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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Fünfter Teil. Verkehr
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

1. Die Römische Reichspost. 
533 
werden, die mittleren bis zu sechs, die kleinsten bis zu zwei (diese waren zweispännig). 
Ihre Schnelligkeit kam der der heutigen Eilwagen ziemlich gleich; denn Libanus, der 
Freund des Kaisers Julian, rechnet auf den Weg von Konstantinopel bis Antiochia 
(150 geographische Meilen) nicht volle sechs Tage. Endlich die Lastwagen führten 
schwerere Frachten (bis fünfzehn Zentner) und hatten Ochsenbespannung. Auf Neben 
straßen und an Punkten, wo keine regelmäßigen Posteinrichtungen bestanden, mußten 
die Ortsbehörden eine Anzahl von Pferden disponibel haben, um außerordenüiche 
Beförderungen von Briefen und Personen veranlassen zu können. 
Da die Post ausschließlich für Regierungszwecke bestimmt war, wurde sie in der 
Regel auch ausschließlich zu Sendungen und Beförderungen von ganz offiziellem 
Charakter verwandt. Die Erlaubnis zur Benutzung wurde durch eine besondere Ur 
kunde (diplonia) erteilt, auf der die Person des Reisenden, die Art seiner Beför 
derung, die Reihe der Stationen, die Dauer der Gültigkeit rc. genau verzeichnet waren. 
Außer dem Kaiser konnten nur die höchsten Beamten diese Postscheine ausstellen, 
selbst die Statthalter der Provinzen besaßen das Recht dazu nicht zu allen Zeiten. In der 
Regel, wie gesagt, wurden sie nur Beamten, besonders Überbringern von Staats 
depeschen erteilt, und nur in seltenen Ausnahmen Privatpersonen. Der jüngere 
Plinius entschuldigt sich in einem Briese an Trajan, daß er (als Statthalter der klein 
asiatischen Provinz Bithynien) sich erlaubt habe, seiner Frau ein Diplom für die 
Staatspost zu geben, da diese den Tod ihres Großvaters erfahren hatte und schleunigst 
zu ihrer Tante zu reisen wünschte: dies sei das erste Mal, wo er eine Verwendung 
der Post anders als in Regierungssachen veranlaßt habe. Natürlich konnten die Kaiser 
selbst so viel Diplome erteilen, als ihnen beliebte. Konstantin ruinierte die Post 
beinahe durch die von ihm angeordneten kirchlichen Synoden, da er alle dazu 
reisenden Geistlichen durch sie befördern ließ. 
Die Kosten der Verwaltung der Post lasteten ganz und gar auf den Provinzen 
und den Kommunen, und der Druck dieser Last war um so härter und schwerer, 
als gar keine Entschädigung stattfand. Einzelne Kaiser ließen zwar Erleichterungen 
eintreten, — obwohl man nicht recht weiß, von welcher Art diese waren, — aber 
nicht auf die Dauer, noch von gründlicher Wirkung. Fast wie Ironie klingt es, 
wenn in einem Kaiserlichen Erlaß die Provinzialen auf den Mist der Zugtiere als 
eine Entschädigung angewiesen werden. Die Verwaltung erforderte ein ganzes 
Heer von Postbeamten, die subalternen Stellen pflegten mit ausgedienten Soldaten 
besetzt zu werden. Mit der Zeit nisteten sich Mißbräuche aller Art ein, Bedrückungen 
und Erpressungen, Bestechungen und Unterschleife, und um diese zu verhindern, 
wurden außerordentliche Postinspektoren ernannt. Sie sollten kontrollieren, daß 
niemand mehr Beförderungsmittel beanspruche, als er berechtigt fei, oder für 
längere Zeit, z. B. keinen Wagen erster Klasse, wenn er nur einen zweiter Klasse 
fordern dürfe rc.; um sie der Gefahr der Bestechung zu entziehen, gab man ihnen 
eine eigene Besoldung; aber dieser Zweck wurde selten erreicht, ja die zur Abhilfe 
eingesetzten Beamten verbanden sich häufig mit den Statthaltern und deren Personal, 
um die Not der unglücklichen Provinzen noch zu steigern. Es wurde mit Post- 
fcheinen ein förmlicher Handel getrieben, Privatpferde widerrechtlich eingespannt, 
den Postillionen die Mäntel gewaltsam weggenommen und dergleichen mehr, so 
daß selbst in einem Kaiserlichen Erlaß erklärt wird: „Die Provinzen leiden durch 
die Postverwaltung in hohem Grade, einzelne bereichern sich auf Kosten der Ge 
samtheit, vermögende Leute werden ruiniert, und kaum ist es noch möglich, der 
Habsucht der Beamten zu steuern." Hiernach kann man sich nicht wundern, wenn 
in den letzten Jahrhunderten des Altertums die Post als eine unerträgliche Landplage 
verrufen war. Unter Justinian existierte sie noch im oströmischen Reiche, im 
weströmischen Reiche war sie vermutlich damals schon eingegangen.
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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