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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

274 
Zweiter Teil. Handel. Xlt. Bankwesen. 
sie heute im Mittelpunkt des Kreditverkehres und der aus dem Geschäftsverkehr ent 
springenden Zahlungen bezw. Abrechnungen stehen. Dadurch sind sie in ihrer Ge 
schäftsführung veranlaßt worden, über die bloße Kreditvermittelung hinauszugehen 
und selbst Anteil zu nehmen an der Gründung und Verwaltung von Industrie-, Ver 
kehrs- oder Handelsunternehmungen. Damit ist der Tätigkeitskreis der Banken weit 
über die bloße Kreditoermittelung hinausgewachsen. Sie erlangen eine Führung auf 
dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Produktion und des Güterverkehres im Handel. 
Nicht alle Kreditanstalten nehmen diese Entwicklung. Um sie zu verstehen und um 
eine Abgrenzung unter den vielen bestehenden Anstalten vornehmen zu können, 
bedarf es zunächst einer Betrachtung der Kredit- und Bankgeschäfte. 
Die Kredit - und Bankgeschäfte. Man pflegt die Kreditgeschäfte in 
aktive und passive Kreditgeschäfte zu scheiden. Die passiven Kreditgeschäfte sind jene, bei 
welchen die Banken selbst Kredit nehmen, die aktiven jene, bei welchen sie Kredit geben. 
Die wichtigsten passiven Kreditgeschäfte sind die folgenden: 
1. Das Depositengeschäft. Depositen sind Geldeinlagen, die in das 
Eigentum der Bank übergehen, von ihr nach ihrem Ermessen verwaltet werden. 
Bis zu der Höhe seines Guthabens kann der Hinterleger jederzeit oder gegen vor 
herige Kündigung Zahlung von der Bank fordern und so über sein Depositum 
verfügen. Gewöhnlich geschieht die Verfügung durch eine besondere Zahlungs 
anweisung, Scheck genannt. Diese Geldeinlagen sind entweder Spareinlagen, über 
welche der Hinterleger zurzeit, z. B. wegen ihrer geringen Größe, nicht zur Anlage 
verfügen kann oder will, oder sie dienen dem Zahlungsverkehr. In letzterem Falle 
übernimmt die Bank die Kasseführung für den Hinterleger, und zwar nicht bloß durch 
Erfüllung der Zahlungsanweisungen, sondern auch durch Ausführung anderer Ge 
schäfte, z. B. Einziehung fälliger Forderungen wie Wechsel, Zinsscheine u. dgl. oder 
durch Zahlungsleistung an anderen Orten, Kauf und Verkauf von Wertpapieren usw. 
An dieses System des Kassehaltens bei der Bank schließt sich der Abrechnungsverkehr 
an, so daß die Bank in der Regel über große Teile der hinterlegten Gelder frei 
verfügen kann und in die Lage kommt, auch bei sofort fälligen Einlagen dem Ein 
leger für sein jeweiliges Guthaben eine Verzinsung zu bieten. Ist dieser Verkehr 
einmal eingebürgert, dann entsteht ein großer Teil der Guthaben nicht mehr durch 
bare Einlagen, sondern durch Gutschreiben von Schecks, diskontierten Wechseln, von 
Darlehen auf Lombardkredit oder durch Gewährung von offenem Kredit (im Konto 
korrent). 
2. Die B a n k n o t e n a u s g a b e. Die Banknoten find schriftliche Zahlungs 
versprechen einer Bank, auf runde Summen lautend, jederzeit zahlbar an den je 
weiligen Inhaber des Papieres. Sie funktionieren gewohnheitsmäßig oder kraft 
Zwangskurses wie Geld und ermöglichen daher der Bank, Geschäfte ohne Bargeld 
zu machen. Da sie die Noten nur als Darlehen ausgibt, erhält sie dafür Zinsen, 
während sie selbst nur den Zinsenverlust für die zur Bardeckung der ausgegebenen 
Noten zu haltenden Geldvorräte zu tragen hat. Die Wichtigkeit der Notenausgabe 
für die Regelung des Geldumlaufes bewirkt, daß dieses Kreditgeschäft regelmäßig 
nur einer Bank gestattet zu werden pflegt. 
3. Die Ausgabe oonPfandbriefen oderObligationen. Pfand 
briefe und Obligationen sind beide Schuldverschreibungen der Bank, die nicht nach 
Belieben oder in bestimmten Zeiten präsentiert werden können, sondern regelmäßig 
nach einem bestimmten Tilgungsplane zum Nominalbetrag zurückgezahlt werden. 
Die Pfandbriefe find immer durch Hypotheken (Darlehen gegen Sicherstellung durch 
Grund und Boden oder Gebäude), die Obligationen (Teilschuldverschreibungen) ge 
wöhnlich nur durch bevorzugte Haftung des Ertrages und Kapitalwertes ganzer 
Unternehmungen sichergestellt.
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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