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Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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Bibliographic data

fullscreen: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

Monograph

Identifikator:
88401908X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-8782
Document type:
Monograph
Author:
Taussig, Frank William http://d-nb.info/gnd/120199459
Title:
Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Leonhard Simion Nf.
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (32 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
  • Title page

Full text

9 
kurrieren, daß jeder seinen angemessenen Verdienst findet. [ Es 
würde also im ständigen Wortgebrauch das Prinzip des Wett 
bewerbs-Tarifs sich im wesentlichen von dem des Tarifs zum 
Ausgleich der Erzeugungskosten nicht unterscheiden. 
Eine andere Phrase, die in den Debatten der damaligen Session 
viel gebraucht wurde, war die der „legitimen Industri e“. 
„Die illegitime Industrie“, so hieß es, „würde gefährdet werden“. 
Da kann man mit Recht die Frage aufwerfen, was ist denn eigent 
lich eine illegitime Industrie? Ist es eine solche, die sich nicht ohne 
Unterstützung durch die Gesetzgebung halten kann oder eine 
solche, die ihr Anrecht auf Elnterstützung verloren hat, wegen der 
Methoden, durch die ihre Gründer die Gesetzgeber vergangener 
Zeiten zu beeinflussen versuchten? Oder ist es eine solche, 
die sich ungewöhnliche Vorteile durch Monopole oder Halbmono 
pole zu verschaffen wußte?! — 
Vielleicht sind aber auch legitime Industrien solche, die unter 
dem Schutz des Tarifes nur einen normalen oder mäßigen Gewinn 
gemacht haben. Vielleicht bezieht sich die Phrase auch auf In 
dustrien, die sich bei einer verhältnismäßig niedrigen Zollstufe 
aufrecht erhalten können, die aber Industrien, die von einer Reihe 
besonders hoher Zölle abhängen, ausnimmt. Es kann aber auch 
bedeuten, daß solche Industrien nicht behelligt werden sollen, 
die in der Annahme gegründet wurden, daß die so viele 
Jahre fortgeftihrte Schutzpolitik unbegrenzt weiter bestehen 
würde. Es ist wohl kaum anzunehmen, daß man sagen 
wollte, „eine Industrie ist deswegen illegitim, weil sie auf Schutz 
angewiesen sei“. Jedenfalls wurden beide Ausdrücke, „legitime 
Industrien“ und „Konkurrenz-Industrien“, niemals so gebraucht, 
daß ihre Befürworter gezwungen gewesen wären, den Schutzzoll 
abzuschaffen oder dem Freihandel das Wort zu reden. 
Aber alle diese Schlagworte sind weniger wichtig hinsicht 
lich ihrer tatsächlichen Bedeutung, als in bezug auf die Wirkung, 
die sie auf den Durchschnittswähler haben. Die Schlußfolgerun 
sen, die sie zulassen, sind keineswegs die gleichen. Sie verleiten 
vielmehr zu sehr verschiedenen Auslegungen. Die Republikaner, 
die angeblich nur einen Ausgleich der Erzeugungskosten wünsch 
en, gaben zu erkennen, daß sie die Zölle so hoch zu bemessen 
Wünschten, daß der inländische Erzeuger die Situation beherrschte.
	        

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Das Zolltarifgesetz Der Vereinigten Staaten von 1913. Verlag von Leonhard Simion Nf., 1914.
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