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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

488 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV/Deutsche Handelspolitik. 
IV. Zur deutschen Handelspolitik im \9, Jahrhundert. 
1. Deutsche Handelspolitik am Anfange des 
IS. Jahrhunderts. 
Von Karl Theodor v. Eheberg. 
E h e b e r g, Historische und kritische Einleitung zu Fr. Lifts Nationalem System der 
politischen Ökonomie. Stuttgart, I. G. Cotta, 1883. S. 3—7. 
Deutschland kannte zu Ende des 18. und zu Anfang des 19. Jahrhunderts in 
der Hauptsache keine Zollschranken nach außen, aber im Innern waren nicht nur die 
einzelnen Staatsgebiete, sondern auch Teile derselben mit einer Unsumme von Zoll- 
und Mautschranken voneinander getrennt. Denn das Recht, Zölle zu erheben, war 
vom Kaiser, dem es als fiskalisches, nutzbares Hoheitsrecht zustand, freigebig an die 
Reichsstände verliehen worden. Dazu kamen eine Menge Zölle von Gemeinden und 
sogar Privaten, welche auf keinen Rechtstitel sich berufen konnten, aber ihre Maut 
stellen nur mit desto größerer Beharrlichkeit aufrecht erhielten. Zahlreich waren von 
jeher die Klagen über diese Belastungen und Hemmnisse des Verkehrs, zahlreich die 
Ermahnungen seitens der Kaisers. Aber die Reichsgewalt war im Zerfallen, und ihren 
Verboten fehlte der wirksame Hintergrund der Exekution. 
Dazu kamen noch direkte Verbrauchssteuern auf den Verkehr mit Vermögens 
gegenständen, hohe Taxen und Sporteln, die wegen ihrer Höhe nicht mehr den 
Charakter von Gebühren, sondern den von Steuern hatten, die Regalien und Mono 
pole, die Stapelrechte u. dgl. 
Und um das Maß der Leiden des deutschen Handels- und Eewerbestandes voll 
zumachen, schloffen sich die angrenzenden Staaten durch Zollschranken ab, die häufig 
in Prohibitivsysteme ausarteten. Während der deutsche Markt vielfach ein offenes 
Feld für die fremden Manufakte bildete, war dem Erzeugnis des deutschen Fleißes 
der Absatz ins Ausland größtenteils unmöglich. Auch hier fehlte es nicht an Klagen, 
aber auch hier konnte dem Wunsche der Nation die Tat nicht folgen, da es an der 
nötigen Macht und Kraft gebrach. 
Mit der Auflösung des Deutschen Reichs war die Möglichkeit gegeben, wenig 
stens einen Teil dieser Mißstände zu beseitigen. Allein im allgemeinen war es wohl 
keine Zeit für wirtschaftliche Reformen nach innen, da der Krieg alle Kräfte bean 
spruchte; andererseits haben die wirklich durchgeführten Reformen kleinerer Terri 
torien und das Hinwegfallen mancher Schranken durch Beseitigung zahlreicher Staaten 
wesentlich dadurch an Bedeutung verloren, daß in Preußen und Österreich das alte 
Mißverhältnis im Zoll- und Handelswesen fortdauerte. 
Was Preußen betrifft, aus dem die Nachrichten für jene Zeit am reichlichsten 
fließen, so bestanden dort noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts 67 zum Teil sich 
vollständig widersprechende Tarife, — besondere für Waren, besondere für die Landes 
teile, besondere für Personen. Wie Stadt und Land getrennt gehalten wurden, ein 
jedes Rittergut gleichsam einen kleinen Staat für sich ausmachte, fo hatte jede Pro 
vinz und in derselben wieder einzelne Landesteile, je nach ihrer historischen Entwicke 
lung, ihre besonderen Rechte, ihre besonderen Verfassungen und in bezug auf Handel 
ihre besonderen Zölle. Ging eine Ware aus der Neumark in die Mittelmark, aus der 
Mark nach Schlesien, aus Pommern nach Preußen, so standen Zollbäume an den 
Grenzen der Provinzen, und der Übergang aus einer Provinz in die andere unterlag 
einer besonderen Abgabe. Ja, innerhalb einer und derselben Provinz bestanden
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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