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Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Bibliographic data

fullscreen: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Monograph

Identifikator:
893136298
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77125
Document type:
Monograph
Author:
Preisigke, Friedrich http://d-nb.info/gnd/116281871
Title:
Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens
Place of publication:
Strassburg im Elsass
Publisher:
Verlag von Schlesier & Schweikhardt
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 575 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens
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  • Contents

Full text

2 
Teil I. Staatsspeicher, Staatskassen und Banken. 
benachrichtigt wird. Diese den heutigen Anschauungen ^ im all 
gemeinen entsprechende Unterscheidung wird jedoch im lebendigen 
Verkehre oft durchbrochen. So kann es verkommen, daß der Zah 
lungspflichtige aus ganz besonderem Grunde oder aus Unkenntnis 
einen Scheck statt einer Giroanweisung ausfertigt: der Empfänger 
wird alsdann den Scheck dem Bezogenen mit dem Anträge vor 
legen, den Betrag seinem Guthaben gutzuschreiben. Andererseits 
muß der Bezogene, wenn ihm eine Giroanweisung zugeht, die Bar 
zahlung an den Empfänger eintreten lassen, sobald dieser kein 
Konto bei ihm besitzt. 
Der Scheck soll eigentlich nur Zahlungsmittel, nicht 
Umlaufsmittel sein; gleichwohl wird es vielfach für vorteilhaft 
angesehen, wenn dem Scheck wenigstens ein kurzfristiger Um 
lauf gestattet wird*, weil dann der Scheck während jener Frist 
aus den Händen von Mchtguthabern in die Hand eines Guthabers 
gelangen kann, der die Gutschrift statt Barzahlung herbeiführt. 
Eine weitere sehr wichtige Ausgestaltung erfährt das Giro- 
und Scheckwesen durch Hinzutritt des Fernverkehrs. Im Orts 
verkehre wohnen Aussteller, Empfänger und Bezogener an dem 
selben Orte; unterhält aber der Bezogene an verschiedenen Orten 
Zweigstellen, so bietet er den Bewohnern aller dieser Orte die 
Möglichkeit, einen Fernverkehr zu unterhalten. Es kann also 
ein Aussteller im Orte A, der nur in A ein Guthaben besitzt, 
einen Scheck an einen Empfänger im Orte B senden, wenn der 
Bezogene in A und B Dienststellen unterhält; der Empfänger geht 
zur Dienststelle in B, läßt sich dort den Betrag auszahlen, und 
die Dienststelle in B rechnet mit derjenigen in A ab. 
Ein solcher Fernverkehr kann immer nur beschränkten Um 
fang haben, weil die Zahl der Orte beschränkt ist, an denen der 
Bezogene, wenn er Privatperson (Bankgeschäft) ist, Zweigstellen 
unterhält. Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, hat sich in Eng 
land und Amerika der Clearing-Verkehr herausgebildet, der es 
ermöglicht, daß Aussteller und Empfänger, auch wenn sie bei ver 
schiedenen Banken in verschiedenen Orten Guthaben besitzen, in 
den Giro-Fernverkehr eintreten können ; der Ausgleich zwischen 
* Eine gute Übersicht über die einschlägigen Fragen nebst Literatur 
angabe findet man bei Lünsmann, Der Giro- und Scheckverkehr und die Frage 
seiner Organisation durch die Deutsche Post, Diss. Straßburg 1908. 
* In diesem Sinne Buff, Der gegenwärtige Stand und die Zukunft des 
Scheckverkehrs in Deutschland, 1907.
	        

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Girowesen Im Griechischen Ägypten, Enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat Mit Einschluss Des Archivwesens. Verlag von Schlesier & Schweikhardt, 1910.
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