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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

2. Die Entstehung des Zollvereins. 
491 
Durch Vertrag vom 25. August 1831 trat Kurhessen dem Preußisch-Hessischen 
Zollverein bei. 
Noch wichtiger als diese Tatsachen waren die Bewegungen, welche bezüglich der 
Handels- und Zollverhältnisse in süddeutschen Kabinetten im Jahre 1833 sich zeigten. 
In Bayern und Württemberg mochten die Regierungen wohl schon länger erkannt 
haben, daß der zwischen beiden Staaten bestehende Zollverein wegen seiner be 
schränkten Ausdehnung und seiner ungünstigen Grenzen großen Erfolg nicht haben 
könne. Auch das finanzielle Resultat ließ zu wünschen, da im Durchschnitt der Jahre 
1829—1831 die Zollverwaltungskosten nicht weniger als 44 % der rohen Einnahmen 
verschlangen. 
Nachdem endlich die hauptsächlichsten Bedenken der Regierungen wie des Volkes 
und seiner Vertretungen überwunden waren, kam am 22. März 1833 der Vereins- 
vertrag unter sämtlichen beteiligten Regierungen zum Abschluß; nach erholter Zu 
stimmung der bayerischen und württembergischen Stände wurde sein Beginn aus den 
1. Januar 1834 festgesetzt. 
Nun gab es auch für Sachsen wie für die thüringischen Staaten Beweggründe 
genug, um sich dem sie auf allen Seiten umgebenden Zollgebiet anzuschließen. Ihr 
Beitritt erfolgte, für das erstere am 30. März 1833, für die zweiten am 11. Mai 1833. 
Alle diese Beitrittserklärungen kamen ebenfalls am 1. Januar 1834 zur Ausführung. 
Nun fehlte aber von jenen Staaten, welche noch außerhalb des Zollvereines 
standen, noch Baden, dessen Beitritt dem Zollverein um so erwünschter sein mußte, 
als dadurch sein Gebiet eine passende, leicht kontrollierbare Grenze nach Westen er 
hielt, während bisher auf der langen, schwer zu bewachenden Grenze gegen Baden 
ein sehr ausgedehnter Schleichhandel betrieben wurde. Schließlich wurden auch hier 
die Schwierigkeiten beseitigt; der Vertragsabschluß erfolgte am 12. Mai 1835, mit 
Wirksamkeit von 1. Januar 1836. Am 10. Dezember 1835 trat Nassau, am 2. Januar 
1836 Frankfurt bei. 
Aber diese endgültige Vereinigung geschah nicht ohne große Schwierigkeiten 
und Selbstverleugnung von seiten der einzelnen Regierungen. 
Preußen hatte Bedenken, das Königreich Sachsen in den Zollverband auf 
zunehmen, weil die nun freier gestellte Leipziger Messe zunächst der Messe in Naum 
burg Abbruch tun mußte, insbesondere aber das so fabrikenreiche Land für die Baum 
wollenfabrikanten in Berlin und anderen Orten der Mark und Schlesiens eine gefahr 
drohende Konkurrenz eröffnete. 
Insbesondere aber herrschten in den süddeutschen Staaten Bayern, Württem 
berg und Baden Verkehrs-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse, die von jenen Nord 
deutschlands vielfach abwichen. Dort im großen und ganzen in jener Zeit noch 
vorwiegend Ackerbau, gegründet auf fruchtbare, mit reichen Gaben der Natur ge 
segnete Gebiete, hier vielfach vorherrschend die gewerbliche Industrie; dort eine gewisse 
Selbstgenügsamkeit, ein Zehren und Leben von den Erträgnissen des eigenen Bodens, 
hier vielfach Zufuhr von außen und deshalb ausgedehnterer Handel. 
Zwar fehlte es auch in den süddeutschen Ländern nicht an gewerblicher Tätigkeit. 
Allein selbst reich entwickelte Gewerbe hatten zumeist eine andere Organisation als in 
Mittel- und Norddeutschland. In Süddeutschland war noch nirgends, wie in Nord 
deutschland, volle Gewerbefreiheit eingeführt; es gab hier selbst in Baden, das noch 
die bedeutendsten Fabrikunternehmungen aufzuweisen hatte, keinen Landstrich, in dem 
die Fabrikation alle Verhältnisse beherrschte, wie sie im Norden Deutschlands, im 
Sächsischen Erzgebirge, in der preußischen Rheinprovinz, in der Gegend um Düsseldorf 
und Aachen, in der Mark, in Westfalen schon seit langem bestanden. Selbst die viele 
Personen beschäftigenden Industrien Süddeutschlands, wie die Töpfereien in Bayern, 
die Holzarbeiten im Schwarzwald, hatten alle nicht den Charakter eigentlicher Fabrik-
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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