Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

96 Zweiter Teil. Handel, in. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc. 
Mitteln. Die Eigenart der Zollverhältnisse hatte im 18. Jahrhundert dem Straß 
burger Handel die volle Ausnutzung dieser Lage gestattet und den Transitverkehr 
durch das Elsaß zu einem großen Aufschwünge gelangen lassen. Das Elsaß wurde 
auch nach seiner Angliederung an Frankreich von diesem als Zollausland behandelt; 
es gehörte zu den provinoes räputäes 6trangferes. Die Stadt Straßdung war 
im Besitze ihrer alten Zollprivilegien geblieben. Der Transit der ausländischen Güter 
durch das Elsaß unterlag nur einem geringen Durchgangszoll und war mit keinerlei 
erschwerenden Formalitäten verbunden. Von Frankfurt und Mainz brachten die 
Straßburger Schiffe Güter aller Art nach Straßburg, von wo sie auf Lastfuhr 
werken nach der Schweiz, Italien und Südfrankreich versandt wurden, und in um 
gekehrter Richtung wieder wurden in Straßburg die Landesprodukte des Elsasses 
und der angrenzenden Provinzen, sowie italienische und schweizerische Waren ge 
sammelt, um rheinabwärts nach Norddeutschland und nach Holland befördert zu 
werden. Die Schweiz allein bezog aus Holland und Frankfurt a. M. über 100 000 
Zentner Waren; acht Zehntel dieser Güter nahmen — wie in einer der zahlreichen 
Denkschriften der Handelskammer über diesen Gegenstand erwähnt wird — vor der 
Revolution ihren Weg durch das Elsaß; 5—6000 Fuhrleute und 20—24 000 Pferde 
bewältigten diesen Verkehr und brachten dem ganzen Elsaß jahraus jahrein die 
mannigfachsten Einnahmen. 
Auch nachdem die französische Revolution die Zollgrenze bis zum Rheine vor 
gerückt und alle Privilegien aufgehoben hatte, blieb der unbeschränkte Transithandel 
dem Elsaß noch eine Zeitlang erhalten; er erhielt sogar durch die Dekrete vom 
10. Juli 1791 und 7. September 1792 eine neue gesetzliche Regelung. Doch der 
Nationalkonvent glaubte auch mit diesem Vorrecht aufräumen zu sollen. Das Gesetz 
von 24. Juli 1793 hob den Transitverkehr durch die Ostdepartements vollständig auf, 
mit der Begründung, daß dadurch eine für die Interessen der Republik schädliche Ein 
oder Ausfuhr begünstigt werden könnte. Die damalige Handelsvertretung, das 
Conseil de Commerce, setzte alle Hebel in Bewegung, um eine Zurücknahme dieser 
Maßregel zu erlangen, die keinen anderen Erfolg haben konnte, als den ganzen 
Durchgangsverkehr auf das rechte Rheinufer hinüberzudrängen. Erst zehn Jahre 
später gelang es den Bemühungen des verdienstvollen Straßburger Tribunatsmit- 
gliedes Koch und des besonderen Abgesandten des Straßburger Handels, 
I. B. Prost, für Strahburg wieder günstigere Bedingungen zu erhalten. 
Das Zollgesetz vom 8. Floröal XI, welches in einem besonderen Abschnitt auch 
das Straßburger Entrepüt für ausländische Waren regelte, gestattete wieder den 
Transit durch das Elsaß, aber nur für diejenigen Güter, welche keinem Einfuhrverbot 
unterlagen. 
Die Wiederzulassung des Transits hatte leider nicht den gewünschten Erfolg. 
Sie war keine vollständige, und vor allem, sie war zu spät gekommen. Der Ver 
kehr hatte seinen Weg über das rechte Rheinufer gefunden; er war durch die be 
rührten deutschen Staaten in jeder Hinsicht gefördert worden. Da zahlreiche Waren, 
wie raffinierter Zucker, Tabakfabrikate und namentlich alle Produkte und Fabrikate 
Englands und seiner Kolonien, von der Einfuhr und Durchfuhr in Frankreich aus 
geschlossen blieben, so gab der Handel nach wie vor derjenigen Route den Vorzug, 
auf welcher alle Waren unterschiedslos verkehren durften. Zudem war die Durch 
fuhr durch das Elsaß zahlreichen Zollformalitäten, namentlich der Zollplombe, unter 
worfen, so daß die Fuhrleute, um sich diesen zu entziehen, gerne selbst die längere 
Reise und die damals weniger günstigen Straßenverhältnisse des rechten Rheinufers 
mit in den Kauf nahmen. 
In den ersten Jahren des Kaiserreiches hat die Handelskammer nicht aufgehört, 
bei jeder Gelegenheit eine Wiederherstellung des früheren unbeschränkten Transitver-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.