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Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Monograph

Identifikator:
883823179
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-4396
Document type:
Monograph
Author:
König, Joseph http://d-nb.info/gnd/119182084
Title:
Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
Edition:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 1083 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Futtermittel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
  • Title page
  • Contents
  • Untersuchung von Boden
  • Tierische Entleerungen und Stallmist
  • Künstliche Düngemittel
  • Asche von Pflanzen, tierischen Stoffen und Brennstoffen
  • Futtermittel
  • Die Untersuchung der Sämereien
  • Milch und Molkerei-Erzeugnisse
  • Speisefette und -öle
  • Bienenhonig
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Stärkefabrikatiom
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation
  • Bier und seine Rohstoffe
  • Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse
  • Wasser
  • Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub
  • Untersuchung der Schafwolle
  • Bienenwachs
  • Schmiermittel
  • Index

Full text

440 
damit sagen: Ich kaufe Anteile der Berliner Handelsgesellschaft zum 
Kurse von 169,25%. Will er zu diesem Kurse verkaufen, so ruft er: 
„Handels 9% Brief". 
„9>/ 4 aussuchen" heißt: Der Makler ist zu dem angegebenen Kurse sowohl 
Käufer wie Verkäufer. Er erklärt sich, wenn ihm die gewöhnliche Courtage 
bewilligt wird, zu beiden Geschäften bereit. 
Stehen infolge politischer Verhältnisse oder aus anderen Gründen den 
Verkäufern keine oder nur wenig Käufer gegenüber, so werden seitens 
der Bankwelt, zur Abschwächung der unvermeidlichen Markterschütte 
rungen, mitunter Jnterventionskonsortien (Kursregulie- 
rungssyndikate) gebildet. Die Banken kaufen, um ein weiteres, rapides 
Herabgehen der Kurse zu verhüten, für eigene Rechnung Effekten, in der 
Erwartung, sie später, wenn wieder Aufnahmelust des Publikums besteht, 
ohne Schaden, vielleicht gar mit Gewinn, abstoßen zu können. 
Als im Juli 1914 die politischen Verhältnisse sich aufs Äußerste zuspitzten, 
war der Ultimomarkt unter die dem Konsortium angehörenden Berliner Groß 
banken und erste Banksirmen aufgeteilt. Die „Frankfurter Ztg." schrieb (1915 
Nr. 196): „Cs verschlägt nichts, wenn man mitteilt, daß der Gesamtauf 
nahmebestand beider Konsortien sich auf knapp 20 Will. M gestellt hat. 
Im Gegenteil, diese im Grunde sehr geringfügige Ziffer liefert einen Beweis 
für die verhältnismäßige Ruhe, mit der das deutsche Kapitalistenpublikum, das 
sich aus die Fundierung der Mehrzahl der in Betracht kommenden Ultimo 
werte verließ und verlassen konnte, ebenso vertrauensvoll den Ereignissen ins 
Auge sah. Selbstverständlich hat die Streichung der Kurse am 31. Juli und 
die Schließung der Börseneinrichtungen mit diesem Tage wesentlich dazu bei- 
getragen, daß die Ziffer nicht stärker anschwoll. Aber gemessen an dem, was 
im Auslande für solche Stützung hat aufgewendet werden müssen, erscheint 
das Objekt von 20 Mill. M für einen Hauptbörsenplatz sehr gering." 
Als im Oktober 1918 ein Konsortium seitens der Mitglieder der Stempel- 
vereinigung gebildet worden war, zwecks Aufnahme von führenden Börsen 
werten, wurde beschlossen, jedem Mitglied der Vereinigung ein bestimmtes 
Marktgebiet für die Jnterventionstätigkeit zuzuweisen. Nach einem einige 
Tage darauf gefaßten Beschluß sollten die Mitglieder die bei ihnen zum Ver 
kauf gegebenen Werte, um den Markt vor weiteren Erschütterungen zu be 
wahren, selbst übernehmen. 
3. Der Luvszettel. 
Man unterscheidet an der Börse den amtlichen Verkehr und den 
freien Verkehr. Im amtlichen Kurszettel werden nur die 
Papiere notiert, die zum Handel an der Börse durch die Börsenorgane
	        

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Völkerrecht Und Landesrecht. Mohr Siebeck, 1907.
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