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Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Bibliographic data

fullscreen: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Monograph

Identifikator:
885239911
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-6094
Document type:
Monograph
Author:
Respondek, Erwin http://d-nb.info/gnd/119085046
Title:
Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 203 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege
  • Title page
  • Contents
  • I. Moratorien
  • II. Die Notenbank
  • III. Die Pariser Börse
  • IV. Die Kreditinstitute

Full text

200 
Erwin. Respondek, 
stung bei der Zeichnung sind jene hohen Vorteile eingeräumt worden. 
Auch für alle diejenigen Zeichnungen, die in zeitlich gestaffelter Reihen 
folge ihre prospektmäßig vorgeschriebenen Quoten zu zahlen haben, 
gelten Zinsvorteile, die den Zeichnungspreis ermäßigen. Die Einzah 
lungen sind zu leisten: 
Erste . . 15,00% bei der Zeichnung 
zweite . . 23% % am 26. Dezember 1916 
dritte . . 25,00% „ 16. Februar 1917 
vierte. . . 25,00% „ 16. April rgiy. 
Somit wird gleichfalls für die späteren Einzahlungen von Mitte 
November ab die volle Zinsvergütung gewährt. Mit diesen Berechnungen 
ist natürlich auch eine Zinskalkulation verbunden, die den tatsächlichen 
Zins unter Beobachtung aller Vergünstigungen zu ermitteln hat. Sie 
ergibt unter Einschluß der Amortisationsprämien einen tatsächlichen 
Ertrag von 6,125 %• Wiederum hat Leroy-Beaulieu unzweifel 
haft Recht, wenn er von der zweiten Anleihe, deren Effektivzins er 
allerdings mit nur 5,70 % beziffert, in gleicher Weise wie schon einmal 
bei der ersten 5 % Rentenanleihe betont: „Man würde auf der ganzen 
Welt, unter den zahlungsfähigen Staaten, vergeblich nach ebenso gün 
stigen Bedingungen suchen.“ 1 ) 
Von Bedeutung ist fernerhin bei der zweiten Anleihe die Frage 
der Einzahlungsmittel. Und auch hier wie dort kann in bar und in früher 
emittierten Anleihen gezeichnet werden. Aber nur aus den reinen Bar 
zeichnungen können dem Schatzamte die für die bevorstehenden Lasten 
erforderlichen Kapitalien zufließen. Die Konsolidierung schwebender 
Schulden oder Hingabe alter Anleihetitel vergrößert das nominelle 
Zeichnungsergebnis, ist jedoch für die Staatskasse ohne die gerade 
jetzt erwünschte, neues Geld schaffende Wirkung. Daher wird in 
der einsetzenden Propaganda erheblich laut die Barzeichnung betont. 
Daneben sind nun zur Zahlung auf die gezeichnete Summe noch die 
Bons und Obligationen der Nationalen-Verteidigung zugelassen. Von den 
National-Verteidigungs-Wechseln waren am 31. Juli 1916 gegen i3i66Mill. 
Frcs. im Umlauf, eine Summe, die bis zum Zeichnungstermin zuge 
nommen haben wird. Sie werden wie bares Geld bei Zeichnungen vom 
Schatzamte in Empfang genommen und damit der Konsolidierung 
zugeführt. Erheblich geringer ist die Umlaufsziffer der 5 % Obligationen, 
deren Besitzer seit ihrer Entstehung das Recht der Konversion in spätere 
Anleihen zuerteilt haben und die von den 1037 Milk Frcs. wohl nicht 
viel zurückhalten dürften. Schließlich ist der kleine Rest der bekannten 
3J2 % amortisablen Rente des Jahres 1914 ebenfalls zur Zahlung zu 
gelassen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß er von der 5 % neuen 
Anleihe aufgesogen und von der Bildfläche vollkommen verschwinden 
wird. Durch die Nichtkotierung an der Börse ist ihr ja der Boden zur 
Existenz an und für sich bereits entzogen worden. 
x ) L’Economiste Franjais, 30. September 1916, S. 448.
	        

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Frankreichs Bank- Und Finanzwirtschaft Im Kriege. Verlag von Gustav Fischer, 1917.
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