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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

1. Die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsleben. 309 
Das Ereignis, um defsentwillen man sich versichert, muß weiterhin folgenden 
Erfordernissen genügen. Die Möglichkeit seines Eintritts muß dauernd vorhanden 
sein; aber auf der anderen Seite darf es nur vereinzelt auftreten. Der Gefahr eines 
Diebstahls ist man fast stets ausgesetzt. In einem unkultivierten Lande aber, in 
welchem die Bewohner fortgesetzt durch Räuberbanden ausgeplündert werden, ist 
eine Diebstahlversicherung undenkbar. Ferner dürfen die Ereignisse nicht sämtlich 
oder in ihrer Mehrzahl auf einem zu engen Gebiet vorkommen, wie etwa Ausbrüche 
von Vulkanen oder Erdbeben, Ereignisse, denen gegenüber ein rationeller Versiche 
rungsschutz kaum möglich scheint. Es muß vielmehr eine möglichst starke Ver 
teilung auf ein möglichst großes Gebiet stattfinden. Die Seeversicherung bietet 
hier ein besonders gutes Beispiel. — 
Nicht jeder einzelne Mensch ist imstande, für jeden künftig möglichen Bedarf 
in ausreichender Weife zu sorgen, insbesondere nicht für einen Bedarf, dessen Eintritt 
vom Zufall irgendwie abhängt. Andererseits hat eine große Zahl von Menschen 
mit der Möglichkeit desselben Bedarfs zu rechnen, ohne daß dieser aber in allen 
Fällen eintritt. Wenn hundert Personen ihre Häuser gegen Feuer versichern und 
alle hundert Häuser abbrennen, so wäre die Versicherung wertlos. Die Erfahrung 
lehrt aber, daß nur ein ganz kleiner Prozentsatz der versicherten Häuser abbrennt. 
Es liegt nun nahe, daß eine Gruppe von Menschen, die damit rechnen müssen, daß 
gewisse Ereignisse sie alle bedrohen, ohne daß aber alle wirklich davon betroffen 
werden, sich vereinigen und eine Abmachung dahin treffen, in eine gemeinsame Kasse 
Beiträge zu zahlen und aus diesen gemeinsam aufgebrachten Mitteln denjenigen 
eine Ersatzsumme zu gewähren, welche gerade zufolge des Eintritts des ins Auge 
gefaßten Ereignisses einen Geldbedarf empfinden. Auf diesem einfachen Grund 
gedanken gemeinsamer Deckung eines möglichen Bedarfs durch Ver 
teilung auf eine organisierte Vielheit (ohne daß aber der einzelne 
sich dieser Verteilung wirklich bewußt zu sein braucht) beruht die gesamte Ver 
sicherung. Ein Teil der Versicherten wird daher stets viel mehr erhalten, als er ein 
gezahlt hat; der andere Teil der Versicherten erhält aber viel weniger, als er ein 
gezahlt hat, oft gar nichts, wenn z. B. das versicherte Haus nicht abbrennt. Dennoch 
liegt für die Versicherten, die mangels Eintritts eines Bedarfs nichts erhalten, hierin 
kein Nachteil. Denn sie haben während der Dauer der Versicherung die Gewißheit 
gehabt, bei Eintritt des versicherten Bedarfs gesichert zu sein. 
Der Vermögensbedarf, welcher durch eine Versicherung gedeckt werden 
soll, kann sich darstellen als unmittelbarer Verlust (Untergang eines Schiffes, Be 
raubung eines Kassenschranks) oder als Gewinnentgang (Arbeitsunfähigkeit durch 
Unfall, Betriebsstillstand zufolge einer Feuersbrunst) oder als Aufhören der Spar 
fähigkeit (hohes Alter) oder schließlich als Zwang zu irgendeiner Ausgabe (Mitgift 
bei Verheiratung der Tochter, Verpflichtung zu Schadenersatz). 
Faßt man diese bisherigen Darlegungen kurz zusammen, so zeigt sich, daß die 
Versicherung dem Zweck dient, zufälligen schätzbaren Vermögensbedarf zu decken, 
und zwar durch das Mittel gegenseitiger Beitragsleistung einer Vielheit von Per 
sonen. Alle wirtschaftlichen Veranstaltungen, welche diesem Zweck gewidmet sind 
und sich dieses Mittels bedienen, fallen unter den Begriff der Versicherung. 
Die Versicherung ist also ein Teil der wirtschaftlichen Vorsorge und zugleich 
eine aus S e l b st h i l f e beruhende Organisation. 
Aber nicht nur nach Eintritt von Bedarfsfällen, wie sie oben gekennzeichnet 
wurden, tritt die Versicherung helfend ein, sondern bereits vor Eintritt des Ver- 
wögensbedarfs hat sie segensreiche Wirkungen in der Privatwirtschaft 
un Gefolge. Denn an die Stelle der Unsicherheit tritt das Gefühl der Sicherheit, 
die Beruhigung, daß durch die Versicherung für den Fall des Eintritts gewisser
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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