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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

1. Das Geschäft. 
167 
zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Gehilfen Einsicht und Charakter auf beiden 
Seiten unumgängliche Vorbedingung. 
Die geschäftliche Erfahrung. Die geschäftlichen Erfahrungen werden 
zunächst durch den geschäftlichen Verkehr gewonnen; er ist teils ein mündlicher, teils 
ein schriftlicher. Auf den Börsen und auch an gesellschaftlichen Vereinigungspunkten 
erfährt der Kaufmann in der Regel nur das, was überhaupt schon in die Kreise 
seiner Konkurrenten gedrungen ist. Es ist jedoch wertvoll für den Geschäftsbetrieb, 
wenn man diejenigen Ereignisse, die für das Geschäft wichtig sind, früher als andere 
erfährt; deshalb reicht es nicht aus, bloß durch das Benehmen mit Geschäftsgenossen 
und Konkurrenten seine Erfahrungen zu schöpfen. Zur eigenen Anschauung und 
zu dem Verkehr mit den Geschäfts genossen müssen auch andere Hilfsmittel hinzu 
treten: die Tagesliteratur und die speziell für den einzelnen Geschäftszweig bedeut 
same technische usw. Literatur. Manche wichtige Geschäftsereignisse wachsen langsam 
heran, und es ist in diesem Falle Aufgabe des Kaufmannes, sie in diesem Heran 
wachsen zu beobachten, um, ehe sie sich vollenden, seine Vorbereitungen zur vorteil 
haften Ausnützung getroffen zu haben. Die Berichterstattungen über die geschäft 
lichen Vorfälle einer längeren oder kürzeren Geschäftsperiode, welche, teils in 
Zeitschriften, teils anderwärts vervielfältigt, geschäftlichen Aufschluß geben, sind 
ungeschickterweise an bestimmte Kalenderperioden geknüpft; sie sind wöchentliche, 
monatliche oder jährliche Berichte und als solche keineswegs an die wirklichen Ge 
schäftsbegebenheiten angeknüpft. 
Die Geschäftsbeziehungen. Geschäftliche und Personalbeziehungen 
sind in der Regel verknüpft und wirken häufig aufeinander bestimmend ein. Wert 
voll für den Geschäftsbetrieb ist es, sich unter den Beziehungen, in welche man mit 
anderen treten kann, diejenigen auszuwählen, welche versprechen dauernd zu werden. 
Für die geschäftlichen Beziehungen mit anderen boten ehedem die eigenen Reisen des 
Kaufmanns Gelegenheit zur Anknüpfung. Heutzutage bedient man sich hierzu sog. 
Agenten, welche selbständige Geschäftsleute sind, aber für andere Geschäfts 
abschlüsse vermitteln. Sie sind gewöhnlich ebenso zuverlässig wie die Geschäfts 
reisenden, welche früher und auch heute noch zu diesem Zwecke ausgeschickt werden, 
haben aber vor den Geschäftsreisenden das voraus, daß sie, weil sie stetig am Orte 
anwesend sind, mehr Gelegenheit haben, die Kaufleute und die geschäftlichen Ver 
hältnisse des Ortes kennen zu lernen und die Verbindung mit ihnen zu unterhalten. 
Zudem ist der Agent in der Regel weniger teuer als der Reisende, weil er nur eine 
Provision bekommt, wenn er Geschäfte macht, während der Reisende ununterbrochen 
Gehalt und Reisespesen erhält. Damit der Agent das Interesse desjenigen Geschäftes, 
dessen Agentur er hat, auch wirklich im Auge behalte, darf man niemand eine 
Agentur übertragen, der möglicherweise Konkurrent des Geschäfts werden kann, oder 
der in dem gleichen Geschäftszweige schon ein anderes Haus an demselben Platze 
vertritt. Ein guter Agent darf nicht zu eng an bestimmte Vorschriften gebunden 
sein, sondern muß, wenn man ihn als bewährt erkannt hat, bis zu einer gewissen 
Grenze freie Hand haben. Zahlungen und dergl. sollten niemals dem Agenten eines 
Handlungshauses gemacht werden, sondern nur dem Handlungshause direkt, während 
dagegen mit Reisenden, die zu dem Geschäft, für welches sie reisen, gehören, wirklich 
Handlungsgeschäfte für das Geschäft abgemacht werden können. 
Bei Geschäften an einem und demselben Platze ist häufig ein persönlicher Ver 
kehr nicht möglich, teils wegen des damit verbundenen Zeitverlustes, teils aus anderen 
Gründen. Es wird daher häufig von Vorteil sein, wenn man sich der für den 
Platzverkehr vorhandenen Unterhändler (Makler) bedient. Es ist nicht vorteilhaft, 
sein Interesse einem einzigen Makler in die Hände zu geben, sondern besser, sich 
der Konkurrenz mehrerer zu bedienen. Ein Unterschied ist dabei vorhanden, je
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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