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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

8. Der Komprador. 
163 
11* 
Stellung eine Kaution zu leisten hat, die im Hinblick auf seine sogleich zu erwähnenden 
vielerlei Pflichten nicht gering bemessen zu sein pflegt, in Hongkong bis zu 500 000 
mexikanischen Dollars oder 1 Million Jl ansteigt. Auf diese für den Ausländer so 
bequeme Praxis der Garantierung geht es zurück, daß der Chinese in so weiten 
Kreisen den Ruf ungewöhnlicher Ehrlichkeit genießt; denn ein Garantierter meide* 
natürlich im wohlverstandenen eigenen Interesse jede offene Unehrlichkeit, die die 
Garantiepflicht des Kompradors in Kraft treten läßt, und entschädigt sich dafür um so 
reichlicher durch die „squeero" genannten kleinen Übervorteilungen, für die jeder 
Chinese eine seltene Begabung besitzt, und die, wenigstens einem Ausländer gegen 
über, schrankenlos erlaubt erscheinen, jedenfalls nicht unter die Garantie des Kompra 
dors fallen. Diese Praxis hat aber auch die Folge, daß im Geschäft des fremden 
Kaufmanns eine Art Nebenregierung großgezogen wird; es findet sich in der Firma 
eine Persönlichkeit, die aus einen wichtigen Teil der Angestellten einen Einfluß hat, 
hinter dem derjenige des eigentlichen Chefs des Hauses zurücksteht. Und diese Persön 
lichkeit, die über ihre Umgebung bereits so weit hervorragt, hat eine noch viel weiter 
gehende Machtbefugnis gewonnen hauptsächlich durch zwei Momente, erstens durch 
die sprachlichen Verhältnisse und zweitens durch die Geldverhältnisse in China. 
In fast allen Ländern ist es üblich, daß der zugezogene fremde Kaufmann am 
meisten selbst dazu beiträgt, eine sprachliche Verständigung mit der einheimischen Be 
völkerung zu ermöglichen; lernt er auch nicht, die Sprache seines Aufenthaltsortes 
völlig zu beherrschen, so lernt er doch so viel, daß er das meiste verstehen kann. 
Insbesondere der deutsche Kaufmann ist ja bekannt für seine Sprachkenntnis und 
Sprachgewandtheit. So bedient sich der fremde Kaufmann im geschäftlichen Verkehr 
— um nur ein paar Beispiele aus der Nähe Chinas anzuführen — in Singapore der 
leicht zu erlernenden malaiischen Sprache, in Japan eines, wenn auch stark korrum 
pierten Japanisch. In China ist das anders. In China trägt nicht der Ausländer, 
sondern der Chinese am meisten dazu bei, eine sprachliche Verständigung zu ermög 
lichen. In China ist die Geschäftssprache zwischen Einheimischen und Fremden be 
kanntlich das sog. Pidgin-Englisch (d. h. Geschäfts-Englisch, da auf Pidgin-Englisch 
pidgin = business). 
Da nun mit verschwindenden Ausnahmen die Sprache des Landes dem fremden 
Kaufmann ein Buch mit sieben Siegeln bleibt, so ist dieser im Verkehr mit chinesischen 
Kaufleuten, die regelmäßig natürlich nicht Pidgin-Englisch können, überall aus seine 
chinesischen Angestellten, in erster Linie also seinen verantwortlichen Komprador, 
angewiesen. Diesem liegt denn auch als Hauptaufgabe ob, chinesische Kunden heran 
zuziehen. Dazu spornt ihn die Provision an, die jede Geschäftsvermittlung ihm ein 
bringt. Aber auch nur er, nicht der fremde Chef des Hauses, ist in der Lage, die 
Bonität der herangezogenen chinesischen Kunden zu beurteilen; der Komprador muß 
infolgedessen auch — wodurch er zugleich vor einer leichtsinnigen Ausdehnung des 
fremden Geschäftes bewahrt wird — die Bürgschaft für die Kunden, die er seinem 
Chef zuführt, übernehmen. Er muß bei jeglichem Geschäftsabschluß mit einem Chi 
nesen sich durch seine Unterschrift seinem Chef gegenüber verpflichten, für die Ab 
nahme und die Bezahlung der bestellten Waren persönlich einzustehen. Die Haupt 
sache ist aber, daß der fremde Kaufmann auch nur mit Hilfe eines chinesischen 
Angestellten — schriftlich wie mündlich — mit seinen chinesischen Kunden verhandeln 
kann, und da er die Verhandlungen, die sein Komprador führt, nicht oder doch nur 
höchst unzureichend zu kontrollieren vermag, so ist er fast hilflos seinem chinesischen 
Angestellten ausgeliefert. Daß so ohne sein Wissen manche Vereinbarungen getroffen 
werden, die wohl im Interesse des Kompradors, nicht oder doch nur zum geringeren 
Teil in demjenigen des fremden Kaufmanns liegen, dürfte für jeden, der auch nur 
einen oberflächlichen Einblick in den Charakter der Chinesen gewonnen hat, unzweifel-
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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