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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

Object: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

4. Der Plan einer mitteleuropäischen Zollunion. 
375 
Was hätte nun aber Deutschland für Vorteile von einer solchen Zollunion? Es 
ist eine bekannte Tatsache, daß 70 % unseres Außenhandels den Seeweg benutzen; 
wenn auch Staaten wie Frankreich, Italien, Rumänien, die Niederlande, Belgien daran 
beteiligt sind, so liegt der Schwerpunkt des Verkehrs mit diesen doch im Landverkchr. 
Vor allen Dingen beträgt allein der Spezialhandel, den wir mit diesen Ländern und 
der Schweiz pflegen, in der Einfuhr (1903) 1174,9 Millionen Mark, d. s. mehr als 
18,5 °/o unserer gesamten Einfuhr und in der Ausfuhr 1436,1 Millionen Mark, d. s. 
28 °/o unserer ganzen Ausfuhr. 
Was diese Länder an Fabrikaten vom Ausland beziehen, erhalten sie — soweit 
cs nicht bereits deutschen Ursprungs ist — entweder von einem der andern mittel 
europäischen Staaten, die ja, Rumänien, Bulgarien, Serbien ausgenommen, bereits 
alle mehr oder minder hochentwickelte Industriestaaten sind, oder aber von England, 
das indessen nach allen diesen Ländern erheblich weniger Fabrikate ausführt als 
Deutschland. In den zu verdrängenden englischen Absatz würden sich alle mittel 
europäischen Staaten zu teilen haben, so daß auf jeden von ihnen nicht viel entfallen 
dürfte, wenn auch auf Deutschland das meiste. 
Nun ist zwar mit Sicherheit anzunehmen, daß, weil die deutsche Industrie in 
sehr viel Zweigen denen der andern in Betracht kommenden Staaten überlegen ist, sie 
nach Aufhebung der gegenseitigen Zollschranken die dortige Industrie aus ihren eigenen 
Absatzgebieten verdrängen würde; andererseits würde die belgische, französische, Schweizer, 
italienische und österreichische Industrie, da sie vom übrigen Weltmarkt abgedrängt 
wären, der deutschen im eigenen Land und auf den übrigen mitteleuropäischen Märkten 
in vielen Zweigen einen sehr unbequemen Wettbewerb machen. 
Aber immerhin angenommen, daß in dieser Konkurrenz der beteiligten Länder 
untereinander sich die Bilanz zugunsten Deutschlands stellte, so würde dies einmal nicht 
im entferntesten einen Ersah für den sonstigen damit aufs höchste gefährdeten Welt 
handel geben, sodann aber — und dies nicht mit Anrecht — das Mißvergnügen der 
weniger gut fortkommenden mitteleuropäischen Staaten, namentlich der industriell nicht 
so fortgeschrittenen, erregen. 
Gesetzt auch, da man auf den Austausch mit anderen Wirtschaftsgebieten nicht 
verzichten kann, ein so umfangreicher Zollverein vermöchte ein größeres Schwergewicht 
bei Landelsvertragsverhandlungen in die Wagschale zu werfen, als dies heute Deutsch 
land vermag, so ist damit doch noch keineswegs gesagt, daß dies eine Stärkung seiner 
Position bei solchen Verhandlungen bedeutet. Da, mit alleiniger Ausnahme der unteren 
Donaustaaten, alle seine Teilnehmer auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeug 
nissen angewiesen sind, da alle, ohne Ausnahme, ihren Bedarf an tierischen und pflanz 
lichen Spinnstoffen, an Kolonialwaren, Gewürzen, Gerbstoffen, gewissen Rohstoffen der 
chemischen Industrie, an edlen und gewissen unedlen Metallen rc. re. entweder gar nicht 
oder nur zum kleinsten Teil zu decken vermögen, also die Einfuhr gar nicht entbehren 
könnten, während für die Ausfuhr tatsächlich nur Fabrikate in Betracht kommen, so würde 
die Situation eine viel weniger günstige sein, als wenn jeder Staat einzeln mit dem 
andern verhandelt, wo er für irgend eine Zollermäßigung den Nachlaß einer andern 
herausschlagen kann, die schließlich durch die Meistbegünstigung auch andern zuteil 
wird, ebenso wie er von den Errungenschaften der Verhandlungen dritter Staaten auf 
diesem Wege profitiert. 
Was an diesem Gedanken Brauchbares ist, das hat man bei den Vertrags- 
verhandlungen 1891 angewendet, wo sich zuerst Österreich und Deutschland verständigten, 
dann erst mit Italien verhandelten und dann immer dem Äauptinteressenten den ersten 
Vertragsabschluß überließen, um hinterher durch eigene Verhandlungen auf andern 
Gebieten weitere Zugeständnisse zu erreichen.
	        

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Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen Auf Grund Des Dawes-Plans, Anleihen Der Reichspost Und Anleihen Der Schutzgebiete. Sieben Stäbe- Verl.- u. Dr. Ges., 1929.
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