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Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

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Bibliographic data

fullscreen: Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

Monograph

Identifikator:
885200373
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-11321
Document type:
Monograph
Author:
Wetter, Ernst http://d-nb.info/gnd/1051891450
Title:
Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz
Place of publication:
Zürich
Publisher:
Orell Füssli
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (114 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Title page

Document type:
Monograph
Structure type:
Title page
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung
  • Title page
  • Contents
  • I. Arbeitsmarktkrise 1925/26
  • II. Beratungen im Unterausschuß des Volkswirtschaftlichen Ausschusses des Reichstages
  • III. Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung
  • IV. Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsregierung
  • V. Finanzierung des Arbeitsbeschaffungsprogramms
  • VI. Wirkung auf den Arbeitsmarkt
  • [Anlagen]

Full text

2 
Der Präsident 
der Reichsarbeitsverwaltung 
(Abt. Gewerbeaufsicht) 
Il 4337/26 
A 
Berlin NW 40, den 29. November 1926 
Scharnhorststr. 35 
An 
die Sozialministerien der Länder (für Preußen Ministerium 
für Handel und Gewerbe) 
Betrifft: Aberstundenarbeit bei Aufträgen auf Grund des 
Arbeitsbeschaffungsprogramms 
—— — 
Die wiederkehrenden Klagen über umfangreiche UÜberarbeit in gewerblichen Betrieben sowie die 
anhaltend ungünstige Lage des Arbeitsmarktes machen es notwendig, diesen Verhältnissen erhöhte 
Ausmerksamkeit zuzuwenden. Insbesondere gilt dies für Arbeiten, die auf Grund des von der Reichs— 
regierung aufgestellten Arbeitsbeschaffunggsprogrammes und durch Maßnahmen der öffentlichen Hand 
geschaffen werden. In dem Exrlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 24. August 1926 — 
1071626 —Geichsarbeitsblatt 1926 S. 311) ist bereits darauf hingewiesen, daß der Zweck des 
Arbeitsbeschaffungsprogramms, die Minderung der Erwerbslosigkeit, nicht erreicht werden kann, wenn 
die durch dieses Programm geschaffene vermehrte Arbeitsgelegenheit durch Mehrarbeit der vorhan— 
denen Belegschaft aufgesogen wird. Hierzu bemerke ich ausdruͤcklich, daß nach den mit den einzelnen 
Beschaffungsressorts getroffenen Abreden bei allen Aufträgen der Reichsbahn, der Reichspost und der 
Wasserstraßenverwaltung die Unternehmer sich verpflichten müssen, die Aufträge grundsätzlich ohne 
Zuhilfenahme von Uberstunden auszuführen und möglichst Erwerbslose neu einzustellen 
In gleicher Weise soll bei allen Arbeiten auf Grund des sogenannten Russengeschäfts verfahren werden. 
Daß ebenso auch bei denjenigen Arbeitsgelegenheiten, die, abgesehen vom Arbeitsbeschaffungsprogramm 
der Reichsregierung, durch Maßnahmen der öffentlichen Hand geschaffen werden, UÜberstundenarbeit 
ach eee rr werden soll, ist im Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom . Novem— 
ber 1920 — Reichsarbeitsblatt 19276 S. 373) zum Ausdruck gebracht worden. 
In der am 3. November d. J stattgefundenen Besprechung mit den leitenden Gewerbeaufsichts— 
beamten der größeren Länder wurde es im Interesse der Durchführung der sozialpolitischen Maß— 
nahmen als notwendig bezeichnet, den Gewerbeaufsichtsbeamten ein Verzeichnis der Firmen, die 
Arbeiten auf Grund des Arbeitsbeschaffungsprogramms ausführen, zu übermitteln. Auf diese Weise 
soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, eine Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die im 
Gegensatz zu der vom Unternehmer übernommenen Verpflichtung stehen würde, festzustellen. Weiter 
soll dadurch vermieden werden, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten in Unkenntnis solcher Aufträge 
Aberarbeit bewilligen. Ich komme dieser Anregung nach und füge ein Verzeichnis der Firmen mit 
Russengeschäften ergebenst bei. Da die sonstigen Aufträge im Rahmen des Arbeitsbeschaffungs— 
programms regelmäßig von den nachgeordneten Stellen vergeben werden, vermag ich die mit ihnen 
bedachten Firmen nicht anzugeben. Im Interesse einer moͤglichst weitgehenden Erfassung aller in 
Frage kommenden Firmen dürfte es jedoch liegen, wenn die Gewerbeaufsichtsbeamten sich über diese 
Firmen durch Nachfrage bei den örtlichen Arbeitsnachweisstellen Kenntnis verschaffen, Eine An— 
veisung an die Landesämter für Arbeitsvermittlung über eine entsprechende Auskunfterteilung an die 
Gewerbecufsichtsamter ist erfsolat 
Ich wäre dankbar, wenn die Gewerbeaufsichtsbeamten angewiesen werden könnten, auf diese Weise 
für die Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms mitzuwirken. Dabei könnten sie auch im 
Einvernehmen mit dem Unternehmer die Möglichkeit von Neueinstellungen Erwerbsloser prüfen. 
Sollten einzelne Unternehmer sich weigern, die ihnen bei Erteilung der Aufträge gestellten sozialpoli— 
kischen Bedingungen zu erfüllen, so wäre mir eine Mitteilung dieser Firmen sehr erwünscht. 
Hinsichtlich der Genehmigung von Überarbeit auf Grund des 86 der Arbeitszeitverordnung verweise 
ch besonders auf den oben angeführten Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 9. November 1926 
Abdrucke dieses Schreibens sowie des Verzeichnisses der Firmen mit Russengeschäften füge ich in 
ausreichender Zahl zwecks Aushändigung an die Gewerbeaufsichtsbeamten bei. Bas Verzeichnis würde 
nur den Gewerbegqufsichtsämtern zu übermitteln sein, in deren Bezirk Firmen der bezeichneten Art 
vorhanden sind. Weitere Abdrucke stehen auf Anfordern zur Verfüqung 
Dr. Gyrup
	        

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Nationale Bodenreform. Druck und Verlag von U. Weichert, 1926.
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