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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Industrie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

414 Dritter Teil. Industrie. III. Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung"rc. 
ein geistvoller Publizist sich einmal über die Dichter der Gegenwart ihm gegenüber 
so geäußert habe: „Von Hause aus sind sie fast alle Sozialisten; wird aber mal einer 
von einem betrunkenen Arbeiter angerempelt, so sattelt er seine politische Überzeugung 
um und wird konservativ." Ob man das nur von modernen Dichtern sagen kann? 
Noch weniger freilich werden diejenigen gewillt sein, treue Freundschaft zu 
halten, die aus einer ganz anderen Gemütsbewegung heraus bewußt oder unbewußt 
ihr soziales Gewissen entdeckt haben: Die große Zahl derer, die heute aus Furcht 
vor dem Proletariat und seinem machtvollen Auftreten nach sozialen Reformen 
schreien. Man fürchtet für alles und will noch retten, was zu retten ist dadurch, daß 
man großherzig einen Teil preisgibt. 
Mehr Verlaß scheint auf diejenigen zu sein, die mit dem Proletariat einig sind 
in ihrem Widerwillen gegen eine wirtschaftliche Übermachtstellung einzelner, und die 
deshalb dem Heerbann des Proletariats ihre Hilfe leihen. Die Wirtschaftslehrer des 
18. Jahrhunderts lehrten, daß der Großbetrieb nur in der „Treibhauswärme der 
Monopole und der Privilegien" gedeihen könne; die scharfe rauhe Luft des Wett 
bewerbes werde dem Großbetrieb wenig günstig sein. Wie gründlich wurde diese 
Lehre durch die Wirklichkeit widerlegt! Statt eines Rückgangs erlebte man einen 
ungeahnten Aufschwung der Großbetriebe, wenigstens für Handel und Industrie. 
Sowohl die neue Produktions- wie die neue Transporttechnik waren dem Groß 
betrieb überaus günstig. Jede neue technische Erfindung war eine neue Stütze für 
ein immer mächtigeres Emporwachsen der Großbetriebe, und gleichzeitig mit den 
großen Unternehmungen nahmen die großen Vermögen immer mehr und mehr zu. 
Statt sozialer Nivellierung ergab sich eine viel stärkere Differenzierung, wie das 
18. Jahrhundert sie gekannt hatte. Das regte zum Widerspruch an, umsomehr als es 
ganz und gar nicht mit der überkommenen Theorie in Einklang zu bringen war. So 
sehen wir denn die öffentliche Meinung angeblich im Namen des sozialen Gewissens den 
Arbeitern besonders dann beistehen, wenn diese gegen wirtschaftlich besonders Starke 
kämpfen, gegen diejenigen, die „Herren im eigenen Hause bleiben wollen", die trotzig 
erklären: „Wir wollen nicht verhandeln". 
2. Aber Arbeiterschutzgesetzgebung. 
Von Heinrich Herkner. 
Herkner, Die Arbeiterfrage. 5. Aufl. Berlin, I. Guttentag, 1908. S. 274—280. 
Es gibt heute keinen Kulturstaat mehr, in dem die Ordnung des Arbeitsverhält 
nisses, wie es dem Geiste der liberalen Wirtschaftsordnung entspräche, durchaus dem 
Belieben der vertragschließenden Parteien überlassen bleibt. Ein erheblicher Teil des 
Vertragsinhaltes ist vielmehr, namentlich soweit Kinder und Frauen in Frage 
kommen, durch zwingende Rechtsnormen ein für allemal festgestellt worden. Da solche 
Bestimmungen früher zumeist nur für die Fabrikarbeiter erlassen wurden, pflegte man 
sie Fabrikgesetzgebung zu nennen. Im Laufe der Zeit ist aber auch zum Teil die 
Arbeiterschaft des Handwerks, der Hausindustrie, des Handels und Verkehrs in das 
Bereich der Schutzgesetze einbezogen worden. Man kann daher jetzt von einer 
Arbeiterschutzgesetzgebung überhaupt sprechen. Es wäre aber irrtümlich, wollte man 
annehmen, daß diese Gesetzgebung den Arbeiter vorzugsweise nur gegenüber dem 
Unternehmer zu verteidigen habe, daß sie dem Arbeiter nur Vorteile oder „Wohl 
taten", dem Unternehmer nur Schaden brächte. Nicht weniger als den Arbeiter 
schützt sie auch den Unternehmer. Beide schützt sie gegen die üblen Folgen des freien 
Wettbewerbes. Sie verhindert den Arbeiter, im Konkurrenzkampf seinen Mitarbeiter
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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