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Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bibliographic data

fullscreen: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Monograph

Identifikator:
883823179
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-4396
Document type:
Monograph
Author:
König, Joseph http://d-nb.info/gnd/119182084
Title:
Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
Edition:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlagsbuchhandlung Paul Parey
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 1083 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Speisefette und -öle
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe
  • Title page
  • Contents
  • Untersuchung von Boden
  • Tierische Entleerungen und Stallmist
  • Künstliche Düngemittel
  • Asche von Pflanzen, tierischen Stoffen und Brennstoffen
  • Futtermittel
  • Die Untersuchung der Sämereien
  • Milch und Molkerei-Erzeugnisse
  • Speisefette und -öle
  • Bienenhonig
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Zuckerfabrikation
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Stärkefabrikatiom
  • Rohstoffe und Erzeugnisse der Spiritusfabrikation
  • Bier und seine Rohstoffe
  • Obst- und Beerenfrüchte sowie deren Erzeugnisse
  • Wasser
  • Beschädigungen der Vegetation durch Rauch und Staub
  • Untersuchung der Schafwolle
  • Bienenwachs
  • Schmiermittel
  • Index

Full text

Butter und Butterschmalz. 
551 
Da ein beträchtlicher Teil der Salizylsäure in dem Wasser der Butter gelöst 
sein wird und wohl auch sein muß, wenn sie wirklich frischhaltend wirken soll, 
so dürfte es sich empfehlen, zu der Prüfung auf Salizylsäure nicht das Butterfett, 
sondern die Butter selbst zu verwenden, diese in dem Probierröhrchen bis zum 
eben beginnenden Schmelzen zu erwärmen und darauf die alkoholische Eisenchlorid 
lösung hinzuzugeben. 
c) Nachweis von Formaldehyd und Hexamethylentetramin. An Stelle des in 
der amtlichen „Anweisung“ vom 1. April 1898 zum Gesetz betr. den Verkehr mit 
Butter usw. vom 15. Juni 1897 angegebenen Verfahren empfiehlt sich für den 
Nachweis des Formaldehyds die Anwendung der Vorschrift der Anlage d zu den 
Ausführungsbestimmungen D vom 30. Mai 1902 zum Fleischbeschaugesetz vom 3. Juni 
1900, welche in sinngemäßer Abänderung für Butter wie folgt auszuführen ist: 
„50 g Fett werden in einem Kolben von etwa 500 ccm Inhalt mit 50 ccm 
Wasser versetzt und erwärmt. Nachdem das Fett geschmolzen ist, destilliert man 
unter Einleiten von Wasserdampf 25 ccm Flüssigkeit ah. 1 ) 
10 ccm des Destillats werden mit 1 ccm einer durch schweflige Säure ent 
färbten Fuohsinlösung vermischt. Die Anwesenheit von Formaldehyd bewirkt Eot- 
färbung. Tritt letztere nicht ein, so bedarf es einer weiteren Prüfung nicht. Im 
anderen Falle wird der Rest des Destillats mit Ammoniakflüssigkeit im Überschüsse 
versetzt und eingedampft. Bei Gegenwart von Formaldehyd hinterbleiben charak 
teristische Kristalle von Hexamethylentetramin. Diese werden in ein paar Tropfen 
Wasser gelöst, von der Lösung je ein Tropfen auf einen Objektträger gebracht 
und mit den beiden folgenden Reagentien geprüft: 
1. Mit Quecksilberchlorid im Überschüsse. Es entsteht hierbei sofort ein regulärer 
kristallinischer Niederschlag; bald sieht man drei- und mehrstrahlige Sterne, 
später Oktaeder. Letztere entstehen in großer Menge bei einer Konzentration 2 ) 
von 1:10000, aber auch noch sehr deutlich bei 1:100000. 
2. Mit Kaliumquecksilberjodid und ein wenig verdünnter Salzsäure. Es bilden 
sich hexagonale, sechsseitige, hellgelbgefärbte Sterne; bei einer Konzentration 2 ) 
von 1:10000 noch sehr deutlich. 
Die Gegenwart von Formaldehyd darf als erwiesen nur betrachtet werden, 
wenn der erhaltene kristallinische Rückstand die beiden vorstehend beschriebenen 
Reaktionen zeigt.“ 
Durch dieses Verfahren wird, sofern man bei der Destillation mit Phosphor 
säure angesäuert hat, nicht nachgewiesen, ob Formaldehyd als solcher oder etwa 
das als Frischhaltungsmittel unter dem Namen „Carin“ neuerdings in den Handel 
kommende Hexamethylentetramin-Präparat 8 ) zugesetzt ist, welches letztere 
unter der Einwirkung von Säuren sehr leicht in Ammoniak und Formaldehyd 
zerfällt. 
d) Nachweis von Alkali- und Erdalkali-Hydroxyden und -Karbonaten. Die Be 
stimmung wird nach der Anlage d der Ausführungsbestimmungen D vom 30. Mai 1902 
_*) Bei Gegenwart von Hexamethylentetramin dürfte sich die Anwendung von 
®°/o'iger Phoaphorsäurelösung bei der Destillation empfehlen. 
') Diese Konzentrationsangaben beziehen sich auf den Nachweis von Formaldehyd 
in Fleisch bei Anwendung von 30 g Substanz und 40 ccm Destillat; sie dürften aber auch 
hier bei Butter nicht ohne Interesse sein und einen Anhaltspunkt über die etwa vorhandenen 
Mengen geben. 
3 ) Vergl. die preußische Allgemeine Ministerialverfügung betr. die Verwendung von 
Hexamethylentetramin als Fleischkonservierungsmittel. — Veröifentl. d. Kaiser!. Gesundheits 
amtes 1905, 29, 93; Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1905, 9, 251.
	        

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Cost of Living in German Towns. Stat. Off., 1908.
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