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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

98 Zweiter Teil. Handel. III. Zur Geschichte von Handel und Industrie rc. 
Ferme Gdndrale) hatte der Anbau und die Fabrikation des Tabaks im Unter-Elsatz. 
seit einem Jahrhundert eine enorme Entwickelung genommen. Die jährliche Ernte 
des Unter-Elsaß wurde damals auf 130—180 000 dz geschätzt. Etwa zwei Drittel 
wurden im Bezirke verarbeitet, der Rest in Blättern exportiert. Die Zahl der 
Fabriken vor der Revolution wird von Laumond für Strahburg allein auf ca. 72 
mit ca. 6000 beschäftigten Personen angegeben. Im Jahre 1802 bestanden in Straß 
burg noch 31, im übrigen Bezirk 8 Fabriken, wozu 18 Tabakmühlen kamen. Dieser 
blühende Erwerbszweig sollte bald fiskalischen Einschränkungen unterworfen werden, 
die sich immer weiter ausdehnten, um schließlich zur Verstaatlichung des Handels und 
der Fabrikation zu führen. Schon im Jahre 1804 erblickte die Handelskammer in 
der damaligen Fabriksteuer eine Maßregel, die geeignet war, die Fabrikation langsam 
zu ruinieren und das Monopol vorzubereiten. Sie beklagte die allmähliche Aus 
wanderung dieser Industrie über den Rhein und den Verlust des früher so blühenden 
Exportes nach der Schweiz und nach Norddeutschland an Baden. Ungeachtet aller 
Klagen und Beschwerden des Straßburger Handels wurde durch Kaiserliches Dekret 
vom 29. Dezember 1810 der „Rdgie des droits rdunis“ das ausschließliche Recht 
des Ankaufes von Tabakblättern, der Herstellung und des Verkaufes von Tabak 
fabrikaten übertragen und so dem Straßburger Handel ein Schlag zugefügt, welcher 
noch jahrelang nachwirkte. Der im Jahre 1816 wieder gestattete Handel mit Roh 
tabak zur Ausfuhr vermochte diesen Geschäftszweig nicht zu neuem Leben zu erwecken. 
Auch ein anderer bedeutender Exportartikel des Elsasses, der Hanf, wurde 
in jener Zeit durch eine kurzsichtige Maßregel des Staates schwer betroffen. Seit 1792 
war die Ausfuhr dieses Artikels verboten, unter dem Vorwände, daß der Kriegs 
marine dieses wichtige Rohmaterial nicht entzogen werden dürfe. Dieses Verbot 
wurde auf die unablässigen dringenden Vorstellungen des Straßburger Handels im 
Jahre 1816 wiederaufgehoben, und von da ab gewann dieser Geschäftszweig eine be 
deutende Entwickelung. Der Elsässer Hanf fand hauptsächlich in der Schweiz und in. 
Südfrankreich großen Absatz. 
Der Anbau und die Verarbeitung von Krapp (Färberröte) hatte seit der Mitte 
des 18. Jahrhunderts im Elsaß eine große Bedeutung gewonnen. Im Anfang des 
19. Jahrhunderts wurden ca. 30 000 Zentner geerntet, welche sowohl roh (getrocknet) 
als vermahlen nach ganz Frankreich, der Schweiz und Deutschland abgesetzt wurden. 
Auch dieser Geschäftszweig hatte in jener Zeit unter fiskalischen Maßregeln vorüber 
gehend zu leiden. Hohe Einfuhrzölle auf rohe wie auf bedruckte Stoffe schädigten, 
erstere die inländischen, letztere die ausländischen Zeugdruckereien, und beeinträchtigten 
wesentlich den Absatz des elsässischen Farbstoffes. 
Auch die Ausfuhr von Stärke war zeitweilig verboten worden; zahlreiche 
elfässische Fabrikanten hatten sich genötigt gesehen, ihren Betrieb auf das rechte 
Rheinufer zu verlegen, von wo aus sie jetzt der einheimischen Industrie eine schwere 
Konkurrenz bereiteten. 
Seine volle Entfaltung konnte dagegen in jener Zeit der Handel mit Ö l - 
s a a t e n und Ölen, insbesondere mit Rapsöl, sowie mit Klee- und Senf 
samen nehmen, der dann noch längere Zeit hindurch zu den wichtigsten Handels 
zweigen Straßburgs gehörte. 
Hier feien schließlich noch die T u ch i n d u st r i e , welche damals in Bischweiler 
den Grund zu ihrer späteren Blüte legte, und der Straßburger Tuchhandel ge 
nannt, welche beide durch ihre Lieferungen an die Truppen reichen Nutzen fanden. 
Obgleich der Handel in dieser bewegten Zeit des Ersten Kaiserreiches in mancher 
Hinsicht beengt, zum Teil sogar schwer geschädigt wurde, so blieb doch die Erinnerung 
an jene glänzende Epoche im Geiste des Straßburger Kaufmannsstandes noch lange
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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