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Sozialismus und Regierung

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialismus und Regierung

Monograph

Identifikator:
895241919
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-18464
Document type:
Monograph
Author:
MacDonald, J. Ramsay http://d-nb.info/gnd/118729896
Title:
Sozialismus und Regierung
Place of publication:
Jena
Publisher:
Eugen Diederichs
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XXIV, 186 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Der Staat
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Sozialismus und Regierung
  • Title page
  • I. Der Staat
  • II. Das Wahlrecht
  • III. Die politische Organisation des Staates
  • IV. Die Partei und das Parlament
  • V. Die Demokratie und das Imperium
  • VI. Der sozialistische Staat
  • Contents

Full text

9 
daß die Rasse von gesunden und stattlichen Männern und Frauen 
fortgepflanzt wird. Die Anwendung der Lehre von der natürlichen 
Auslese durch Vernichtung ist abgetan, wohl aber kann der Staat 
die sexuelle Auswahl durch Pflege des guten Geschmacks wieder zu 
Ehren bringen. Viel weniger Schwierigkeit als das Vermählen der 
Geschlechter, das der Staat nur mittelbar beeinflußen kann, bietet 
jedoch ein anderes Gebiet der Rassenveredelung. Die hier von mir 
entwickelten Prinzipien fordern für Männer, Frauen und Kinder 
wegen des physiologischen Unterschiedes der Geschlechter und der 
Altersstufen besondere Gesetze, namentlich auf dem Gebiet der 
Fabrikgesetzgebung. Aber hiermit erschöpfen sich unsere Aufgaben 
nicht, sie reichen weiter. Denn sollten z. B. wirtschaftliche Vorgänge 
das Individuum irgendwie an der Ausübung seiner Freiheit, woran 
der Staat interessiert ist, hindern, so müßte er diesen Erschei 
nungen prima facie seine Aufmerksamkeit widmen 1 . Tagtäglich 
stoßen wir auf derartige Fälle. Da ringen antagonistische Interessen 
miteinander und suchen sich zu vernichten. Eine Person oder mehrere 
Personen oder Klassen mögen hierbei schließlich gewinnen, aber es 
mangelt an einem kompetenten oder verständnisvollen Richter, der 
zu urteilen hätte, ob der Vorteil dem Ganzen oder nur einem Teile 
gehöre, ob er am Ende gut oder böse wirke. Ein Individuum opfert 
das andere seinen Zwecken. Es hat bessere Muskeln, ist mit über 
legenen Waffen ausgerüstet oder genießt wirtschaftliche Vorrechte 
oder das Glück zeigt sich ihm geneigter, aber niemand entscheidet, 
ob nun der Ausgang wirklich mehr des Guten oder des Bösen bringen 
wird. Die eine Klasse beraubt die andere. Die Möglichkeiten hierzu 
sind im Fortschritt der geschichtlichen Entwicklung entstanden, sie 
sind vielleicht in der Eigentumsverfassung begründet. Aber kein 
Aufseher, der das Ganze überwacht, ist vorhanden, uns über das 
Ergebnis zu unterrichten, an unser Ohr dringt darüber keine Kunde. 
Der Arbeiter wiederum steht zum Kapitale nicht ausschließlich in 
einem Dienstverhältnis, er ist auch sein Teilhaber. Er hat fast ein 
ebenso lebendiges Interesse an der vernünftigen Leitung der Fabrik, 
1 Wie weit dieses Prinzip im konkreten Fall angewandt werden kann, ist eine 
Zweckmäßigkeitsfrage. Grundsätze bewähren sich nicht daraufhin, daß sie 
logisch fehlerfrei sind. Indes ist ihre Verkündigung praktisch äußerst wertvoll, 
da das Bekennen zum Sollen in der Regel zum Aufspüren der Mittel der Ver 
wirklichung antreibt und sie so auch findet.
	        

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Sozialismus Und Regierung. Eugen Diederichs, 1912.
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