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Die Nationalökonomie in Frankreich

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Bibliographic data

fullscreen: Die Nationalökonomie in Frankreich

Monograph

Identifikator:
890892032
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-34137
Document type:
Monograph
Author:
Waha, Raymund de http://d-nb.info/gnd/117560855
Title:
Die Nationalökonomie in Frankreich
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Verlag von Ferdinand Enke
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (XIX, 540 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Buch III Interventionismus, Solidarismus und Protektionismus
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Nationalökonomie in Frankreich
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Buch I Die liberale Schule
  • Buch II Die katholischen und verwandten Richtungen
  • Buch III Interventionismus, Solidarismus und Protektionismus
  • Buch IV Die Nationalökonomie bei den Philosophen und Soziologen
  • Schlusswort

Full text

390 
Der Interventionismus an den Universitäten 
der Zukunft wird es nicht ohne Opfer für die individuelle Frei 
heit abgehen. Wenn z. B. die Arbeiterberufsvereine zahlreich 
und stark genug sind, werden sie die Isolierten zum Beitritt 
zwingen können, unter Strafe der Ausstoßung aus dem be 
treffenden Berufe. Sollten sie alsdann ihre Macht mißbrauchen, 
um Individuen ihrer politischen oder religiösen Überzeugung 
wegen zu verfolgen und aus dem Berufe auszuschließen, so ist 
der Moment zu staatlichem Eingreifen zum Schutze der Be 
drohten gekommen. Die individuelle Freiheit wird überhaupt 
in der Gesellschaftsordnung der Zukunft nur durch ein ver 
wickeltes System von Gegengewichten, welche die Rechte der 
Einzelnen wahren, ohne die wohltuende Entwicklung der Kollek 
tivitäten zu hindern, aufrecht erhalten werden können. Ins 
besondere bedeuten die staatlichen und kommunalen Unter 
nehmungen eine ernste Gefahr für die Freiheit. Die Gesetz 
gebung des Staates wird unbedingt gegen diesen selbst und 
gegen die Kommunen ernstliche Garantien schaffen müssen; 
die öffentlichen Betriebe müssen vor den Wechselfällen der 
alsdann die Lohnarbeit diese Umwandlungen erfahren hat, wird zwar der Inter 
essengegensatz zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wie zwischen Produ 
zenten und Handelsleuten, Detaillisten und Konsumenten, kurz, wie zwischen 
allen denen, welche sich über die Bedingungen eines Vertrages zu einigen haben, 
fortbestehen, aber der Klassenkampf, der gehässige und gewalttätige Antagonismus 
wird verschwinden, weil er keine Daseinsberechtigung mehr haben wird. Der 
Klassenkampf ist eine Revolte der Arbeiterklasse gegen einen bestimmten Zu 
stand wirtschaftlicher Abhängigkeit. Aber wenn man annimmt, daß die Arbeiter 
eines Tages durch hohem Lohn Wohlstand haben, daß ein kürzerer Arbeitstag 
sie in den Stand setzt, einen hohem Kulturgrad zu erreichen, daß sorgfältig ab 
geschlossene Kontrakte die Summe der für einen bestimmten Preis zu liefernden 
Anstrengungen begrenzen, dann werden die Arbeiter sich als Verkäufer von 
Arbeit in derselben Lage von Unabhängigkeit und Gleichheit den Arbeitgebern 
gegenüber befinden, wie die Verkäufer von Rohstoffen oder Maschinen. Es 
wird natürlich zwischen ihnen und den Arbeitskäufern ein Interessengegensatz 
fortbestehen; derselbe wird aber keinen Grund mehr haben, sich in Klassen 
kampf umzuwandeln. Wenn die Arbeitsverkäufer die Herrschaft der Arbeit 
geber nicht mehr zu ertragen haben, werden sie nicht mehr Grund haben, die 
Unternehmer, mit denen sie in Geschäftsbeziehungen stehen, zu hassen, als die 
Rohstoffverkäufer. Um so weniger, wenn die Unternehmer mit organisierten 
Arbeitern abschließen und von jeder Aufsicht entbunden sind. Die Arbeitgeber 
werden ihrerseits die Forderungen der Arbeiter und das Steigen der Löhne mit 
derselben Kaltblütigkeit zu ertragen wissen, mit der sie heute das Steigen der 
Kohlen- oder Baumwollpreise hinnehmen.“ ibid. p. 366 ff., p. 377.
	        

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Grundriß Des Deutschen Zollrechts. Hermes, 1927.
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