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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

1. Die Handelsunternehmung. 
121 
Transportgewerbe vollzogen hat. In dem Kapital des Handels aber überwiegt 
wieder das umlaufende bei weitem das ft e h e n d e. Das letztere besteht 
ja außer den noch etwa beibehaltenen Transportmitteln im wesentlichen nur aus den 
für die Kontorarbeiten und für die Aufbewahrung der Waren nötigen Räumlich 
keiten und den dazu gehörenden Einrichtungen. In den großen Handelsplätzen be 
darf der Kaufmann nicht einmal eigener Warenlager, sondern es stehen ihm hier 
oft sehr großartige Aufbewahrungsanstalten, seien es öffentliche (wie Zollnieder 
lagen, Getreidehallen usw.) oder durch Privatunternehmung eingerichtete, zur Ver 
fügung, von denen aus der weitere Verkauf und die Versendung der Waren sich auf 
die bequemste Weise bewerkstelligen läßt. — Was das umlaufende Kapital des 
Handelsunternehmens betrifft, so durchläuft der bei weitem größte Teil desselben 
nur die Formen Geld und Ware; nur ein verhältnismäßig kleiner Teil wird 
in der Gestalt von Geld zur Zahlung von Löhnen und Gehältern verwendet, die als 
Handlungsunkosten durch einen Zuschlag zum Preise der Waren ersetzt werden müssen. 
Die übrigen laufenden Betriebskosten sind bei einem reinen Handelsunternehmen 
von geringem Belange. — Der Handel bezieht somit seinen Gewinn nicht unmittelbar 
aus der kapitalistischen Ausnutzung von Arbeitskräften. Gewöhnliche 
Arbeiter (wie Packer, Ausläufer usw.) verwendet er nur in geringer Zahl und 
für ganz untergeordnete Zwecke. Höher gebildete Gehilfen (Kommis) 
sind jedem größeren Handelsunternehmer allerdings unentbehrlich, aber auch diese 
werden wohl niemals behaupten wollen, wie das von feiten der industriellen Arbeiter 
so häufig geschieht, daß sie die eigentlichen Produzenten des dem Geschäftsinhaber 
zufallenden Gewinnes seien. Eine gleichwertige Kontorarbeit kann in dem einen 
Falle mit einem zehnmal so großen Kapitalumsatz verbunden sein als in dem anderen, 
und der Gewinn wird dann in ähnlichen Verhältnissen verschieden sein. 
Die Handelsgehilfen stehen auch tatsächlich und gesetzlich in einem anderen Ver 
hältnis zu den Unternehmern als die gewöhnlichen Lohnarbeiter. Allerdings besteht 
ein wesentlicher Unterschied zwischen den Gehilfen des Großhandels, die 
als Buchhalter, Kassierer, Korrespondenten, Magazinverwalter, Reisende usw. be 
schäftigt sind, und den im Detailhandel unmittelbar mit dem Publikum verkehrenden 
Ladengehilfen, wenn auch scharfe Grenzen zwischen diesen beiden Klassen 
ebensowenig zu ziehen sind wie zwischen den entsprechenden Geschäftsbetrieben. Die 
Großhandelsgehilfen haben eine höhere Schulbildung erhalten, und manche haben 
sich auch durch Aufenthalt im Auslande praktische Fertigkeit in fremden Sprachen er 
worben. Es befinden sich unter ihnen viele junge Leute aus wohlhabenden Familien, 
die eine praktische Vorbereitungszeit durchmachen wollen und sichere Aussicht auf 
einstige Selbständigkeit haben. Einigen gelingt es, auch ohne den Besitz eigenen 
Kapitals als Gesellschafter einer Firma selbständig zu werden. Auch gibt es in den 
großen Bank- und Handelsunternehmungen eine Anzahl von Stellen, die mit ebenso 
hohen Gehältern ausgestattet sind wie die meisten höheren Staatsämter, und weit 
größer noch ist die Zahl der mittleren Stellen, deren Inhaber hinsichtlich des Ge 
haltes den Subalternbeamten gleichstehen. So haben die Handelsgehilfen dieser 
Kategorie im allgemeinen den Charakter von Privatbeamten oder Ange 
stellten erhalten. Ihr Dienstvertrag mit dem Unternehmer ist in der Regel nach 
der Absicht beider Teile auf eine längere Dauer berechnet, was sich darin ausspricht, 
daß nicht ein Tage- oder Wochenlohn, sondern ein Jahres- oder mindestens ein 
Monatsgehalt vereinbart wird, und daß für die Auflösung des Verhältnisses Be 
dingungen und Kündigungsfristen üblich sind, welche demselben eine weit größere 
Festigkeit verleihen, als sie der gewöhnliche Arbeitsvertrag besitzt. Auch ist das Ge 
hilfengehalt bei weitem nicht in dem Grade von der Konkurrenz abhängig wie der 
eigentliche Arbeitslohn. Das Herkommen und auch das Interesse des Handelsunter-
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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