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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

342 Zweiter Teil. Handel. XVI. Amtliche Handelsvertretungen. 
und kleine Landwirtschaft Betreibenden für die Erhaltung des Staates und die 
Förderung feiner Aufgaben nach allen Seiten hin von ausschlaggebender Wichtig 
keit ist. Man begreift heute, daß das Gedeihen von Handel, Industrie und Land 
wirtschaft nicht allein den betreffenden Unternehmern und deren Angestellten und 
Arbeitern nützlich ist, sondern daß von dem Befinden unserer heimischen Volkswirt 
schaft, wie das bienetre der Gesamtheit der Bevölkerung, so auch das der Gesamt 
heit des Staates abhängt. So erklärt es sich, daß man sich mehr und mehr mit dem 
Gedanken befreundet, in den Selbstverwaltungskörpern der Kreise des werbenden 
Lebens, d. i. in unserem Falle der Kreise von Handel und Gewerbe, in den Handels 
kammern und kaufmännischen Korporationen, nicht mehr bloß eine mehr oder weniger 
beachtenswerte Spielerei oder einen Blitzableiter für die jeweilige Unzufriedenheit 
der Kreise unseres Gew erbestand es zu suchen, sondern dort eine überaus nützliche 
Institution zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der auf sie angewiesenen 
Jnteressenkreise zu erblicken, dort einen Ansatz zur Selbstverwaltung zu finden, der 
der Staat immer größere Rechte zu delegieren hat, da eine derartige richtig aus 
gestattete Selbstverwaltung sehr wohl geeignet sein kann, sowohl die Interessen der 
zu ihr und in ihr verbundenen gesellschaftlichen Klassen zu fördern, als dem Staat 
Aufklärung und Hilfe zu bieten bei der von ihm den Interessen der in ihm ver 
bundenen Gesellschaft zu widmenden Sorge. 
Der naive Standpunkt des seinerzeit im Preußischen Abgeordnetenhause ge 
legentlich der Beratung des Handelskammergesetzes vom 24. Februar 1870 erstatteten 
Kommissionsberichtes, welcher erklärte, daß eine legislative Anordnung der Handels 
kammern zwar keine Notwendigkeit sei, daß man aber, da denselben das Zugeständnis 
der Nützlichkeit und selbst eines relativen Bedürfnisses immerhin nicht zu versagen sei, 
habe anerkennen müssen, daß prinzipielle Bedenken gegen eine Befassung der Gesetz 
gebung mit diesem Gegenstand hätten zurücktreten müssen, — eine derartig naive 
Auffassung, die yunsi um Entschuldigung bittet, weil sie sich mit der Regelung dieser 
Selbstverwaltung des werbenden Lebens befassen soll, ist heute glücklicherweise nicht 
mehr möglich. Man hat unterdessen einsehen gelernt, daß in dem hastenden Getriebe 
des geschäftlichen Verkehrs unserer Tage weder die Gesetzgebung noch die Verwaltung 
bei gewissenhafter Wahrnehmung der ihnen beschiedenen Obliegenheiten eines 
Organs, welches sie über den Pulsschlag unseres wirtschaftlichen Lebens fortlaufend 
unterrichtet, entraten können, und daß einem solchen Organ auch weitgehende Selbst 
verwaltung seiner eigenen Angelegenheiten zuzugestehen sei. Die Akten unseres 
Reichsamts des Innern, sowie diejenigen der Handelsministerien aller deutschen Staaten 
können in der Tat laut redendes Zeugnis dafür ablegen, in welcher anregenden und 
aufklärenden Weise schon die bestehenden Handelskammern und Korporationen, trotz 
ihrer bisherigen mangelhaften Verfassung*), zu Nutz und Frommen des staatlichen 
Gemeinwohls und zur Förderung zugleich der Interessen der in ihnen Verbundenen 
beigetragen haben. 
Vor Ihnen bedarf es darüber keiner weiteren Auseinandersetzung. Wer wie 
Sie täglich am sausenden Webstuhl der Arbeit seinen Platz behauptet, der weiß, daß 
der wirkliche Nerv, der unserem ganzen Gesellschafts- und Staatskörper erst das Leben 
ermöglicht, in den Erträgen der im weitesten Sinne des Wortes gewerblichen Tätig 
keit unseres Volkes zu suchen ist, und daß der Schornstein weder von der Liebe noch 
von der abstrakten Weisheit unserer Dichter und Denker raucht, sondern daß das 
prosaische Heizmaterial für die dem Menschendasein unentbehrliche Wärme durch 
harte Arbeit gefördert und erworben werden muß. 
*) Über die gegenwärtige Organisation der Handelskammern in Preußen s. den 
Aufsatz von Lusensky S. 343ff. — G. M.
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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