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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

2. Die Währungssysteme. 
257 
Ausprägung auf Privatrechnung. Im Fall aber in dieser Weise die Gleich 
stellung der beiden Metalle verwirklicht wird, pflegt früher oder später das eine 
derselben aus der Zirkulation zu verschwinden, das andere ausschließlich oder doch 
ganz überwiegend als Zahlungsmittel verwandt zu werden. Denn das Wertver 
hältnis der beiden Metalle im Welthandel ist häufigen Änderungen unter 
worfen gewesen, und so wie dies Verhältnis von dem im Münzwesen des betreffenden 
Staates bestehenden, ein für allemal gesetzlich bestimmten abweicht, wird es vor 
teilhaft, die in dem vom Münzgesetz zu niedrig angesetzten Metall ausgeprägten 
Münzen einzuschmelzen und im Handel anderweitig zu verwerten, dafür das vom 
Münzgesetz zu hoch angesetzte Metall herbeizuschaffen und zu Münzen des betreffenden 
Staates auszuprägen. Das Münzgesetz gestattet bei der doppelten Währung jedem 
zu Geldzahlungen Verpflichteten die Wahl zwischen einem gewissen Gewicht Goldes 
und einem gewissen Gewicht Silber als gleichberechtigten Zahlungsmitteln für die 
Erfüllung seiner Zahlungsverbindlichkeiten. Nichts ist natürlicher, als daß er das 
jenige der beiden Metalle wählt, in welchem er mit den geringsten Opfern feine 
Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen kann. 
Die Folgen dieses Vorgangs find nun einigermaßen verschieden, je nachdem 
Gold oder Silber im Welthandel besser als in dem Münzwesen eines Staates mit 
doppelter Währung zu verwerten sind. 
Steigt Gold über den im Münzgesetz des Staates festgesetzten Silberpreis, so 
werden Goldmünzen seltener. Indes können sie sich im »Verkehr erhalten, wenn 
man sich entschließt, dieselben zu einem ihren gesetzlichen Silberwert überschreitenden 
Kurse, d. h. mit einem Agio zu nehmen und zu geben. Tatsächlich herrscht in einem 
Lande mit gesetzlicher Doppelwährung, solange dies Verhältnis dauert, dann die 
Silberwährung. So ist es in der neueren Münzgeschichte überaus häufig gegangen. 
Denn im ganzen ist im Lauf der neueren Geschichte Gold gegen Silber teurer ge 
worden. Die Goldmünzen erreichten deshalb nicht selten kürzere oder längere Zeit, 
nachdem das Münzgesetz das Wertverhältnis der beiden Metalle fixiert hatte, einen 
Silberwert, der den gesetzlichen überstieg. Sie wurden im Verkehr selten, und man 
konnte sie nur mit einem Agio erhalten. Mitunter entschloß man sich dann, um 
Gold in der Zirkulation nicht zu entbehren, zu einer Änderung des Wertverhältnisses. 
Entweder: man prägte die Goldmünzen von einem bestimmten Zeitpunkt an leichter 
aus, zog die alten ein und prägte sie um, soweit der Privatverkehr diese gewinn 
bringende Operation der Staatsregierung nicht abnahm, oder: man setzte den Wert 
der bestehenden Goldmünzen im Münzsystem höher an. 
Etwas anders verläuft der Vorgang, wenn die Einschmelzung der Silbermünzen 
vorteilhaft wird, weil das S i l b e r im Handel zu einem günstigeren Wertverhältnis zu 
verwerten ist, als in dem Münzwesen des betreffenden Staates. Die großen Silber- 
münzen werden als Barrenmetalle mit Prämie für die Ausfuhr aufgekauft, die 
kleinen Münzen aber können im Verkehr nicht entbehrt werden, und um ihre Ein 
schmelzung und Ausfuhr zu verhindern, bleibt kaum etwas anderes übrig, als für die 
kleinen Zahlungen silberne Scheidemünzen auszuprägen. Tatsächlich herrscht dann 
Goldwährung; rechtlich, insofern die Prägung silberner Kurantmünzen noch ge 
stattet ist, kann die Doppelwährung erhalten bleiben und bei einer Änderung des 
Wertverhältnisses der beiden Metalle wieder praktisch werden. 
2. Zwischenzustände zwischen den doppelten und den ein 
fachen Währungen, in denen beide Metalle in unbegrenzter Menge gesetzliches 
Zahlungsmittel, das eine derselben aber nur in beschränkter Menge vorhandenes 
Zeichen- oder Kreditgeld ist. (In neuerer Zeit wohl hinkende Währung 
genannt.) . . . 
Mollat, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Aufl. 
17
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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