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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

6. Zur Geschichte des Kartellwesens. 
135 
beugen durch rechtzeitige Anpassung der Produktion an den Bedarf der Überpro 
duktion vor, sie sparen an den tuux frais der Warenproduktion, indem sie die Unter 
nehmer der Notwendigkeit überheben, große Summen alljährlich auszugeben, nur 
um sich gegenseitig die Aufträge abzujagen, sie sparen endlich erheblich an überflüssigen 
Transportkosten, indem sie jedem Betrieb sein natürliches Absatzgebiet überweisen. 
Allein als Kehrseite der Medaille bleibt bei den Kartellen immer die Gefahr einer 
monopolistischen Preispolitik bestehen. Ist auch das Monopol der Kartelle kein recht 
liches, sondern nur ein tatsächliches, und ist es weiter kein absolutes, sondern nur ein 
beschränktes, so können sie doch innerhalb der ihnen gezogenen Grenzen die Preise 
so festsetzen, daß sie höher sind, als sie bei völlig freier Konkurrenz sich stellen würden. 
Nicht mit Unrecht hat man daher von einem Kartellaufschlag auf die Preise gesprochen. 
Den Nachteil hiervon haben nicht nur die Konsumenten, sondern vor allem auch die 
Gewerbe zu tragen, welche die Produkte der kartellierten Industrien weiter ver 
arbeiten. Diese Gefahren der Kartellbildung muß man ruhig zugeben, auch wenn 
man in den Kartellen an sich eine notwendige und berechtigte Stufe der großindu- 
striellen Organisation sieht. Die Frage, ob die staatliche Wirtschaftspolitik Mittel 
besitzt, um den Gefahren, die von der Kartellbewegung drohen, wirksam entgegenzu 
treten, ist eines der schwierigsten Probleme, welche die wirtschaftliche Entwicklung des 
19. Jahrhunderts aufgeworfen hat, und das Thema der gesetzlichen Regelung des 
Kartellwesens gehört infolgedessen zu den Gegenständen, welche in Parlament, Presse, 
Parteiversammlungen und wissenschaftlichen Kongressen am Anfang des 20. Jahr 
hunderts mit Vorliebe erörtert werden. Über das Stadium der Diskussion ist die 
Frage aber noch nicht hinausgekommen. Auch die kontradiktorischen Verhandlungen 
über deutsche Kartelle, welche seit 1902 im Reichsamt des Innern abgehalten werden, 
und deren Ergebnisse in einer Reihe von Bänden publiziert worden sind, haben die 
Regierung bisher zur Ausarbeitung eines Kartellgesetzes noch nicht veranlaßt. 
6. gur Geschichte des Kartellwesens. 
Von Robert Liefmann. 
L i e f m a n n, Die Unternehmerverbände (Konventionen, Kartelle). Ihr Wesen und 
ihre Bedeutung. Freiburg i. B., I. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1897. S. 135—139. 
Die Kartellbewegung ist zum weitaus größten Teil auf das Gebiet der Produk 
tion, daneben auch des Transportwesens, beschränkt geblieben. Schon daraus ergibt 
sich eine Verschiedenheit der modernen Kartelle von den früheren mittelalterlichen 
Verbänden mit gleichartigen monopolistischen Tendenzen, die alle auf dem Gebiet des 
Handels entstanden. Altertum und Mittelalter kennen freie monopolistische Vereini 
gungen nur in der Form der Ringe, und diese waren durchaus nicht selten, wie die 
Konstitutionen der Kaiser Leo und Zeno über die Monopolien aus dem 5. Jahr 
hundert n. Chr. und die verschiedenen Reichsabschiede und Reichspolizeiordnungen, 
die sich mit dem Gegenstände beschäftigen, beweisen. Auch Ehrenberg berichtet in 
seinem „Zeitalter der Fugger" über derartige Organisationen der Augsburger Han 
delsherren und teilt u. a. einen Vertrag betr. einen gemeinsamen oorner in Kupfer 
mit. Corners waren um so leichter möglich, je geringer der Verkehr und je schlechter 
die Verkehrsmittel waren. Daher konnten sie auch im Mittelalter häufig von einem 
einzigen unternommen werden, was heute vielleicht nur den Rothschilds möglich ist, 
die solches auch mehrmals (Quecksilber, Petroleum) versucht haben; im allgemeinen 
kann heute, im Zustande der Weltkonkurrenz, das zu einem corner nötige Kapital 
tMr von mehreren gemeinsam aufgebracht werden (die Ringe). Mit Recht erklärt
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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