Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Heimarbeit im Kriege

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

Monograph

Identifikator:
885356659
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-5912
Document type:
Monograph
Author:
Gaebel, Käthe http://d-nb.info/gnd/1023047020
Schulz, Max von http://d-nb.info/gnd/1033198951
Title:
Die Heimarbeit im Kriege
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Franz Vahlen
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (210 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Der Heimarbeiterschutz im Ausland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Heimarbeit im Kriege
  • Title page
  • Contents
  • I. Gewerbeordnung und Heimarbeit
  • II. Das Hausarbeitgesetz
  • III. Die Versicherung
  • IV. Heimarbeit im Militärsattlergewerbe und Militärschneidergewerbe
  • V. Gewerkschaften und Genossenschaften
  • VI. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen
  • VII. Heimarbeit und Landwirtschaft
  • VIII. Die Unterbringung Kriegsbeschädigter in der Heimarbeit
  • IX. Der Heimarbeiterschutz im Ausland
  • X. Ausblick

Full text

167 
link die gleichen sind wie bei uns, brachten die Vorlage, abermals 
mit erheblichen Verbesserungen, zur Annahme. 
Das „Gesetz zur Abänderung der Titel III und V des Gesetzbuches 
der Arbeit und der sozialen Fürsorge (Lohn der Heimarbeiterinnen im 
Bekleidungsaewerbe)" vom 10. Juli 1915 umfaßt Arbeiterinnen, die im 
Haus Arbeiten an Kleidern, Hüten, Schuhen, Wüsche aller Art, Sticke 
reien-, Spitzen, Federn und Kunstblumen, sowie andere zur BeKeiidnngs- 
industrie gehörigen Arbeiten verrichten. 
Jeder Fabrikant, Kommissionär und Zwischenhändler, der solche 
Heimarbeiten verrichten läßt, hat ein Register mit Namen und Adresse 
aller beschäftigten Arbeiterinnen zu führen. Er hat die Stückpreise in 
den Warteräumen sowie in den Räumen, wo die Rohstoffe übergeben 
und die fertigen Waren übernommen werden, dauernd anzuschlagen. 
Jeder Arbeiterin ist ein Block oder ein Heft zu übergeben, worauf die 
Art und die Qualität der Arbeit, das Datum und der Stückpreis ver 
zeichnet sind. Dieser Preis darf nicht niedriger sein als der angeschla 
gene. Bei der Ablieferung der Ware sind das Datum der Lohn und die 
von der Arbeiterin getragenen Kosten anzumerken. Die Eintragungen 
sind auf ein fortlaufendes Register zu übertragen und -müssen mindestens 
ein Jahr lang vom Fabrikanten, Faktor oder Zwischenmeister aufbewahrt 
iverden. Die Stückpreise sind so zu bemessen, daß sie einer Arbeiterin von 
mittlerer Geschicklichkeit gestatten, in zehn Stunden einen Lohn zu ver 
dienen, der einem von den Arbeitsräten (LOnseilsckutravaiftoder in ihrer 
Ermangelung von den Lohnausschüssen (Lomite8ck6 8uluire8) für den Be 
rus und die Gegend bestimmten Minimum gleichkommt. Die Arbeits 
räte setzen den Mindestlohn entsprechend der Höhe des den Werkstatt 
arbeiterinnen von mittlerer Geschicklichkeit in dm üblichen Arbeiten des 
Berufs gezahlten Lohns fest. In -Bezirken, in denen nur Heimarbeit 
besteht, ist als Grundlage der Lohn der Tagelöhnerinnen oder Arbeite 
rinnen ähirlicher Berufe in anderen, vergleichbaren Gegenden zu nehmen. 
Der so bestimmte Min-destlohn dient als Grundlage für die Urteile der Ge 
werbegerichte und Friedmsrichter in den thuen unterbreiteten Streifästm. 
Besteht in einem Berufe oder einer Gegend kein Arbeitsrat, so wird am 
Hauptort des Departements ein Lohnausschuß fiir Heimarbeit errichtet, 
dem die Befugnisse des Arbeitsrats übertragen werden und der sich aus 
dem Friedensrichter und 2—4 Arbeiter- und Arbeitgebervertretern zu 
sammensetzt. Die Mitglieder werden von den Vorsitzenden des Gewerbe 
gerichts gewählt; subsidiär tritt das Zivilgericht ein. Außerdem iverden 
in Ermanglung eines Arbeitsrates ein oder mehrere berufliche Sachver- 
ständigenausschüsse errichtet, die sich aus je zwei Arbeiterinnen und Ar 
beitgebern, die dem Beruf angehören, zusammensetzen; den Borsitz führt 
der Friedensrichter. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den Bor-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Heimarbeit Im Kriege. Verlag von Franz Vahlen, 1917.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.