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Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes

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Bibliographic data

fullscreen: Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes

Monograph

Identifikator:
893656046
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10254
Document type:
Monograph
Author:
Striemer, Alfred
Title:
Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes
Place of publication:
Müchen
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (31 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Doppelstellung im Konsulatwesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zum Kampf um die wirtschaftliche Selbständigkeit des Klein- und Mittelbetriebes
  • Title page
  • Contents
  • Forschungs-Institute für den industriellen Mittelstand
  • Die Exportvereinigung im Fachgebiet
  • Gegenwarts- und Zukunftsarbeit im industriellen Grossbetrieb
  • Die Doppelstellung im Konsulatwesen
  • Die Dringlichkeitsfrage sozialer Aufgaben
  • Die Fabrikzeitung
  • Zur Jugendbewegung
  • Der Schutz der Arbeitswilligen
  • Die Unsittlichkeit im Erwerbsleben
  • Zeitgemässe Werkorganisation
  • Die konfessionelle Zerrissenheit im Mittelstand
  • Das Mittelstandsproblem
  • Schlusswort

Full text

11 
Die Doppelstellung im Konsulatwesen 
E s ist ein eigentümlicher Brauch, dass so 
ausserordentlich wichtige Institute wie Kon 
sulate und Generalkonsulate in die Hände 
von Ausländern gelegt werden. Die ausgewählten 
Personen sind meistens Kauf leute oder Industrielle 
in den angesehensten und einflussreichster 
Stellungen und dies mit gutem Grund. Die 
Aufgaben, die ein Konsul zu erfüllen hat, wenn 
er wirklich voll und ganz seine Pflicht ausüben 
will, sind so ungemein schwierig, dass es nun 
sehr einflussreichen Männern, denen überall die 
Türen geöffnet werden, möglich ist, diejenigen 
Informationen zu beschaffen, die verlangt werden. 
Die Stellung eines Konsuls für ein fremdes Land 
schliesst die Gefahr von Konflikten in sehr hohem 
Masse ein, denn ein angesehener Bürger, dem 
durch seine Stellung eine eingehende Kenntnis 
der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse 
seines Vaterlandes erreichbar ist, ist als Bürger 
moralisch wohl verpflichtet, alle die Kenntnisse, 
die er erlangt, nicht einem fremden Staat zugäng 
lich zu machen, der mit seinem eigenen Vater 
lande in wirtschaftlicher Konkurrenz steht. Wenn 
das Konsulat überhaupt aber einen Zweck haben 
soll, dann muss es diejenigen Informationen be 
schaffen, die dem Lande, das der Konsul ver 
tritt, Nutzen bringen können. Für den Konsul 
selbst ergibt sich als Gleichwert für seine Tätig 
keit im wesentlichen der Titel, die amtliche 
Stellung, sowie die Uniform, die er als amtlicher 
Vertreter zu tragen berechtigt ist. Es ergeben 
sich für ihn auch gewiss hier und da wichtige 
geschäftliche Vorteile durch Ausdehnung seiner 
geschäftlichen Beziehungen. 
Sowie jede einzelne Firma heute im Auslande 
Vertreter anstellt und Zweigbüros einrichtet, die 
die Aufgaben haben, die Absatzmöglichkeiten zu 
erforschen und darüber zu berichten, um auf diese 
Weise die Ausdehnung des Geschäfts zu ermög 
lichen, so steht es natürlich im grössten Massstabe 
jeder Regierung zu, durch Vertreter diejenigen 
Informationen zu beschaffen, die geeignet sind, 
den Handel nach aussen zu entwickeln oder die 
Industrie im Innern zu kräftigen gegen ausländische 
Wettbewerber. Es muss naturgemäss jedem 
bei unseren freien Wettbewerbsverhältnissen, wo 
