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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

392 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik. 
Manufakturen ist im heutigen Völkerkonzert ein machtgebietender Faktor, der nicht außer 
Anschlag gebracht werden darf. Ihre Größe und Leistungsfähigkeit verdankt sic aber in 
erster Linie der Bismarckianischen .Handelspolitik. Diese Tat wird ihm nie vergessen werden. 
Anmerkung. Aus dem berühmten Schreiben, das Fürst Bismarck unter dem 15. De 
zember 1878 an den Bundesrat richtete, mögen nach !f. A. Bueck, Der Zentralverband Deutscher 
Industrieller I87S — 1901. \. Bd. Berlin, I. Gnttentag, 1902. 5. 582 — 58-1 die folgenden 
charakteristischen Stellen hier mitgeteilt werden: 
„Ich lasse dahingestellt, ob ein Zustand vollkommener gegenseitiger Freiheit des inter 
nationalen Verkehrs, wie ihn die Theorie des Freihandels als Ziel vor Augen hat, dem Interesse 
Deutschlands entsprechen würde. Solange aber die meisten der Länder, auf welche wir mit unserem 
Verkehr angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben und die Tendenz zur Erhöhung derselben 
noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirtschaftlichen Interesse der 
Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer finanziellen Bedürfnisse nicht durch die Besorgnis 
einschränken zu lassen, daß durch dieselben deutsche Produkte eine geringe Bevorzugung vor aus 
ländischen erfahren. 
Der setzt bestehende Vereinszolltarif enthält neben den reinen Finanzzöllen eine Reihe von 
mäßigen Schutzzöllen für bestimmte Industriezweige 
Schutzzölle für einzelne Industriezweige aber wirken, zumal wenn sie das durch die Rücksicht 
auf den finanziellen Ertrag gebotene Naß überschreiten, wie ein Privilegium und begegnen auf 
Seiten der Vertreter der nicht geschützten Zweige der Erwerbstätigkeit der Abneigung, welcher 
jedes Privilegium ausgesetzt ist. Dieser Abneigung wird ein Zollsystem nicht begegnen können, 
welches innerhalb der durch das finanzielle Interesse gezogenen Schranken der gesamten inländischen 
Produktion einen Vorzug vor der ausländischen Produktion auf dem einheimischen Markt gewährt. 
Ein solches System wird nach keiner Seite hin drückend erscheinen können, weil seine Wirkungen 
sich über alle produzierenden Kreise der Nation gleichmäßiger verteilen, als es bei einem System 
von Schutzzöllen für einzelne Industriezweige der Fall ist. Die Minderheit der Bevölkerung, 
welche überhaupt nicht produziert, sondern ausschließlich konsumiert, wird durch ein die gesamte 
nationale Produktion begünstigendes Zollsystem scheinbar benachteiligt. Wenn indessen durch ein 
solches System die Gesamtsumme der im Inlande erzeugten Werte verinehrt und dadurch der 
Volkswohlstand im ganzen gehoben wird, so wird dies schließlich auch für die nicht produzierenden 
Teile der Bevölkerung und namentlich für die auf festes Geldeinkommen angewiesenen Staats 
und Gemeindebeamten von Nutzen sein; denn es werden der Gesamtheit dann die Mittel zur 
Ausgleichung von ftärten zu Gebote stehen, falls sich in der Tat eine Erhöhung der Preise der 
Lebensbedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesamteinfuhr ergeben sollte. 
Line solche Erhöhung wird jedoch in dem Maße, in welchem sie von den Konsumenten befürchtet 
zu werden pflegt, bei geringen Zöllen voraussichtlich nicht eintreten, wie ja auch umgekehrt nach 
Aufhebung der Mahl- und Schlachtstener die Brot- und Fleischpreise in den früher davon betroffenen 
Gemeinden nicht in einer bemerkbaren Weise zurückgegangen sind. 
Eigentliche Finanzzölle, welche auf Gegenstände gelegt sind, die im Inlande nicht vorkommen, 
und deren Einfuhr unentbehrlich ist, werden zum Teil den Inländer allein treffen. Bei Artikeln 
dagegen, welche das Inland in einer für den einheimischen verbrauch ausreichenden Menge und 
Beschaffenheit zu erzeugen im stände ist, wird der ausländische Produzent den Zoll allein zu tragen 
haben, um auf dem deutschen Markt noch konkurrieren zu können. In solchen Fällen endlich, in 
denen ein Teil des inländischen Bedarfs durch auswärtige Zufuhr gedeckt werden muß, wird der 
ausländische Konkurrent meist genötigt sein, wenigstens einen Teil und oft das Ganze des Zolls 
zu übernehmen und feinen bisherigen Gewinn um diesen Betrag zu vermindern wenn 
im praktischen Leben wirklich der inländische Konsument es wäre, dem der erhöhte Zoll zur Last 
fällt, so würde die Erhöhung dem ausländischen Produzenten gleichgültiger sein. 
Soweit hiernach der Zoll dem inländischen Konsumenten überhaupt zur Last fällt, tritt er 
hinter den sonstigen Verhältnissen, welche auf die ftöhe der Warenpreise von Einfluß sind, in der
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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