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Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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Bibliographic data

fullscreen: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

Monograph

Identifikator:
883879484
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-5824
Document type:
Monograph
Author:
Illig, Hermann
Title:
Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung
Place of publication:
Strassburg
Publisher:
Verlag von Karl J. Trübner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 87 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Abschnitt. Das französische Geldwesen der grossen Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung (von 1789 bis 1796): Die Papiergeldwährung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus
  • Title page
  • Contents

Full text

212 
einem bestimmten Preise nicht mehr nach Aussen ausdehnen 
liesse, dann hätte die Cultur unter den unergiebigeren Verhält 
nissen auf dem näheren, schwieriger zu bewirthschaftenden 
Lande einzutreten. Die Auseinandersetzungen waren verständ 
lich und nicht ohne Geist. Der Urheber kam wiederholt auf 
seine Theorie zurück; aber sie blieb wissenschaftlich unbeachtet. 
Erst mit Ricardo sollte etwas Aehnliches, aber weit weniger 
Einfaches eine Rolle spielen. 
6. Nach dem Vorangehenden wird es sich leicht erklären, 
dass Autoren, die indirect durch die Ricardosche Ueberlieferung 
beeinflusst waren, dazu gelangen konnten, das Rcntengebilde 
unwillkürlich aus einem blossen Bestandthcil zur ganzen und 
vollen Rente zu machen, wie dieselbe in der Gestalt der Pacht 
vom Grundeigenthümer bezogen wird. Wenn man sich erlaubt, 
an Stelle der eigenthürnlichen Theorie des Urhebers etwas 
beliebig Verändertes einzuschieben, so ist die erstere nicht 
mehr in Präge und zu einer bosondcrii Untersuchung des 
neuen mehr oder minder gestaltlosen Gebildes kein hinreichen 
der Grund vorhanden. Mit der angeblichen Autorität des 
Namens kann sich Niemand für solche Oombinationen decken, 
welche in ihrer Verflachung von der ursprünglichen Eigen- 
thümlichkeit nichts mehr aufzuweisen haben. Läge aber ein 
mal eine gänzlich neue Theorie vor, so hätte sic sich selb 
ständig zu begründen und wäre ebenfalls nicht in der Lage, 
sich auf die Autorität berufen zu können. Wollte sich aber 
Jemand schliesslich damit helfen, dass er behauptete, es sei 
nur ein Irrthum des Urhebers ausgemerzt und das Uebrige be 
lassen worden, so sehe man ja zu, was für Unterschiebungen 
bei einer solchen Wendung mitspielcn, und ob nicht vielleicht 
gar nur ein Gemeinplatz oder eine nichtssagende Vorstellung 
vertheidigt werde, die gar nicht bestritten wird. Häufiger wird 
allerdings bei der Wahrnehmung einer verlornen Sache die 
Zuflucht zu Zweideutigkeiten den Schein rotten sollen. Achtet 
man auf diese verschiedenen Möglichkeiten, so kann man sich 
das nähere Durchgehen aller Schulstrcitigkcitcn ersparen und 
vorkommenden Falls jede Wendung entkräften. Wir verzichten 
daher darauf, die mannichfaltigen Variationen darzustellen, zu 
denen die Ricardosche Rententheorio als mehr oder minder ver 
standenes, ja oft nur wenig gekanntes Urbild gedient hat. Die 
betrefl'ende Literatur hat einen sehr untergeordneten Charakter.
	        

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Der Österreichische Exporteur. [Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie], 1927.
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