jeder gezwungen ist, sich seinen Erwerb selbst 
zu suchen und für sich zu sorgen, überlassen 
bleiben, auf welche Weise er seine Aufgabe er 
füllt, und man wird unmöglich irgend einem 
Bürger einen Vorwurf daraus machen können, 
dass er z. B. die Vertretung eines ausländischen 
Hauses übernimmt, um dieses erfolgreich zum 
Kampfe gegen die heimische Industrie zu führen. 
Es handelt sich hier international um die gleichen 
Verhältnisse, denn ebenso wie wir im Auslande 
Vertreter brauchen, um unsere Exportgeschäfte 
zu erhalten und auszudehnen, ebenso brauchen 
die Ausländer in unserem Lande Vertreter, um 
sich einen Markt zu verschaffen. Nur in grossen 
Zügen greift der Staat mit seiner Zollpolitik ein 
und begünstigt oder behindert die Einfuhr 
fremder Erzeugnisse, womit er gleichzeitig die 
Lebensmöglichkeit für Vertreter ausländischer 
Firmen schafft oder abschneidet. 
Ein Beispiel: Eine ausländische Firma er 
fährt durch ihren Vertreter, dass eine deutsche 
Firma bei der Bewerbung um einen bestimmten 
grossen Auftrag im Wettbewerb steht und der 
gefährlichste Gegner ist. Um den in Frage 
stehenden Auftrag zu erhalten, ist es notwendig, 
dass der Fabrikant erfährt, um welche Firma es 
sich handeln kann, sowie um nähere Einzelheiten 
des gegnerischen Angebotes. Es mag sich um 
einen Auftrag von mehreren Millionen handeln, 
sodass der Fabrikant sich berechtigt glaubt, die 
Hilfe des Generalkonsuls in Deutschland in An 
spruch zu nehmen. Ein solcher Generalkonsul 
wird, da es sich um ein sehr grosses Projekt 
handelt, verpflichtet sein, der ausländischen 
Firma, deren Interesse er vertritt, alle erreichbaren 
Informationen zu verschaffen und dank seiner 
guten Beziehungen, sich leicht informieren 
können, um die gewünschte Auskunft zu erteilen. 
Wenn ein derartiger Generalkonsul gleichzeitig. 
Mitglied deutscher industrieller Organisationen 
ist, die sich um die Förderung des deutschen 
Exportes bemühen, so liegt es auf der Hand, zu 
welchen inneren Schwierigkeiten ein solches 
Verhältnis häufig führen muss. 
Wir haben ja auf militärischem Gebiet die 
Einrichtung der Attaches, die die Aufgabe haben, 
ihren Regierungen über die Fortschritte der 
fremden Nationen zu berichten, aber die Stellung 
dieser Attaches, die ja auch an den Paraden und 
Manövern teilnehmen, ist doch eine engum 
grenzte. Gewiss fallen auch rein finanzielle 
Fragen erheblich ins Gewicht, denn ein an 
gesehener Und reicher Mann, der die repräsen 
tative Stellung als Vertreter eines ausländischen 
Staates übernimmt, braucht diesen finanziell 
nicht für Repräsentationsausgaben in Anspruch 
zu nehmen. Eine Reform des Konsulatwesens 
wird ja seit längerer Zeit angestrebt und dürfte 
gewiss Anlass bieten, sich mit der Frage zu 
befassen, welche Stellung zu der Uebernahme 
ausländischer Konsularvertretungen durch Bürger 
des Landes genommen werden muss. Jedenfalls 
ist es für Bürger in führenden Stellungen, die 
an den grossen nationalen Unternehmungen zur 
Exportförderung des eigenen Vaterlandes mit- 
arbeiten sollen und müssen, und durch Titel und 
Ehren gekennzeichnet, das Vertrauen ihrer Re 
gierung besitzen, oft recht schwierig und bedenk 
lich, wenn sie gleichzeitig sich verpflichten, als In 
formationsorgane fremder Mächtesich zu betätigen.
	        

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Zum Kampf Um Die Wirtschaftliche Selbständigkeit Des Klein- Und Mittelbetriebes. Verlag von Duncker & Humblot, 1914.
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