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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
891224181
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-65049
Document type:
Monograph
Author:
Levenstein, Adolf http://d-nb.info/gnd/116961155
Title:
Die Arbeiterfrage
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag Ernst Reinhardt
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (406 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
A. Erhebungs-Methode
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

345 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Persönlichkeit und zwar als Ganzes, in ihrer Gesamtheit, die in- 
direkten Steuern und deren Haupttypen, die Verzehrungssteuern 
beziehen sich auf die Objekte und zwar auf einzelne Objekte; die 
direkte Steuer nimmt die Leistungsfähigkeit zur Basis, die indirekte 
Steuer die Menge der Objekte usw. Die direkte Steuer stellt sich 
als staatsbürgerliche Pflicht dar und setzt deren Bewußtsein voraus; 
bei den indirekten Steuern fehlt das Pflichtbewußtsein, ja sie geht 
sogar von der Voraussetzung aus, daß Aasselbe gering ist, da ja der 
Staat sonst nicht gezwungen wäre, auf. Umwegen Einnahmen zu 
suchen. Der Staat ist hier mehr darauf angewiesen, zu nehmen, 
weil die Staatsbürger nicht geben wollen. Aber bei vollständiger 
Aufrechterhaltung dieses Unterschiedes. zwischen direkten und in- 
direkten Steuern ist es doch unrichtig, den indirekten Steuern den 
Steuercharakter ganz abzusprechen. Und zwar in erster Reihe des- 
halb, da dieselben gegenüber den übrigen Staatseinnahmen mit der 
direkten Steuer den gemeinsamen Charakter besitzen, daß sie keine 
Gegenleistung bedingen. Daß die Steuer als staatsbürgerliche 
Pflicht empfunden werde, das ist wohl ein ethisches Postulat, doch 
kein unentbehrliches konstitutives Element. Es ist zu wünschen, 
daß die Steuer als Folge des staatsbürgerlichen Verhältnisses emp- 
funden werde, doch hört. die Leistung nicht auf, Steuer zu sein, 
wenn dieses Moment fehlt, wie ja selbst die im Zwangswege einge- 
hobene Steuer ihren Steuercharakter nicht verliert. Wesentlich ist 
für die Steuer, daß dieselbe ein Beitrag aus dem Einkommen des 
Staatsbürgers ist, daß sie eine Leistung ohne Gegenleistung bildet. 
Die Frage der Notwendigkeit der indirekten Steuern steht in 
engem Zusammenhange mit dem Entwicklungsgrade des staatlichen 
Bewußtseins. Denn die Behauptung, daß die staatlichen Bedürf- 
nisse ohne indirekte Steuern nicht befriedigt werden könnten, ist 
übertrieben. Halten wir uns die tatsächlichen Verhältnisse vor 
Augen, so dürfte im Durchschnitt eine Erhöhung der direkten 
Steuern um 80—100 Prozent genügen, um die indirekten Steuern 
überflüssig zu machen. Das mag seine Schwierigkeiten haben, 
sagen wir, mit Rücksicht auf die herrschenden Ansichten aus- 
geschlossen, aber nicht unmöglich sein. Aber prinzipiell kann 
hier von einer Unmöglichkeit , nicht gesprochen werden. Es ist 
möglich, wenn hinsichtlich der staatsbürgerlichen Pflichten- andere 
Ansichten zur Geltung kommen. Beträgt ja an vielen Orten auch 
die kommunale Steuer so viel wie die indirekte Steuer. Im Grunde 
bezahlt ja jeder seine Steuer, nur ein Teil derselben ist etwa ver- 
steckt unter der Schwelle des Bewußtseins. Das Argument also, 
daß die indirekten Steuern deshalb notwendig sind, weil sonst die 
“E
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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