Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die obligatorische Krankenversicherung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

Monograph

Identifikator:
891221816
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-76666
Document type:
Monograph
Author:
Neurath, Otto http://d-nb.info/gnd/118587420
Title:
Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Georg D. W. Callwey
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (231 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die obligatorische Krankenversicherung
  • Title page
  • Allgemeine Einleitung
  • Erster Teil. Das Anwendungsgebiet
  • Zweiter Teil. Leistungen
  • Dritter Teil. Einnahmequellen und Finanzgebaren
  • Vierter Teil. Die Versicherungsträger
  • Fünfter Teil. Das Streitverfahren, Rechtsverletzungen und Strafen
  • Sechster Teil. Die Krankenversicherung der Ausländer
  • Contents

Full text

EINNAHMEQUELLEN UND. FINANZGEBAREN 5738 
Der mit der Anwendung der Lohnkürzung. erstrebte Erfolg 
wird voll erreicht, wenn die zivil- und strafrechtliche Verant- 
wortlichkeit für die Beitragsentrichtung gesetzlich nur noch den 
Arbeitgeber trifft. In den meisten Fällen folgt daraus, dass die 
Versicherungsanstalt, soweit es sich um ‘die Beitragserhebung 
handelt, den Versicherten überhaupt nicht kennt und insbesondere 
im Falle des Versagens des Unternehmers nicht in der Lage ist, 
geschuldete Beiträge auf ein etwa zustehendes Krankengeld 
anzurechnen. Endlich ist unter wirtschaftlichen und sozialen 
Gesichtspunkten zu bemerken, dass der Lohnabzug eine Folge 
hat, die ohne Zweifel der Erwähnung wert ist. Er führt zur Aus- 
sonderung und Klarstellung des der Sozialversicherung gewidmeten 
Lohnanteils, und der Beitragsteil des Versicherten steht niemals 
zur Verfügung des Arbeitgebers, Darum zögern auch gewisse 
Arbeitnehmer, in diesem Betrage einen Lohnteil zu erblicken, 
Im übrigen wird die Übersicht über die in den verschiedenen 
Staaten bestehenden. gesetzlichen Bestimmungen diese wenigen 
allgemeinen. Hinweise erläutern. 
Mit Ausnahme der Schweiz, wo (ausser in einem Kanton) 
die Krankenversicherung keine Arbeitnehmerversicherung ist, 
sowie des B. 8. S. R., wo es keinen Versichertenbeitrag gibt, und 
der Bergarbeiterversicherung in Frankreich, wird das System 
des Lohnabzugs mit verschiedenen Abstufungen oder Abarten 
überall angewendet. 
In Belgien (Seeleute) führen die Seekommissare den Lohnabzug durch, 
sobald das Schiff abrüstet. Wird die Mannschaft ohne Mitwirkung des See- 
Kommissars entlassen, so sind die Kapitäne persönlich für die Erhebung 
und den Betrag der Lohnabzüge verantwortlich, die sie den. Seekommis- 
saren abzuliefern haben. Die letzteren überweisen dem Schatzmeister der 
Kasse. die Beiträge der Reeder und die Abzüge, die sie selbst erhoben oder 
deren Betrag sie erhalten haben. 
las Recht gibt, den Beschäftigten zur Duldung einer Lohnkürzung zu zwingen“, 
Umgekehrt hatten andere Arbeitgeber es abgelehnt, den gesetzmässigen Abzug 
vorzunehmen, wenn ihre Arbeitnehmer zur Zeit der Löhnung ihre Karten nicht 
übergeben hatten. Durch Rekurse aus Anlass dieser Vorgänge mit der Angelegen- 
heit befasst, hat die Strafkammer des Kassationsgerichtshofes (Urteil vom 22.6. 
19 12) dahin erkannt, dass die Nichtvorlegung der J ahreskarte seitens des Beschäf- 
tigten ein diesem zur Last fallendes Verschulden darstellt, das, indem es den 
Arbeitgeber in die Unmöglichkeit versetzt, die ihm obliegenden Förmlichkeiten 
zu beobachten, ihn von jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit entlastet. 
Es stand somit im Belieben jeder theoretisch dem Gesetz unterworfenen 
Person, selbst zu entscheiden, ob sie dies auch praktisch sein wolle. Da ferner 
der zweite Teil des oben angeführten Art. 23 nur eine „facultas solutionis‘“ 
(Befugnis zur Zahlung) ergibt, brachte das Versagen des Beschäftigten auch die 
Verpflichtung des Arbeitgebers zu Falle. Der Lohnabzug stand zwar im Gesetz, 
On in einer Form, die der Auslegung zuviel Spielraum liess, und die beiden 
ahlungsverpflichtungen, die des Beschäftigten und die des Unternehmers, waren 
Nicht eng genug miteinander verbunden, um eine Person allein für die Beitrags- 
Zahlung verantwortlich zu machen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.