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Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang

Monograph

Identifikator:
89109413X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-7293
Document type:
Monograph
Author:
Rauers, Friedrich http://d-nb.info/gnd/116364726
Title:
Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang
Place of publication:
Bremen
Publisher:
Verlag von Franz Leuwer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (282, 46 Seiten, [8] Blatt)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zur allgemeinen Handelspolitik. Zollwesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte des Bremer Binnenhandels im 19. Jahrhundert namentlich unter den alten Verkehrsformen und im Übergang
  • Title page
  • Contents
  • Handel, Strassen, Achsverkehr und Binnenschiffahrt
  • Zum Postwesen
  • Zur allgemeinen Handelspolitik. Zollwesen
  • Statistik
  • Index

Full text

215 — 
danach auch Frankfurts. Modern in seinem Zoll- und Steuerweesn zu 
werden, war in jener Periode, in der unsere Zeit mit Macht herein 
kam, unabweislich geworden, auch wo noch nicht die Vorbereitungen 
des achtzehnten Jahrhunderts bestanden, mufste man es, und da 
1. dafs die Sache nicht als eine öffentliche betrachtet werde und daher so 
wenig der Senat als eine in seinem Nahmen handelnde Behörde davon Notitz 
nehme; 2. dafs vor allen Dingen keine besondere Persohn angestellt werde jene 
Manifeste anzufertigen, denn a. würde solches in der Kaufmannschaft und 
insonderheit bey die schon jetzt sehr unzufriedenen und unruhigen Krämer 
grofse Sensation erregen und b. den armen Fuhrmann, der schon unter manchen 
sonst ungekannten Formalitäten seufzt, noch mehr drücken und beschweren. 
Was also zu thun wäre, ist Folgendes: Nicht die Inspection hey dem Fracht 
fuhrwesen, sondern nur ein Mitglied derselben spricht mit dem Güterbestäder 
privatim darüber, macht sie im allgemeinen mit der Sache bekannt und erlaubt es 
ihren Gehülfen, die ohnehin nach Neben-Verdienst sich sehnen, es zu gestatten, 
diejenigen Fuhrleute, so es wünschen und verlangen, mit Manifeste gegen 
eine billige Gebühr zu versehen. Somit kann und würde der Zweck erreicht 
werden, ohne eine Neuerung einzuführen, da zeithero bey Fuhrleuten, die weit 
in’s Oberland fahren, dergleichen Anfertigungen üblich gewesen sind,“ Ein 
zweites Schreiben von einem Besteder 1826. „2. Nach dem Wunsche der 
Oberländischen Committenten werden die Frachtbriefe mit Bereitwilligkeit 
der Absender sehr oft zum Vortheil der ersteren eingerichtet, sowohl über bey 
mir aufgegebene, als auch Anweisungs-Güter. Man hat nämlich zwey- und 
dreyerley Frachtbriefe über einen und denselben Gegenstand für jeden der durch-, 
passirenden Staaten eingerichtet, oder sie enthalten entweder gar kein Mafs und 
Gewicht, oder es ist wenigstens vermindert, wovon mir die Erfahrung leicht die 
Einsicht und Kunde giebt und sind sie oft mit fingirten und anderweitigen 
Adressen und Oertern versehen. Wenn ich nun vorher, wie gewöhnlich, weifs, 
dafs der Waarenführcr defraudiren soll oder will, welche Frachtbriefe habe ich 
alsdann zu stempeln und zu numeriren? — oder soll und darf ich selbige, wider 
den Wunsch der oberländischen Handelsfreunde, mit dem Bedeuten, „es könne so 
nicht verladen werden“ an die hiesigen Absender zurückschicken? Meine 
Stellung wird dann zwischen einerseits verlangter Wahrheit und anderseits 
begehrtem Interesse so schwierig, dafs ich mich nicht darin zu finden weifs, 
wie nach Gewissen und Pflicht zweierley Interessen gedient und genügt werden 
kann. 3. Wird nicht im Vertrauen auf somalige Abfertigungen das Schmuggeln 
noch mehr befördert werden und sich vermehren? und nach dem ersten 
Entdeckungsfall die Sache umgekehrt so viel verschlimmert werden, dafs nicht 
nur der ganze Zweck verloren geht, sondern auch alsdann vielleicht gar nicht 
wieder zu erreichen stehen wird ? — So auch fallen 4. Schmuggeleien — wenn 
auch unbedingt von aufsen vorgeschrieben — dann, wenn sie mifslungen, in 
der Regel mit dem gröfsten Nachtheil und mindestens dem Risico des Capitals 
auf den Absender zurück und möchte man daher mit Rücksicht auf das Ganze, 
nicht Vortheil dabey finden, sie zu befördern oder zu begünstigen, denn auf 
solche Art würden wir nur ausweichend willfahren “ Lügen unter 
Gottes Geleit sagt Justus Möser von den Frachtbriefen (Patr. Phant., I. T., 
XXIX, Sämmtl. Werke, I. T., Berlin 1842, S, 253.)
	        

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Geschichte Des Bremer Binnenhandels Im 19. Jahrhundert Namentlich Unter Den Alten Verkehrsformen Und Im Übergang. Verlag von Franz Leuwer, 1913.
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