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Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

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Bibliographic data

fullscreen: Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens

Monograph

Identifikator:
893136298
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77125
Document type:
Monograph
Author:
Preisigke, Friedrich http://d-nb.info/gnd/116281871
Title:
Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens
Place of publication:
Strassburg im Elsass
Publisher:
Verlag von Schlesier & Schweikhardt
Year of publication:
1910
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 575 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Girowesen im griechischen Ägypten, enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat mit Einschluss des Archivwesens
  • Title page
  • Contents

Full text

Abschn. 67. Notariats ver trag mit unselbst. Girobankvertr, von Hermupolis. 331 
Körper und Unterschrift folgt. Bei der unselbständigen Giro 
bankbescheinigung folgt auf den Kontoauszug (òiaYpaqpfi) keine 
ÖTroYpacpf). 
Der Notariats vertrag ist ein Vertrag zwischen zwei 
Partnern. Das Notariat vermittelt nur zwischen den beiden 
Partnern und setzt lediglich die von den Partnern ihm vorge 
tragenen Wünsche in einen formgerechten Vertrag um; im Ver 
trage erscheint also das Notariat keineswegs als Partner. Der 
Unselbständige Girobankvertrag dagegen ist kein Vertrag 
zwischen den beiden Partnern (Geldzahler und Geldempfänger), 
sondern ein Vertrag zwischen der Bank und dem Geld 
empfänger; daher erscheint im Vertrage die Bank als Partner. 
In der òiuYpacpfi gibt die Bank einen Auszug aus dem Girobuche. 
Indem die Bank diesen Auszug mit crecrriiaeíujpai als richtig be 
scheinigt, spricht sie zu dem Geldempfänger etwa so: „hier hast 
du einen Auszug aus dem Girobuche, du kannst dich überzeugen, 
daß Girobuch und Auszug übereinstimmen, und daß alles das 
auch mit der Giroanweisung des Ausstellers übereinstimmt; be 
scheinige mir (der Bank) also, daß alles seine Richtigkeit hat, und 
daß du dein angewiesenes Geld richtig erhalten hast“. Der Geld 
empfänger kommt dieser Aufforderung in der uTroYpacpp mit seinem 
^TtnKoXoúOriKa und mit seinem Icxov nach und spricht etwa so : „ich 
habe mich von der Richtigkeit der òiaYpaqpf] überzeugt (èTrr|KoXoú9riKa), 
ünd ich bescheinige dir (der Bank) hiermit, daß ich von dir (der 
Bank) das angewiesene Geld richtig empfangen habe (ëcrxov)“. 
Der Geldempfänger erhält nunmehr sein Geld, und die Bank 
nimmt den Girobank vertrag (òiaYpacpp und uTroYpaqpfi) an sich als 
Beleg für die Ausgabe des Girobetrages. Einen ordnungs 
mäßigen Ausgabebeleg mit der Quittung des Empfängers muß die 
Bank unbedingt zu ihren Akten bringen, und es kann dies kein 
anderer Beleg sein, als eben dieser unselbständige Girobankver- 
Irag. Eine zweite Ausfertigung desselben unselbständigen Giro 
hankvertrages behufs Aushändigung an den Geldempfänger aus 
zufertigen liegt eigentlich kein Bedürfnis vor, denn der Geldemp 
fänger könnte auf Grund einer solchen Urkunde nur beweisen, daß 
Gr sein Geld weg hat; immerhin mag er als Partner eine solche 
Ausfertigung erhalten haben. Jedenfalls aber wird eine dritte 
Ausfertigung des unselbständigen Girobankvertrages aufgesetzt 
hehufs Aushändigung an den Geldzahler; diese dritte Aus 
fertigung wird der für den Geldzahler bestimmten Ausfertigung
	        

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Girowesen Im Griechischen Ägypten, Enthaltend Korngiro, Geldgiro, Girobanknotariat Mit Einschluss Des Archivwesens. Verlag von Schlesier & Schweikhardt, 1910.
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