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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

3. Kaufmannsstand und Versicherung. 
317 
staatlichen Invalidenversicherung für die Handelsangestellten durchaus unzureichend 
sind, — vorausgesetzt, daß er sich mit dem Gesetze und seinen Leistungen näher be 
schäftigt hat. Dieser Standpunkt wurde von mir in den letzten zehn Jahren in 
zahlreichen Vorträgen dargelegt, ja schon vertreten, als der Entwurf des Alters- und 
Jnvaliditätsversicherungsgefetzes noch den Reichstag beschäftigte. Bereits dreimal 
habe ich auch auf den Verbandstagen des „Deutschen Verbandes Kaufmännischer 
Vereine" in ausführlichen Berichten die Unzulänglichkeit der staatlichen Versicherung 
für den Kaufmannsstand und die Crstrebung seiner Befreiung hiervon näher er 
örtert, sowie die Notwendigkeit der Errichtung einer allgemeinen kaufmännischen 
Pensionskasse mit Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waifen-Versicherung begründet. 
Mit dieser Pensionskasse müßte auch die Kranken- und Unfallversicherung verbunden 
werden, da die eine Versicherung sich an die andere unmittelbar anschließt. Dann 
würden die jetzigen hohen Verwaltungskosten für die verschiedenen Versicherungen 
ganz erheblich verringert, die Leistungen aber erhöht werden. Es läßt sich dies 
Ziel nach meiner Überzeugung durch die Bildung einer Berufsgenossenschaft für den 
Kaufmannsstand, nach Art der Seeberufsgenossenschaft, unschwer erreichen. 
Von Anfang an habe ich die Ansicht vertreten, daß die Einrichtungen der'staat 
lichen Invalidenversicherung, die unzweifelhaft überaus segensreich für die indu 
striellen, also für die Handarbeiter wirkt, nicht auf die geistigen Arbeiter, somit 
nicht auf die Handlungsgehilfen zugeschnitten seien. Das Gesetz war zuerst auch gar 
nicht für die Angehörigen des Kaufmannsstandes bestimmt, denn sein Entwurf trug 
den Titel: „Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter." 
Meine wiederholt ausgesprochene Ansicht, daß die staatliche Invalidenver 
sicherung nicht für den geistigen, sondern nur für den Handarbeiter wirklich zweck 
entsprechend sei, die geistigen Arbeiter aber eigentlich nur zugunsten der Hand 
arbeiter ihre Beiträge zahlen müßten, hat eine lebhafte Unterstützung durch die Be 
wegung erfahren, die in den letzten drei Jahren die Kreise der deutschen Privat 
beamten ergriffen hat. Mit großer Freude begrüße ich deshalb diese Bewegung, 
tritt doch in ihr der Gegendruck der geistigen Arbeiter deutlich hervor. Wenn ich 
aber, trotz meiner lebhaften Sympathie für sie, den Angehörigen des Kaufmanns 
standes nicht empfehlen kann, sich ihr anzuschließen, so liegt der Hauptgrund darin, 
daß die Leitung dieser Bewegung es bis jetzt ablehnt, für die von ihr erstrebte 
„Pensionsversicherung der Privatbeamten" Gefahrenklassen einzuführen. 
Jedem Kaufmanne muß es aber einleuchten, daß in diesem Falle die Kaufleute 
wieder zugunsten anderer Privatbeamten Beiträge zahlen müßten, ohne den 
entsprechenden Gegenwert zu erhalten. Denn daß die Gefahr, dauernd arbeits 
unfähig zu werden oder tödlich zu verunglücken, für Ingenieure, Architekten, 
Chemiker, Techniker. Gruben- und Hüttenbeamte, Förster usw. erheblich größer ist 
als für die Angehörigen des Kaufmannsstandes, liegt klar auf der Hand. Im 
übrigen beweisen dies die Gefahrenklassen der Unfallversicherungsgejellschaften. 
Bei der Gründung einer besonderen Pensionskasse für den deutschen Kauf 
mannsstand stehen mithin deren Mitgliedern weit höhere Renten in Aussicht, als 
wenn die Kaufleute mit allen anderen Privatangestellten in einer einzigen allge 
meinen Pensionskasse ohne Gefahrenklassen zusammen versichert werden. Wäre z. B. 
statt der Einbeziehung der Handlungsgehilfen in die staatliche Invalidenversicherung 
der Arbeiter schon 1889, also bei ihrer Einführung, eine besondere Pensionskasse für 
den deutschen Kaufmannsstand ins Leben gerufen worden, so würde diese Kasse auch 
bei den jetzigen niedrigen Beiträgen ganz erheblich mehr leisten können, als die 
Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (s. unten Dritten Teil, Abschnitt i 11, 
Ar. 8) von ihrem Werte nichts verloren. — G. M.
	        

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Die Preußische Gewerbesteuer. Heymann, 1926.
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