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Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Bibliographic data

fullscreen: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

Monograph

Identifikator:
880288361
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-2459
Document type:
Monograph
Author:
Kromrey, Max
Title:
Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von R. L. Prager
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (95 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Gründung des Vereins
  • II. Die Organisation des Vereins
  • III. Mitgliedschaft
  • IV. Die Bautätigkeit des Vereins
  • V. Die Finanzwirtschaft des Vereins
  • VI. Das Mietsverhältnis
  • VII. Das Genossenschaftsleben der Mieter
  • VIII. Weitere Bestrebungen

Full text

11 
b Davis, a. a. 0. S. 20. 
schränkt war und die man daher als Permanent Societies 
bezeiclmete.') 
In diesen Genossenschaften ist, soweit es irgend möglich 
ist, das Element des Zufalls und der Unsicherheit eliminiert 
und ihre Existenz ist unbegrenzt. Das englische Gesetz vom 
Jahre 1874 gibt folgende Definition für eine dauernde 
Genossenschaft (Permanent Society): „Es ist eine Gesellschaft, 
welche durch ihre Statuten kein Datum oder ein besonderes 
Resultat festgesetzt hat, nach deren Erreichung die Genossen 
schaft zu Ende gehen soll.“ Eine derartige Genossenschaft 
sammelt ein Kapital an, indem sie Geschäftsanteile an ihre 
Mitglieder ausgibt und indem sie sowohl von Mitgliedern wie 
von Nichtmitgliedern Gelder im Depot oder als Anleihe ent 
gegennimmt. Die Anteile können entweder sofort voll ein 
gezahlt werden, oder der Empfänger kann regelmäßige Bei 
träge für eine bestimmte Reihe von Jahren leisten, oder die 
Beiträge können je nach dem Belieben des Mitgliedes in un 
regelmäßigen Zwischenräumen entrichtet werden. Die ein 
gezahlten Beträge werden verzinst. Gewöhnlich bleiben die 
Zinsen stehen und werden zum Kapital geschlagen; sie können 
aber auch halbjährlich oder jährlich ausgezahlt werden. Aus 
dem Vermögen der Genossenschaft werden den Mitgliedern 
Vorschüsse gewährt, die in bestimmten Fristen durch kleine 
Summen abzutragen sind. Auch in dieser Beziehung werden 
dem borgenden Mitglied, je nach seiner Leistungsfähigkeit Zu 
geständnisse gemacht. Die regelmäßigen Einzahlungen be 
stehen aus den Zinsen und der Amortisationsquote. Um den 
weniger leistungsfähigen Mitgliedern noch mehr entgegen 
zukommen, wird auch wohl bestimmt, daß nur ein Teil des 
Vorschusses zurückzu zahlen ist, während der andere Teil 
gegen eine bestimmte Verzinsung als dauernde Anleihe stehen 
bleibt. Nach einem Termin, der vorher festgesetzt ist, muß 
dieser zweite Teil des Vorschusses im ganzen zurück 
erstattet werden, wenn nicht ein neuer Kontrakt abge 
schlossen wird. 
Eine derartige Genossenschaft vollzieht faktisch die 
Funktion einer Bodenkreditbank. Aul der einen Seite läßt sie
	        

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Baugenossenschaften Und Der Berliner Spar- Und Bauverein. Verlag von R. L. Prager, 1904.
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