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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünfter Teil. — Verkehrswesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

434 Fünfter Teil. Verkehrswesen. III. Eisenbahnwesen. 
es gab eine preußische, bayerische, hessische Eisenbahnpolitik; ja die thüringischen Staaten 
behandelten die wenigen sic damals schon berührenden Linien nach abweichenden 
Grundsätzen. 
Nun hatte sich spätestens schon nach 1866 und 1870 gezeigt, daß diese Ver 
hältnisse unter keinen Amständen zu halten waren; immer stärker und zahlreicher erschollen 
Beschtverden der wirtschaftlichen Kreise, der Anternehmer wie auch der Landwirte, ins 
besondere über Anübersichtlichkeit, Lärten und unbegreifliche Differenzierungen der 
Tarife; immer grimmiger erörterte die öffentliche Meinung Mißbräuche, die angeblich 
bei der Verleihung von Baurechten vorgekommen seien: und der lange auf die Probe 
gestellte Geduldsfaden der Naüon riß endlich angesichts der Eindrücke der Gründerzeit 
(1871—1873). Darauf wurde, vornehmlich gegen die Willkür der Verwaltungen im 
Tarifwesen, im Jahre 1873 als eine oberste Aufsichts- und Beschwerdestelle das Reichs 
eisenbahnamt begründet: schon begann sich die unitarische Behandlung der wichtigsten 
Verkehrswege in einer Institution niederzuschlagen. Aber dies Amt sollte auch ein 
allgemeines deutsches Eisenbahngcsetz und einen allgemeinen deutschen Gütertarif - 
letzteren zunächst als wichtigste Forderung des aufstrebenden Wirtschaftslebens — aus 
arbeiten ! Allein bald zeigte sich: das Amt kam nicht vorwärts; seine Wirksamkeit blieb 
zum großen Teile auf dem Papiere, und namentlich die Staatsbahnsysteme, welche 
einzelne Bundesstaaten schon besaßen, leisteten ihm passiven Widerstand. 
Diese Lage brachte den Fürsten Bismarck schon im Jahre 1875 auf den Gedanke», 
den unwürdigen Zuständen durch Erwerbung aller Eisenbahnen für das Reich mit 
einem Schlage ein Ende zu machen. And um die Durchführung dieses Planes zu 
ermöglichen, beschloß er, zunächst den Übergang der preußischen Bahnen an das Reich 
vorzubereiten. Die Preußische Regierung ließ sich durch ein Gesetz vom Juni 1876 
ermächtigen, ihren freilich damals nicht besonders großen Staatsbahnbesitz dem Reiche 
zum Kaufe anzubieten. Es war eine ungeheure, ins gewaltigste gedachte Maßregel; 
sie regte die Nation in ihren Tiefen auf, — auch die Anternehmerkreise, die hier dem 
großen Staatsmann zumeist nicht folgten: denn tvie viele ihrer eigensten Interessen 
wurden nicht durch die drohende Aufhebung der Privatbahnen berührt! Wenn aber 
der Fürst seinen Plan schließlich, trotz des günstigen Votums des Preußischen Landtags, 
nicht tveiter verfolgte, so waren hierfür nicht die Widerstände in gewissen wirtschaftlichen 
Kreisen, sondern politische Eindrücke maßgebend. In den mittleren und kleinen Bundes 
staaten hatte der Reichseisenbahngedanke die Regierten wie namentlich die Regierungen 
aufs heftigste erregt: sie fürchteten für ihre Selbständigkeit. So hatte der Minister 
v. Friesen in Dresden erklärt, Sachsen werde seine Stimme sogar gegen den Äbergang 
der preußischen Bahnen an das Reich abgeben; in Bayern hatte man die Reservat 
rechte als durch den Reichseisenbahnplan verletzt betrachtet; und in Stuttgart hatte 
der Minister v. Mittnacht das Ganze offen sogar als Absicht einer Änderung der 
Reichsverfassung bezeichnet, der Württemberg niemals zustimmen werde und könne. 
Gegenüber diesem einmüügen Widerstand blieb Bismarck nichts übrig, als auf 
das Reichseisenbahnprojekt zu verzichten. Die Einzelstaaten gingen aber noch weiter. 
Am sich vor der Wiederkehr des Planes ein für allemal, wie sie meinten, zu sichern, 
nahmen sie die Verstaatlichung der Bahnen in ihren Territorien vor. Bayern hatte 
schon 1875 die 770 Kilometer der Ostbahnen in seinen rechtsrheinischen Landen gekauft, 
während die Pfälzer Bahnen noch im Privatbesitze blieben; Sachsen kaufte 1876 die 
Leipzig-Dresdener Linie; in Württemberg galt schon das Prinzip der Staatsbahnen. 
Wie aber, wenn nun dieser Gedanke der bundesstaatlichen Bahnnetze auch in 
Preußen aufgenommen wurde? Mußte dann nicht das preußische Staatsbahnnetz sich 
so ausweiten, daß es den ganzen norddeutschen Verkehr und in Verbindung mit den 
Reichseiscnbahnen in Elsaß-Lothringen auch noch einen guten Teil des mittel- und 
süddeutschen in seine Herrschaft bekam? Dem Reichskanzler entging diese eigenartige
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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