Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

4. Zur Technik des Warenterminhandels. 
243 
zwischen Kontraktpreis und Marktpreis am Tag der Erfüllung 
an die Stelle wirklicher Lieferung und Bezahlung der ganzen Kaufsumme treten 
soll. Ganz ebenso liegt die Sache im umgekehrten Fall, wenn nämlich B recht behält 
und der Preis im Juni auf 188 Ji steigt. 
Dadurch entsteht also ein sog. „D i f f e r e n z g e s ch ä f t", aber dieses ist von 
einem „Effektivgeschäft", einem Geschäft mit wirklicher Lieferung der Ware, äußerlich 
nicht zu unterscheiden. Denn erst bei der Abwicklung stellt sich diese Form der 
Erledigung des Geschäfts als im Interesse beider Parteien heraus, in dem Kontrakt 
aber, in den Bedingungen der börsenmäßigen Schlußscheine, ist überall ausdrücklich 
wirkliche Lieferung stipuliert, und diese kann auch immer von jeder der beiden Par 
teien gefordert werden 
In Wirklichkeit werden überall, wo ein lebhafter Terminhandel besteht, 
die Mehrzahl der Geschäfte in dieser Weise durch Differenzzahlung erledigt. An 
sich ist dies ja auch bei einfachen Lieferungsgeschäften möglich, aber die Voraussetzung, 
worauf die Differenzzahlung beruht, daß nämlich in obigem Beispiel A am Lieferungs 
tag leicht einen dritten findet, von welchem er genau so viel Weizen und von solcher 
Qualität kaufen kann, wie er B liefern muß, und daß andrerseits letzterer ebenso 
leicht einen Abnehmer findet, kann begreiflicherweise in größerem Umfang nur 
gegeben sein, wenn Quantität und Qualität für alle Kontrakte gleich sind, d. h. 
beim Terminhandel. 
Es kommt nun aber für die Frage, wer bei dem Geschäfte gewinnt, wie wir 
sahen, alles an auf den Marktpreis am Tag der Erfüllung, und es ist daher wichtig, 
inwieweit die Wahl des letzteren in das Belieben der Partei gestellt ist. Bei den 
Termingeschäften ist nun die Dauer des Lieferungstermins ufancemäßig bestimmt, 
und zwar gewöhnlich auf 1, auch 2 Monate. Dies heißt, der Verkäufer muß 
spätestens am letzten (oder auch drittletzten) Tage dieser Frist liefern, bezw. die 
Lieferung anbieten und die Erledigung des Geschäfts durch Differenzzahlung herbei 
führen, er darf dies aber auch schon an jedem vorausgehenden Tage des Termins. 
Manchmal erhält auch — natürlich gegen einen höheren Preis — der Käufer um 
gekehrt das Recht, an einem beliebigen Tage des Monats die Lieferung zu verlangen. 
Kehren wir zu unserem Beispiel zurück: B hat im März zu 185 M gekauft, 
in der Hoffnung, der Preis werde bis Juni auf 188 JL steigen. Nun sinkt der 
selbe aber statt dessen im Mai auf 181 Jl; allein er hofft doch auf ein Wieder- 
anziehen um wenigstens 2 Ji bis Juni und kauft daher im Mai noch einmal 50 t 
auf Juni-Lieferung zu M 181. Trifft diesmal feine Erwartung ein und steigt der 
Preis wieder auf 183, so gewinnt er also an dem zweiten Geschäft wieder zurück, 
was er an dem ersten verliert. Man nennt daher eine solche Transaktion „Melio- 
rations-" oder „Bonifikationsgeschäft". Sinkt aber der Preis doch weiter, so hat B 
allerdings doppelten Verlust aus beiden Geschäften. 
Daraus hat sich nun schon frühzeitig das Bedürfnis entwickelt, bei Abschluß 
solcher Geschäfte die Höhe des möglichen Verlustes wenigstens zu beschränken. Dazu 
dienen die sog. „P r ä m i e n g e s ch ä f t e". 
Man unterscheidet erstens Lieferungs - oder Vorprämie. Hier zahlt 
der Käufer eine Prämie dafür, daß er bei ungünstiger Wendung des Marktes vom 
Vertrag zurücktreten darf. Ist nun an dem festgesetzten Tage, wo er sich darüber 
erklären muß, — entweder der 15. des Monats oder ein anderer besonders verein 
barter Tag — der Preis gestiegen, so wird er den Vertrag aufrecht erhalten, und 
dann kommt die gezahlte Prämie von seinem Gewinn in Abzug; ist dagegen der 
Preis gesunken, so erklärt er, vom Vertrag zurückzutreten, und kann dann nicht 
mehr verlieren als die gezahlte Prämie. 
16*
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.