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Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

Monograph

Identifikator:
890771383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10133
Document type:
Monograph
Author:
Mollat, Georg http://d-nb.info/gnd/139428143
Title:
Volkswirtschaftliches Quellenbuch
Edition:
Vierte, erweiterte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Osterwieck/Harz
Publisher:
Verlag von A. W. Zickfeldt
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXVIII, 654 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Quellenbuch
  • Title page
  • Autorenverzeichnis
  • Contents
  • Erster Teil. Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. Handel
  • Dritter Teil. Industrie
  • Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. Verkehr
  • Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Index

Full text

13. Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen. 
619 
Konkurrenzunternehmungen über Teilung des Verkehrs zu verständigen. Es waren 
insbesondere die gewaltigen Tarifkriege der Jahre 1874—1877, in denen die mächtigen, 
westöstlichen Hauptbahnen durch Schaden. klug wurden und zum ersten Male zum 
Abschluß von Verbandsverträgen übergingen, die den Namen pool zuerst im Volks 
munde, später von den Eisenbahnen selbst erhielten. Dieser Name ist dem Hazard- 
spiel entlehnt. Er bedeutet so viel als Einsatz beim Spiel. Im Publikum stellte 
man sich — vielleicht auch des Namens wegen — unter diesen Verträgen etwas sehr 
Schlimmes vor. Man sah in ihnen heimliche Verträge früherer Gegner zur Aus 
beutung des Publikums, man befürchtete eine weitere Kräftigung der Eisenbahn 
monopole, verglich sie mit den Trusts, den Ringen, den Syndikaten, und die Mono 
polbekämpfungsvereine richteten ihre Bestrebungen auch auf Beseitigung der pool». 
Nur eine Minderzahl einsichtiger Männer verteidigten diese Verbände; sie wiesen 
nach, daß die durch sie herbeigeführte größere Stetigkeit und Öffentlichkeit der Tarife 
auch dem Publikum von Nutzen, daß die Befürchtung einer Stärkung der Monopole 
unbegründet sei. 
Bis zum Erlaß des Bundesverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1887 hatten die 
Eisenbahnen im Abschluß der pool» tatsächlich freie Hand, wenn auch von einigen 
Seiten die rechtliche Zulässigkeit solcher Verträge in Zweifel gezogen wurde. Bei den 
Vorverhandlungen über den Entwurf dieses Gesetzes spielte die Frage der pool» eine 
entscheidende Rolle. Der vom Senate im Jahre 1886 beschlossene Entwurf einer 
Interstate Commerce Act ging von der Zulässigkeit der pool» aus, nachdem sich 
der vom Senator Cullom geleitete Ausschuß zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes 
ausdrücklich zugunsten der pool» erklärt hatte. Das Repräsentantenhaus nahm in 
diesen Entwurf eine Bestimmung über das Verbot der pool» auf. In dem aus 
Mitgliedern beider Häuser bestehenden Covckereuce Committee verständigte man 
sich dann dahin, daß die pool» verboten werden sollten, während das Repräsentanten 
haus das Zugeständnis der Einsetzung des Bundesverkehrsamtes, das der Senat im 
Widerspruch zum Repräsentantenhaus gewünscht hatte, machte. Auf diese Weise ist 
der ß 5 des Bundesverkehrsgesetzes, die sog. Antipooling Clause, entstanden.*) 
13. Das Post-, Fernsprech- und Telegraphenwesen. 
Von Paul Meesmann. 
Meesmann, Bericht über meine Reife nach den Vereinigten Staaten von Nord 
amerika. Vom 1. September bis 2. November 1904. Mainz, 1905.) S. 8—10. 
Das P o st w e f e n der Vereinigten Staaten ist bekanntlich Monopol des 
Bundes, und sonach sind die postalischen Einrichtungen in allen Staaten gleich. Die 
Tarife und die Beförderungsbestimmungen sind in kleinen handlichen Heftchen zu 
sammengestellt, die an den Schaltern unentgeltlich abgegeben werden. An der Spitze 
der Postverwaltung steht ein Generalpostmeister in Washington, ihm unterstehen eine 
Anzahl von Inspektoren, welche das Land bereisen, und ferner die Postämter der ein 
zelnen Städte und Bezirke. Zwischenbehörden gleich unseren Oberpostdirektionen 
*) § 5 des Bundesverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1887 ist auch durch die beiden 
Novellen vom 29. Juni 1906 und vom 18. Juni 1910 nicht berührt worden, von der Leyen, 
Der neueste Stand der Bundesgesetzgebung über das Eisenbahnwesen der Vereinigten Staaten 
von Amerika. In: Archiv für Eisenbahnwesen. Herausgegeben vom Königlich Preußischen 
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 35. Jahrgang. Berlin, Julius Springer, 1912. 
S. 1—39, des. S. 10 f. und S. 18 «Text des § 5 in Übersetzung). — G- M.
	        

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Volkswirtschaftliches Quellenbuch. Verlag von A. W. Zickfeldt, 1913.
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