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Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Bibliographic data

fullscreen: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

Monograph

Identifikator:
886929202
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-4833
Document type:
Monograph
Author:
Oboussier, Max
Title:
Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Stilke
Year of publication:
1917
Scope:
1 Online-Ressource (112 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Transportpolitik und der Antwerpener Hafen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz
  • I. Der Schiffahrtsverkehr
  • II. Der Güterverkehr
  • III. Handel und Industrie
  • IV. Die Transportpolitik und der Antwerpener Hafen

Full text

107 
un ter seine Obhut, das nicht allein mit âhnlichen Schiffahrtsunternehmungen, 
sondern auch mit anderen belgischen Interessen in Wettbewerb treten 
soil. Die Statuten erlauben nâmlich, bis ins Unendliche auf den ver- 
schiedensten Gebieten einzugreifen, und der Staat nimmt neue Inter- 
ventionen in Aussicht, denn er behalt sich für den Fall der Erhôhung des 
Aktienkapitals von fünfzig Millionen das Vorzugsrecht auf die Zeichnung 
von fünfzig Prozent der neuen Aktien vor. 
Das ist das Programm, das man uns anbietet. 
Schauen wir uns jetzt das Geschaft an, das man uns vorschlagt, 
Man will neue regelmafiige Linien ins Leben rufen, und man beteiügt 
sich an einer Reederei, „deren Schiffe in keiner Weise denen der groOen 
regelmaBigen Linien gleichen''. Sie sind aile langsame Dampfer — von 
7 bis 9 Knoten ungefahr — und viele davon sind zehn Jahre ait und 
darüber, Freilich wird man nach dem Krieeg mit dem Gelde der Regierung 
andere kaufen kônnen. Es wird jedoch nicht leicht sein, welche zu finden. 
Keine einzige spczielle Erwâgung empfiehlt demnach diese Reederei 
für den bestimmten Zweck. Sicher kann es die nicht sein, da(3 sie — 
wie aile Reeder mit ganz geringen Ausnahmen — vermittelst der bekannten, 
unmâflig emporgeschraubten Frachtsatze wâhrend des Krieges schweres 
Geld vcrdient hat, 
Bei der Verwesentlichung eines derartigen Programms und einer 
derartigen Sache von Seiten einer Regierung war die âuCerste Vorsicht 
am Platze. Die dabei in Betracht kommenden finanziellen, wirtschaft- 
lichen und selbst sozialen Fragen dürfen nicht nach Gutdünken von einem 
Minis ter, wer er auch sei, durchgehauen werden. Es ist eine neue Politik, 
mit der Ideen, Personen und Tatsachen zu schaffen haben, „Es kommt 
einem unglaublich vor, daI3 eine derariige Sache in Abwesenheit der 
6% Millionen Belgier im besetzten Gebiete geregelt und in Überstürzung 
abgetan werden konnte." 
Es ist nicht weniger unzulâssig, dafî die befugten Gruppen in England, 
Frankreich und Holland dabei übergangen wurden. Und es mangelt hier 
nicht an Vertretern unserer Reedereien, des Ober-Schiffahrtsrats, wie 
unsercr Handels- und Gewerbekammern, ohne die Mitglieder unseres 
Parlaments zu erwâhnen, 
— Kônnen Sie uns in einigen Worten Ihre Ansicht darlegen über die 
Ausgabe der ersten Partie von fünfundzwanzig Millionen vierprozentiger 
Obligationen? 
— Das ist sehr einfach, Wie die Sache sich dartut, besteht sie für 
die Gruppe Brys & Gylsen nur in der Verschmelzung der vier Gesell- 
schaften, die unter ihrer Leitung standen, in eine einzige, sowie ,,in dem 
den Besitzern dieser Schiffe zugesicherten Vorteil, beinahe ausschlieflîich 
Eigenttimer derselben zu bleiben und nichtsdestoweniger für 25 Millionen 
vierprozentige Obligationen, für die der Staat, sowohl was Kapital, aïs 
was Zinsen angeht, Bürge ist, in Bezahlung zu empfangen." 
Die Haftpflicht dieser Gruppe als Aktionârin beschrânkt sich auf den 
Wert der Aktien, die sie in der Gesellschaft besitzt, deren Kapital fünfzig 
Millionen ist. Als Inhaberin von Obligationen hat sie fünfundzwanzig 
Millionen an Obligationen vor sich, Wie die Sachlage sich auch gestalten 
môge, und selbst wenn die Gesellschaft zusammenbricht, müssen diese 
Obligationen bis zur vôlligen Tilgung von Kapital und Zinsen vom Staate 
bezahlt werden, Sie sind keiner Gefahr ausgesetzt. 
Andererseits entfâllt auf den Staat, da der ganze Gewinn den 
Aktionâren gehôrt, nicht der geringste Gewinn. Hier sehen wir also ein.
	        

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Der Antwerpener Hafen Und Die Pariser Wirtschaftskonferenz. Verlag von Georg Stilke, 1917.
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