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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

11. Nationale Pflichten der Banken und der Kapitalisten im Kriegsfälle. 305 
kaffen stellen wird, so wird andererseits auch bei denjenigen, denen die Verfügung 
über das Kapital gegeben ist, der Wunsch, dem Vaterlande zu dienen, im Kriegsfall 
sicherlich größer sein als die augenblickliche Leistungsfähigkeit, weil diese in der Dis 
ponibilität der Kapitalien ihre natürlichen Grenzen findet. 
Die außerhalb der Reichsbank vorhandenen Kassenbestände dienen dem auch 
im Kriegsfall nicht aufhörenden täglichen Bedarf an Umlaufsmitteln. Kein Ka 
pitalist läßt sein Kapital in barem Gelde brach liegen, — gleichviel, ob er es in 
Landgütern, in Handelsgeschäften oder in industriellen Unternehmungen arbeiten 
läßt, oder ob er es in preußischen Konsols angelegt hat, oder ob er es selbst zu einem 
noch so niedrigen Zinse in eine Bank gelegt hat, die es dann ihrerseits wieder aus 
geliehen hat. Das Kapital ist demnach im Kriegsfall zunächst nicht so disponibel, daß 
der Kapitalist es in Form von barem Gelde auf dem Altar des Vaterlandes opfern 
könnte. 
Ebenso ist es wirtschaftlich unmöglich, von denjenigen, die die Kapitalien an 
derer nutzbringend zu verwalten haben, zu erwarten, daß sie in steter Kriegsbereit 
schaft einen größeren als den sich als wirtschaftlich richtig erweisenden Bestand an 
barem Geld beiseite legen, um diesen Überschuß im Mobilmachungsfaü der Regierung 
zu überweisen. 
Wenn ein Volk dauernd damit rechnen müßte, daß es jeden Augenblick in einen 
Krieg verwickelt werden könnte, so würde eine gedeihliche wirtschaftliche Entwickelung 
dadurch unmöglich gemacht werden; denn diese erfordert stets neue Unternehmungs 
lust. Dennoch haben alle diejenigen, welche Kapitalien zu verwalten haben, seien 
es Industrielle oder Landwirte oder Kaufleute, seien es Großbanken oder Genossen 
schaften, bei denen die Spareinlagen der Arbeiter deponiert werden, im Hinblick 
auf den Kriegsfall die nationale Pflicht, zu j e d e r Zeit so zu disponieren, wie sie im 
Kriegsfall wünschen werden, disponiert zu haben. Das heißt, sie alle sollen auch 
schon in Friedenszeiten solide wirtschaften und nicht über ihre Kräfte gehen, sie sollen 
nicht so verschuldet sein, daß sie im Kriegsfall gestützt zu werden brauchen, sondern 
ihrerseits den Staat, wenn auch nicht von heute auf morgen, so doch in gegebener 
Zeit stützen können. Speziell die Banken und die Kredit gebenden Genossenschaften, 
welche die Vermittler und die Regulatoren des Geldverkehrs sein sollen, haben die 
nationale Pflicht, dafür zu sorgen, daß ihr Status auch schon in Friedenszeiten ein 
liquider bleibt. Sie müssen dafür sorgen, daß sie die von ihnen verwalteten Gelder 
nicht durch Darlehen an überschuldete Unternehmen zu sehr festlegen, sie sollen als 
Gegenwert von Geldern, von denen sie annehmen müssen, daß sie in wirtschaftlichen 
Krisen oder im Kriegsfälle ihnen entzogen werden, starke Wechselportefeuilles halten, 
auf deren sicheren Eingang zu rechnen ist, und die sie im Notfall jederzeit bei der 
Reichsbank diskontieren können, und sie haben die nationale Pflicht, daraus zu achten, 
daß nicht ihr Land durch sie fremden Ländern stärker verschuldet ist, als ihr Gut 
haben in fremden, jederzeit zahlungsfähigen Ländern beträgt. Starke Portefeuilles 
ausländischer Goldvaluten sind die beste Reserve der Banken sowohl in Friedens 
zeiten wie für den Kriegsfall, — war doch im Jahre 1870 eine dainals gar nicht sehr 
große Bank in Hamburg nur dadurch in der Lage, die größte Zeichnung auf die 
Kriegsanleihe des Norddeutschen Bundes zu machen, daß sie, veranlaßt durch die 
damaligen Bankomarkverhältnisse, ein besonders großes Londonportefeuille zu 
halten pflegte. 
Mit Recht wird man von den Banken erwarten, daß ihr Status schon beim 
Ausbruch eines Krieges ihnen gestattet, Gelder, die Kapitalisten zurückziehen, um sie 
in Kriegsanleihen anzulegen, mobil zu machen, ohne zu sehr aus die Reichsbank 
zurückzugreifen; mit Recht wird man von den Banken erwarten, daß sie pro Saldo 
Geld vom Ausland einziehen können, um auch ihrerseits ihre nationalen Pflichten 
Mollak, Volkswirtschaftliches Quellenbuch. 4. Ausl. 20
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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