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Sozialismus und Regierung

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialismus und Regierung

Monograph

Identifikator:
895241919
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18464
Document type:
Monograph
Author:
MacDonald, J. Ramsay http://d-nb.info/gnd/118729896
Title:
Sozialismus und Regierung
Place of publication:
Jena
Publisher:
Eugen Diederichs
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XXIV, 186 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Partei und das Parlament
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialismus und Regierung
  • Title page
  • I. Der Staat
  • II. Das Wahlrecht
  • III. Die politische Organisation des Staates
  • IV. Die Partei und das Parlament
  • V. Die Demokratie und das Imperium
  • VI. Der sozialistische Staat
  • Contents

Full text

130 
liehen Hemmvorrichtung werden zwei Mittel vorgeschlagen. Erstens 
wäre die Gültigkeitsdauer ihrer Gewalt einzuschränken, und zweitens 
sollte man die Lordskammer direkt aus Wahlen hervorgehen lassen. 
Das erste Mittel beschränkt formell das Votum der Lords entweder 
auf eine bestimmte Zeit oder auf eine gewisse Anzahl von Nichtüber 
einstimmungen mit irgendwelchem Vorschlag der Volksvertretung. 
Wenn wir die hemmenden Schranken überhaupt für wünschenswert 
erachten, so scheint mir dies die beste Kontrollierungsmethode zu sein. 
Aber selbst dies ist dem gewichtigen Ein wände ausgesetzt, daß es die 
zweite Kammer ermächtigt, die Erörterung über Vorlagen bis zu einem 
Punkte in die Länge zu ziehen, wo die Diskussion nicht mehr aufklärt, 
sondern ermüdet. Es gibt eine Zeitgrenze, innerhalb welcher Dinge ge 
schehen müssen oder sie werden leicht überhaupt unterlassen. 
Das zweite Mittel reizt jedoch sehr zum Widerspruch. Wenn die Leh 
re von der einschränkenden Gewalt richtig ist, so sollte man sie unab 
hängig und unparteiisch anwenden. Säßen in dem Oberhause die Ge 
wählten der Majorität derjenigen Kammer, der Zaum und Zügel ange 
legt werden soll, wie es der Fall in den meisten unserer Kolonien ist, so 
verfehlte es offenbar seine Bestimmung. Es müßte seine Tätigkeit ein 
stellen, genau so, wie es das Haus der Lords in den Tagen tat, als es die 
Mehrheit des Unterhauses wählte, oder was es heute noch tut, wenn die 
Konservativen die Geschäfte führen. Wählten die Wahlkreise die zweite 
Kammer nach demselben Wahlrecht, wie das Unterhaus, so hätte sie 
kaum einen von diesem unterschiedenen politischen Charakter; ihre Ma- 
jorität gehorchte den Einpeitschern, die das Haus der Gemeinen kon 
trollieren. Beriefe man sie nach einem anderen Wahlrecht, so zeigte sie 
dieselbe Spaltung in Parteien. Ihre Mehrheit könnte dann derselben 
Partei angehören wie die Minorität des Unterhauses, in welchem Falle 
sie gerade eine die Situation beherrschende Opposition wäre, anstatt 
eine hemmende Schranke zu sein. Ihre Mehrheit könnte aber auch mit 
der des Unterhauses identisch sein; dann hörte sie auf, als Hemm 
schuh zu dienen. Was aber auch immer das politische Fazit eines ge 
wählten Oberhauses sein möge, so wird es niemals das Amt einer konsti 
tutionellen Hemmvorrichtung ausfüllen können, weil die Tatsache, 
daß es seine Autorität direkt von den Wahlkreisen ableitet, ihm eine 
mit der des Hauses der Gemeinen konkurrierende Macht verleiht. Ent 
steht ein Konflikt, so wird der Kampf zwischen den beiden Kammern
	        

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Sozialismus Und Regierung. Eugen Diederichs, 1912.
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