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Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Monograph

Identifikator:
895603128
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10120
Document type:
Monograph
Author:
Merck, Klemens http://d-nb.info/gnd/1064962637
Title:
Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe
Edition:
Sechste, völlig neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 555 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
F
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe
  • Title page
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z
  • Index

Full text

Fango 
114 
F amkrautwurzel 
sehr giftiges Alkaloid, das Sparteinum, das 
medizinisch bei Herzaffektionea an Stelle von 
Digitalin zur Verwendung kommt, und zwar 
meist in Form des schwefelsauren Salzes, Spar 
teinum sulfuricum. 
Fango, der zu Badem benutzte Schlamm 
heißer italienischer Quellen, bildet neuerdings 
einen Handelsartikel. 
Farben, giftige. Der Verkauf und die Ver 
wendung giftiger Farben unterliegt gewissen 
gesetzlichen Bestimmungen, welche den Schutz 
der Gewerbetreibenden und Verbraucher gegen 
Gesundheitsschädigungen bezwecken. Für den 
Verkauf sind die am 29. XI. 1894 vom Bundes 
rate erlassenen „Vorschriften betreffend 
den Handel mit Giften“ maßgebend. Nach 
diesen ist zum Handel mit Giften die polizei 
liche Erlaubnis erforderlich. Siehe die als An-i 
hang abgedruckte „Verordnung betreffend' 
den Handel mit Giften“. — Die Handels- 1 
bezeichnungen der einzelnen Farben, welche 
unter diese Bestimmung fallen, sind in be 
sonderen Artikeln, z, B. Arsenfarben, Blei 
farben usw. angeführt. Das Reichsgesetz 
vom 5. Juli 1887 betr. die Verwendung; 
gesundheitsschädlicher Farben bei der Her 
stellung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln 
und Gebrauchsgegenständen verbietet d e Ver 
wendung aller dort in § 1 verzeichneten Far 
ben, auch der von Abt.3 der Giftverordnung 
ausgenommenen, zur Herstellung von Nahrungs 
mitteln. Dasselbe Verbot gilt für die zur Auf 
bewahrung und Verpackung von Nahrungs 
mitteln bestimmten Gefäße und Umhüllungen, 
aber hier mit der Einschränkung, daß die 
von Abt. 3 der Giftverordnung nachgelassenen 
Ausnahmen Schwerspat, Chromoxyd, Kupfer, 
Zink und Zinn als Metallfarben, Schwefelzinn, 
Zinnoxyd, ferner Barytlackfarben ohne Barium 
karbonat, Zinnober, benu:zt werden dürfen. 
Hinsichtlich der weiteren, auf kosmetische Mit 
tel, Spielwaren, Tuschfarben und Tapeten be 
züglichen Bestimmungen wird auf die Sonder- 
artikel verwiesen. Die Vorschriften zur Ver 
hütung von Bleierkrankungen (27. VI. 05) 
sind unter Bleifarben (s. d.) besprochen. 
Farbhölzer (frz. Bois de teinture, engl. Dye- 
woods), diejenigen Holzarten, welche einen zum 
Färben brauchbaren Farbstoff enthalten, bilden 
einen wichtigen Gegenstand des Drogen- und 
Färb warenhandeis und werden, mit Ausnahme 
des Fisetholzes, sämtlich von außereuropäischen 
Ländern eingeführt. Die Verladung geschieht 
lose in Blöcken, die Zerkleinerung in besonde 
ren Farbholzmühlen oder Farbho’zraspeleien, 
wie sie in Hamburg, Berlin, Leipzig usw. zu 
finden sind. Nach der Art der Zerkleinerung 
unterscheidet man imHandel; Späne,Locken, 
Nadeln und Pulver oder gemahlenes Farb^ 
holz. Späne und genudeltes Holz sind am ge 
bräuchlichsten. Die zerkleinerten Hölzer werden 
vor dem Verkaufe gewöhnlich noch der Fer 
mentation unterworfen und danach in fermen 
tiertes und nichtfermentiertes Farbholz 
unterschieden. Dieses Fermentieren besteht 
