Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

196 
Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc. 
Einige Jahrzehnte hindurch hatten nur England, Amerika, Frankreich und 
Deutschland Auskunftsbureaus; jetzt gibt es solche in jedem Lande, wo Handel und 
Industrie zu einiger Bedeutung gelangt sind. 
Anfänglich wurde bei uns den Auskunftsbüreaus der Kaufmannscharakter 
abgesprochen, aber im Handelsgesetzbuche von 1897 ist der Begriff des Kaufmanns 
fo erweitert worden, daß nun auch die Inhaber größerer Auskunftsbetriebe in das 
Handelsregister eingetragen werden können. 
Im Laufe der Zeit entstanden so viele Büreaus, und zwar teilweise in so miß 
bräuchlicher Weise von verschuldeten oder bestraften Personen begründet, daß dagegen 
von der Geschäftswelt behördliches Einschreiten gefordert wurde. 
Die Österreichische Regierung entschloß sich 1886, für die Auskunftsbüreaus die 
Konzessionspflicht einzuführen (die erste Konzession erhielt die Auskunftei 
W. Schimmelpfeng); die Deutsche Reichsregierung beschränkte sich einige Jahre danach 
darauf, die Büreaus dem § 35 der Gewerbeordnung zu unterstellen, wonach ihnen 
der Betrieb untersagt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuver 
lässigkeit des Unternehmers dartun; in Rumänien beauftragte die Regierung 1902 
die Handelskammern, Auskunftsbüreaus zu begründen, aber die Handelskammern 
leisteten dem keine Folge, weil sie die Aufgabe als außerhalb ihres Bereichs liegend 
und als zu schwierig ansahen; in Rußland wurde 1906 die Konzessionspflicht mit 
Kautionshinterlegung eingeführt: bis jetzt mit dem Erfolge, daß nur wenige Kon 
zessionen nachgesucht wurden. Die behördlichen Maßnahmen haben sich in den 
anderen vorgenannten Ländern nicht bewährt, ein Mißerfolg, der wohl die übrigen 
Staaten am Eingreifen ihrerseits hinderte. 
Die sog. Detektivbüreaus, die sich mit der Beschaffung von Auskünften über 
Privatangelegenheiten, mit Überwachung einzelner Personen und dergleichen be 
fassen, scheiden aus der Erörterung hier aus; bemerkt sei jedoch, daß sich angesehene 
Kaufleute zu derartigen Erkundigungen und Erhebungen schwerlich hergeben, 
während es gelingen konnte und kann, gerade sie als Korrespondenten (Bericht 
erstatter) für die kaufmännischen Auskunfteien zu gewinnen. 
Bestand die Auskunftseinholung vor der Errichtung von Auskunftsbüreaus 
oft nur in einem Umherfragen aufs Geratewohl und in Befragung von (oft recht 
bedenklichen) Referenzen, so verlegte die berufsmäßige Ausübung dieser Tätigkeit 
den Schwerpunkt der Erkundigung in das Domizil. Jede Auskunft wird zunächst 
und grundsätzlich in dem Orte eingeholt, wo der Kreditnehmer seinen Sitz hat, und 
zwar eingeholt bei vertragsmäßig verpflichteten Gewährsmännern, die jenen ent 
weder persönlich kennen oder in der Lage sind, sich bei anderen glaubwürdigen und 
unterrichteten Stellen zu erkundigen. 
Um zu diesem Zwecke an allen Orten vertreten zu sein, dazu ist eine weit 
verzweigte Verbindung mit Haupt- und Nebenkorrespondenten erforderlich, d. h. eine 
große, ausgedehnte und komplizierte Organisation, die nur im Laufe der Zeit, nur 
mit Aufwendung unendlicher Arbeit und großer Kosten und nur von einem wirklich 
großen, unausgesetzt tätigen Auskunftszentrum aus geschaffen und auf dem 
Laufenden erhalten werden kann. 
Bei einer solchen Organisation ist die Erkundigung aber nicht bloß auf den 
derzeitigen Wohnort beschränkt, sondern sie vermag auch auf frühere Wohnorte zurück 
zugreifen, ein Umstand, der sich gewissen Elementen gegenüber als äußerst wichtig 
erweist. 
Ferner sammelt sich an einem derartigen Mittelpunkte durch den unaufhör 
lichen Zufluß von Anfragen und Auskünften — abgesehen von der sich daraus 
ergebenden fortwährenden Sichtung und Berichtigung der einzelnen Angaben — eine 
mehr oder weniger umfassende Kenntnis der Lieferanten und der Referenzen an,
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.