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Leben und Lehre des Buddha

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Bibliographic data

fullscreen: Leben und Lehre des Buddha

Monograph

Identifikator:
89019078X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-6415
Document type:
Monograph
Author:
Pischel, Richard http://d-nb.info/gnd/11619202X
Title:
Leben und Lehre des Buddha
Edition:
Zweite Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Druck und Verlag von B.G. Teubner
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 126 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Die Gemeinde und der Kultus
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Leben und Lehre des Buddha
  • Title page
  • Contents
  • I. Einleitung
  • II. Das nordöstliche Indien zur Zeit des Buddha
  • III. Das Leben des Buddha
  • IV. Buddhas Stellung zu Staat und Kirche
  • V. Buddhas Lehrweise
  • VI. Die Lehre des Buddha
  • VII. Die Gemeinde und der Kultus
  • Index

Full text

110 VII. Die Gemeinde und der Kultus. 
Mönche werden, um sich dem Militärdienst zu entziehen, andere, 
um der Strafe für einen Diebstahl zu entgehen, andere wegen 
Schulden, andere, weil sie mittellos sind und bequemer leben 
wollen. Das geschieht noch heute in südlichen Ländern und kam 
schon in ältester Zeit vor, wie das Beispiel des Upäli (S. 107) 
zeigt. Macht heute ein Mönch eine unerwartete Erbschaft oder 
verliebt er sich, so scheidet er im Süden nach Belieben aus; nie 
mand hält ihn. Im Norden ist der Austritt nach der dritten 
Weihe nicht mehr gestattet. 
Mit dem Eintritt in den Orden wird die Ehe gelöst. Die 
Frau ist für den Mönch nur noch die frühere Frau. Ebenso gibt 
der Mönch jedes Privateigentum auf und erwirbt fortan nichts 
mehr für sich allein. Besonders streng verboten war die Annahme 
von Geld. Ein Mönch, der doch einmal Geld annahm und dies 
bereute, mußte das Geld in einer Versammlung des Ordens ab 
liefern. Es wurde einem Klosterdiener oder Laien übergeben, 
damit er Butter oder Öl oder Honig für die Gemeinde kaufe. 
Von den gekauften Gegenständen erhielt der Sünder nichts. 
Weigerte sich der Laie, das Geld zu nehmen, so wurde er gebeten, 
es wegzuwerfen, und wenn er auch dies nicht tun wollte, so wurde 
ein zuverlässiger Mönch als „Geldverwerfer" bestimmt, der das 
Geld vergrub, ohne ein sichtbares Zeichen an der Stelle zu lassen. 
Daß auch dieses Verbot von den Mönchen übertreten wurde, zeigt 
das Konzil von Vaisäli (S. 100ff.). Seit den Zeiten von Asoka 
Priyadarsin nahm die Geistlichkeit sehr gern Gold an. Die jüngere 
Tradition erzählt, wie gewöhnlich mit großer Übertreibung, daß 
Asoka dreimal sein Reich, seine Frauen und Kinder und sich selbst 
der Kirche schenkte und dann alles mit Gold und Edelsteinen aus 
seiner Schatzkammer zurückkaufte. Die chinesischen Pilger Fa Hian 
und Huan Thsang berichten, daß zu ihrer Zeit bei den großen 
fünfjährigen Versammlungen Gold und Silber den Mönchen in 
Fülle gegeben wurde. In vielen buddhistischen Klöstern wurden 
zur Zeit des Huan Thsang die dort aufbewahrten Reliquien den 
Gläubigen nur gegen Entrichtung einer bestimmten Geldsumme 
gezeigt. Heute nimmt jeder Geistliche unbedenklich Geld, höchstens 
bedeckt er seine Hand mit einem Tuche oder zieht Handschuhe an. 
So reich die Klöster in Ceylon und Hinterindien auch sind, so 
hat sich dort die alte Sitte des Bettelganges doch noch erhalten. 
Der Mönch geht täglich aus, um seine Nahrung zu erbetteln. 
Im Norden, namentlich in Tibet und der Mongolei, geschieht
	        

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Leben Und Lehre Des Buddha. Druck und Verlag von B.G. Teubner, 1910.
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