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Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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Bibliographic data

fullscreen: Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

Monograph

Identifikator:
88401908X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-8782
Document type:
Monograph
Author:
Taussig, Frank William http://d-nb.info/gnd/120199459
Title:
Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Leonhard Simion Nf.
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (32 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913
  • Title page

Full text

10 
Die Demokraten wollten mit ihrem „Wettbewerb“ nur an 
deuten, daß die Zölle nicht einem Einfuhrverbot gleichen sollten. 
Die Demokraten behielten sich, wenn sic von Ausgleichszöllen 
und legitimen Industrien sprachen, die Alternative vor, da wo 
politische oder ökonomische Zweckmäßigkeit es verlangen sollte, 
von diesen Grundsätzen abzugehen und die Zölle ohne Rücksicht 
auf Ausgleich und Gesetzmäßigkeit festzusetzen. 
Nichts erhellte so sehr die Art, in der sich die Parteien zu 
der Tariffrage gestellt hatten, wie die Frage bezüglich der Zweck 
mäßigkeit einer Beibehaltung des Tarifausschusses. Der Tarif- 
Ausschuß ist von den Republikanern im Jahre 1909 eingesetzt 
worden. Er fertigte umfangreiche Berichte über wichtige In 
dustrien und ihre Beziehungen zum Zolltarif an, besonders über 
Baumwoll- und Wollfabrikate. Dies hat unter den Demokraten 
im Jahre 1912 aufgehört. Im Schutzzollprinzip liegt natürlich die 
Notwendigkeit, detaillierte Einzelheiten über jede Industrie zu er 
fahren, beim Freihandelsprinzip würde dies nicht notwendig sein. 
Man braucht ja nur die importierten und die einheimischen Er 
zeugnisse gleich zu behandeln; entweder beide gleich hoch zu be 
steuern, oder beide steuerfrei zu lassen. Dann werden die Er 
gebnisse eines vollständig gleichen Wettbewerbs zur Geltung 
kommen. Aber niemand schlägt diese drastische Maßnahme vor, 
wenigstens nicht zur allgemeinen sofortigen Anwendung. 
Mag die Basis des Ausgleichs in den „konkurrierenden Be 
dingungen“ oder in dem „Ausgleich der Kosten“ oder den „legi 
timen Industrien“ liegen, in jedem Falle wird man die Frage auf 
werfen, welche präzisen Zollsätze führen den Ausgleich herbei. 
Daher auch der Wunsch der Republikaner nach einem sachver 
ständigen Auschuß, nach Prüfungsorganen, und die Beschwerden 
über die Sorglosigkeit bei Industriegründungen ohne vorherige sorg 
fältige Untersuchung. Daß die „Mittel- und Wegekommission“ der 
Repräsentanten oder das Finanz-Komitee des Senates nicht in der 
Lage waren, solche Prüfung oder Untersuchung vorzunehmen, 
wurde jetzt von den Republikanern unbedingt zugegeben. Sie 
leugneten ihre eigenen früheren Verfehlungen in dieser Beziehung 
nicht ab, drängten aber auf Abänderungen der jetzigen und zu 
künftigen Zustände. Es wurde viel darüber geklagt, daß die „De 
mokratische Mittel- und Wege-Kommission“ scharf vorgegangen
	        

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Das Zolltarifgesetz Der Vereinigten Staaten von 1913. Verlag von Leonhard Simion Nf., 1914.
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