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Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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Bibliographic data

fullscreen: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Monograph

Identifikator:
891224181
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-65049
Document type:
Monograph
Author:
Levenstein, Adolf http://d-nb.info/gnd/116961155
Title:
Die Arbeiterfrage
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag Ernst Reinhardt
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (406 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
F. Schluß
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade
  • Title page
  • Contents
  • Die Entwicklung des Zimmerer- und Maurerberufes
  • Geschichtlicher Rückblick auf die Stadt Stade
  • Das Amt der Hauszimmerleute
  • Die Gesellschaft der Zimmerleute
  • Zunftregeln der Zimmergesellen
  • Das Amt der Maurer und Steinhauer zu Stade
  • Die Gesellenschaft der Maurer und Steinhauer
  • Zunftregeln der Maurergesellen
  • Die Auflösung der beiden Ämter
  • Gründung der Bauhütte
  • Die Unterstützungskassen der Innung

Full text

16 
aingesetzt. An diesen Bedürfnissen und Forderungen darf der Gesetzgeber 
nicht achtlos vorübergehen. Will er eine Arbeiterversicherung nach dem Vor- 
bilde des Auslandes schaffen, so muss gleichzeitig auch die Frage der sozialen 
Alters- und Hinterlassenenversicherung für die Landwirtschaft und das Klein- 
gewerbe gelöst werden. Es empfiehlt sich aber, die verschiedenen Versiche- 
rungsbestände, trotzdem dabei vielleicht auf die Befriedigung gewisser Sonder- 
bedürfnisse verzichtet werden muss, in eine Risikogemeinschaft zu vereinigen. 
So wird vermieden, dass die verschiedenen Volks- und Berufsgruppen ihr 
voneinander abweichendes Risiko selber tragen müssen, und es wird durch 
ein alle umschlingendes Band gegenseitiger Hilfe und Solidarität der Klassen- 
bildung in unserm Volke entgegengearbeitet. Diese Zusammenfassung ist um 
so eher zu rechtfertigen, als, wie wir in den nachfolgenden Abschnitten dartun 
werden, unsere politische Gliederung und die sich daraus ergebenden besondern 
Anforderungen an die Organisation der Versicherung 88 verlangen, und als durch 
entsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel sowie durch die Ermächtigung 
an die Kantone, Zusatzversicherungen einzuführen, spezielle Bedürfnisse ein- 
zelner Bevölkerungsgruppen in weitgehendem Masse bei der Durchführung 
4er Versicherung berücksichtigt werden können. Mit dieser Zusammenfassung 
werden auch die Schwierigkeiten beseitigt, die sich sonst aus dem häufigen 
Berufswechsel, insbesondere den. Übergängen vom selbständigen Erwerb zum 
unselbständigen und umgekehrt sowie aus den Wanderungen zwischen Land 
und Stadt ergäben. 
Ist aus diesen Erwägungen eine verschiedene Organisation und Durch- 
tührung der Versicherung für die grossen Massen der arbeitenden Bevölkerung 
je nach der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit des Erwerbs abzulehnen, 
so stellt sich noch die Frage, ob bestimmte Gruppen von Personen, wie z. B. 
diejenigen, deren Einkommen aus Erwerb oder Vermögen eine bestimmte Grenze 
übersteigt, oder 0b bestimmte Berufe; wie z. B. öffentliche Beamte oder end- 
lich die Angestellten und Arbeiter bestimmter Betriebe, die bereits versichert 
sind, von der Versicherungspflicht zu befreien bzw. in einer eigenen Versicherungs- 
gemeinschaft zusammenzufassen wären. Wir gelangen dazu, auch diese Frage 
zu verneinen. Die in Betracht kommenden Bestände sind nicht gross, während 
auf der andern Seite alle Ausnahmen, die gemacht werden, die einfache Durch- 
führung der Versicherung, wie wir sie in Aussicht nehmen, erschweren und ge- 
fährden. Auch derjenige, der sich heute in guten Vermögensverhältnissen befindet, 
weiss nicht, ob dies morgen noch der Fall sein wird. Dann kann für ihn das gleiche 
Bedürfnis nach der sozialen Alters- und Hinterlassenenversicherung vorliegen wie 
für die andern, während der spätere Eintritt in die Versicherung auf Schwierig- 
keiten stösst und insbesondere beim Umlageverfahren, wo ein Einkauf nicht 
möglich ist, Zu einer ungerechtfertigten Belastung der Mitversicherten führt, 
die von jeher regelmässig ihre Beiträge geleistet haben. Das gleiche gilt 
für die Beamten, deren ganze Laufbahn zwar in der Regel sich im öffent- 
lichen Dienste abwickelt, bei denen aber auch gelegentlich ein Übertritt zu 
anderen Berufen stattfindet, sowie für die Arbeitnehmer von Betrieben, in
	        

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Die Haftpflicht Der Eisenbahn-, Bergbau- Und Fabrik-Unternehmer. Wylezol, 1873.
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