Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Monograph

Identifikator:
883823179
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-4396
Document type:
Monograph
Author:
König, Joseph http://d-nb.info/gnd/119182084
Title:
Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
Edition:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 1083 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Milch und Molkerei-Erzeugnisse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 219 
sich hinsichtlich einer besonderen Seele als „Eigenseelisches“ darstellt, 
zugleich „Anderseelisches“, so ist es jener besonderen Seele und der 
anderen Seele „gemeinsam“. „Anderseelisches“ muß also keineswegs 
„fremdes Seelisches“ sein, vielmehr bezeichnen wir als in Beziehung zu 
besonderer Seele (bzw. besonderen Seelen) „fremdes Seelisches“ 
alles Seelische, das jener Seele (bzw. jenen Seelen) nicht zugehört, 
gleichgültig, ob es überhaupt besonderer Seele zugehört oder nicht. 
Weiß z. B. A, „daß C krank ist“, so stellt dieser Gedanke in seiner Zu- 
gehörigkeit zu A dessen „Eigenseelisches“ dar, weiß ferner auch B, 
„daß C krank ist“, so stellt dieser Gedanke in seiner Zugehörigkeit zu 
B in Beziehung zu A „Anderseelisches“, aber keineswegs „fremdes 
Seelisches“ dar, da ja dieser Gedanke eben auch dem A zugehört. Hat 
hingegen z. B. A an irgendeinem besonderen Ereignisse Lust, B an 
diesem besonderen Ereignisse Unlust, so ist jene Lust „Eigenseelisches“ 
des A, jene Unlust des B in Beziehung zu A „Anderseelisches“, zu- 
gleich aber auch „fremdes Seelisches“, da ihm diese Unlust nicht zu- 
gehört. Eine „fremde Seele“ (ein „Fremder“) ist in Beziehung zu 
einer besonderen Seele jene andere Seele, welcher ein jener ersteren 
Seele „fremdes“ Seelisches zugehört, Keineswegs dürfen also die im 
gewöhnlichen Sprachgebrauche mit gleichem Sinne ausgestatteten Worte 
„andere Seele“ und „fremde Seele“ in genauer Rede vertauscht werden, 
da für jeden von uns ein „Anderer“ nur insoweit ein „Fremder“ 
ist, als ihm uns selbst nicht zugehöriges Seelisches zugehört, insoweit 
‘hm _aber uns selbst zugehöriges Seelisches zugehört, er für uns nicht 
„Fremder“, sondern „Gemeinschafter“ ist. Wer in Beziehung zu einer 
besonderen Seele (bzw. zu besonderen Seelen) ein „Fremder“ ist, ist 
auch stets in Beziehung zu jener besonderen Seele (bzw. zu jenen be- 
Sonderen Seelen) ein „Einsamer“, da ihm „einsames Seelisches“ zugehört, 
also Seelisches, das jener anderen Seele (bzw. jenen anderen Seelen) 
Nicht zugehört. Mit den Worten „einsames Seelisches“ wird jedoch 
ein besonderes Seelisches insbesondere in Zu gehörigkeit zu nur 
einer von mehreren Seelen gekennzeichnet, hingegen wird jenes Seelische 
als „fremdes Seelisches“ insbesondere in Sonderung von den anderen 
us jenen mehreren Seelen gekennzeichnet. Als „Fremdheit“ be- 
Zeichnen wir jene Beziehung. zwischen zwei Seelen, welche dadurch 
begründet ist, daß einer besonderen Seele ein besonderes Seelisches, der 
anderen Seele aber ein anderes als jenes besondere Seelische zugehört, 
Den Gegensatz zur „Fremdheit“ bildet aber die „Gemeinschaft“ 
„Einigkeit“, Es wurde bereits im früheren Zusammenhange hervor- 
gehoben, daß alle Seelen stets in allen Augenblicken eine Bestimmt- 
heit gemeinsam haben, nämlich die einfache Subjektbestimmtheit, Haben 
Hün zwei Seelen außer der Subjektbestimmtheit noch eine andere Be- 
Stimmtheit gemeinsam, so besteht zwischen ihnen eine Beziehung, welche
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.