darin, daß man die zerkleinerten F. in dunklen, 
aber luftigen Räumen aufschüttet und unter 
häufigem Benetzen mit Wasser und zeitweiligem 
.Umschaufeln mehrere Wochen lang liegen läßt. 
Hierdurch bekommen sie ein lebhafteres Aus 
sehen, indem sich der Farbstoff, der anfangs 
nur in geringer Menge fertig gebildet ist, aus 
den Chromogenen entwickelt. Die wichtigsten 
F. sind unter ihren Namen in besonderen Ar 
tikeln: Blauholz, Gelbholz, Rotholz, San 
delholz und Fustik besprochen. Trotz der 
großen Verbreitung, welche die Teerfarben ge 
funden haben, hat die Einfuhr von F. in Deutsch 
land nicht abgenommen. 
Farbholzextrakte wurden früher ausschließ 
lich durch Auskochen der geraspelten und fer 
mentierten Farbhölzer mit Wasser und nachfol 
gendes Eindampfen erhalten. In neuester Zeit 
werden sie jedoch vielfach in vorteilhafterer 
Weise durch das Elutionsverfahren, ähnl.ch wie 
der Rübensaft in Zuckerfabriken, dargestellt. Je 
nachdem man das Eindampfen bis zur Trok- 
kene oder nur bis zur Sirupsdicke fortsetzt, er 
hält man trockene oder flüssige F. Dieerste- 
ren sind harte, glänzende, fast schwarz erschei 
nende Massen mit muscheligem Bruche und 
lösen sich nur dann vollständ g in Wasser, wenn 
sie im Vakuum eingedampft wurden, während 
die an der Luft eingedampften immer einen 
nicht unbedeutenden. Rückstand hinterlasseh. 
Die flüssigen F. haben gewöhnlich eine Dichte 
von 20—28° B6. Die gebräuchlichsten F. sind: 
Blauholzextrakt, Rotholzextrakt und Gelbholz 
extrakt. Verfälschungen mit Eiligeren Extrak 
ten, mit Sirup u. dgl., kommen zuweilen vor. 
Farblacke nannte man ursprünglich schön rot 
gefärbte Verbindungen von pflanzl eben Farb 
stoffen, besonders Koschenille, Rotholz, Krapp, 
mit Tonerde, Kalk und Magnesia, z. B.: Krapp 
lack, Wienerlack, Münchnerlack, Floren 
tinerlack u. a., die in der feineren Wasser 
malerei und als Druckfarben mannigfache Ver 
wendung fanden. Neuerdings ist der 1 Name 
auch auf die aus Teerfarben mit Metallsalzen 
von Barium, Kalzium, Strontium, Magnesium, 
Aluminium, Blei erzeugten Niederschläge aus 
gedehnt worden. 
Farnkraulwurzel (Johanniswurzel, Wurrn- 
farn, lat. Rhizoma filicis, frz. Racine de fou- 
güre male, engl. Root of male fern), der Wurzel 
stock des gewöhnlichen Wurmfarns, Aspi- 
dium filix mas, wird seit alten Zeiten als 
Bandwurmmittel gebraucht. Der gegen Ende des 
Sommers zu grabende, horizontal oder schräg 
in der Erde Legende Wurzelstock von etwa 
3 dm Länge und 2,5—4,5 cm Dicke zeigt im 
frischen Zustande eine braune, innen gras 
grüne Farbe und eine schwammig-korkige Be 
schaffenheit. Unter der Rinde ist er mit ziegei- 
dachartig sich deckenden, zahnartigen Resten 
von Blattstielen und mit braunen Spreuschuppen 
besetzt, zwischen denen zahlreiche schwärzliche 
Wurzelfasern hervortreten. Auf dem Quer 
schnitte zeigt sich ein Kreis von 8—10 großen, 
gelblichen Gefäßbündeln. Die unangenehm aro 
matisch riechende und anfangs herb süßlich, 
später zusammenziehend und kratzend schmek- 
kende Droge enthält neben 5—6°/o fettem und 
0,04% ätherischem öl gegen 11 o/ 0 Zucker, etwa* 
Stärke und Wachs, Filixsäure und Filixgerb- 
säure und als wirksamen Stoff Harz. Man be 
wahrt die ungeschälten Wurzelstöcke gut ver 
schlossen in Blechbüchsen auf, aber nicht übel".
	        

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Merck’s Warenlexikon Für Handel, Industrie Und Gewerbe. G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft, 1919.
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