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Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Monograph

Identifikator:
895603128
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-10120
Document type:
Monograph
Author:
Merck, Klemens http://d-nb.info/gnd/1064962637
Title:
Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe
Edition:
Sechste, völlig neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
G.A. Gloeckner, Verlag für Handelswissenschaft
Year of publication:
1919
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 555 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe
  • Title page
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z
  • Index

Full text

Dienststellen, die das Vieh erhalten hatten, weiter. Dadurch hatte es die Zentralstelle stets in 
der Hand, die Qualität der einzelnen gelieferten Tiere nachzuprüfen und auf die Preisgestaltung 
in den einzelnen Teilen Deutschlands einzuwirken. 
Da schon Anfang 1915 vorauszusehen war, daß in späterer Zeit eine Knappheit an 
Schweinen eintreten würde, schloß die Zentralstelle im Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen 
Kriegsministerium mit der Landwirtschaftskammer Hannover einen Mästungsvertrag. 
Der Landwirtschaftskammer wurden durch die Heeresverwaltung 20 000 Tonnen Gerste 
und 20000 Tonnen Mais gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt, wofür die Landwirtschafts 
kammer der Zentralstelle 160 000 fette Schweine zu verhältnismäßig niedrigen Preisen abzuliefern 
hatte. Die Ablieferung der Schweine erfolgte vertraglich in der Zeit vom 1. Februar bis 
31. August 1915. Bei Beendigung der Lieferungen waren die Höchstpreise für Schweine beinahe 
auf die doppelte Höhe des mit der Landwirtschaftskammer Hannover vereinbarten Vertrags 
preises gestiegen. 
Trotz der Erfüllung des Mästungsvertrages machte sich auch bei den Einkäufen der 
Zentralstelle von: Juli 1915 ab der allgemeine Mangel an Schweinen bemerkbar. Nach Ver 
handlungen mit der Heeresverwaltung wurde der Schweinesteisch- und Fettverbrauch auch beim 
Feldheer eingeschränkt. Infolgedessen war der von der Zentralstelle zu deckende Bedarf an 
Schweinen für das 2. Halbjahr 1915 wesentlich geringer. Der durch die Einschränkung der 
Schweinelieferungen hervorgerufene Mehrbedarf an Rindern konnte durch Erfüllung der bereits 
früher mit Händlern geschlossenen langfristigen Lieferungsverträge befriedigt werden. 
Infolge der Einschränkung des Schweinefleischverbrauchs und der Heranziehung des zur 
Mästung nach Nordfrankreich gebrachten Weideviehes mußten aus dem Jnlande 
im Juni 
115 000 Schweine 
106 500 
60 300 
36 800 
1915 nur 42 000 Rinder 
„ Juli „ „ 42 300 
„ August „ „ 22 800 
„ September „ „ 22 500 „ 
geliefert werden, während 
im Mai 1915 noch 46 200 Rinder und 166 000 Schweine versandt worden waren. 
Im Winter 1915/16 stieg jedoch der Bedarf der Heeresverwaltung wieder wesentlich. Er beträgt 
zur Zeit einschließlich des Bedarfs der Konservenfabriken monatlich rund 
151 000 Rinder, 
105 000 Schweine und 
105 000 Hammel. 
Die Lieferung dieser großen Mengen Vieh erfolgte bis zum Ende des Jahres 1915, 
wie erwähnt, durch die Landwirtschaftskammern und die ihnen gleichgestellten landwirtschaftlichen 
Organisationen, sowie durch den freien Handel. Seit dem Beginn des Jahres 1916 wurden 
von der Zentralstelle im Einvernehmen mit der Zentral-Einkaufsgesellschaft auch größere Mengeu 
Vieh im Auslande gekauft. 
In den Monaten Februar und März 1916 wurde im Jnlande mit der Neuregelung 
der Fleischversorgung durch die Syndicierung des Viehhandels begonnen. Die Neuorganisation 
nahm der Zentralstelle zum Teil die alten Bezugsquellen, ohne zunächst neue zu eröffnen. Durch 
die Lieferungen aus dem Auslande und durch weitere Verbrauchseinschränkung gelang es, in den 
Monaten Februar und März über größere Schwierigkeiten hinwegzukommen. 
Seit März 1916 erfolgt die Beschaffung von Vieh für die Heeresverwaltung durch die 
unter der Aufsicht der Landeszentralbehörden stehenden Viehhandelsverbände und Fleischversorgungs 
stellen. Die Zentralstelle fordert nunmehr den Bedarf des Feldheeres von den einzelnen Vieh 
handelsverbänden in Preußen und den gleichartigen Organisationen in den Bundesstaaten ab. 
Die Höhe der Lieferungspflicht der einzelnen Teile Deutschlands wurde durch Umlagen der durch 
die Verordnung vom 27. März 1916 gegründeten Reichsfleischstelle festgelegt. In der ersten 
Zeit nach der Gründung der Viehhandelsverbände blieben die Lieferungen der Verbände hinter 
den Anforderungen ganz wesentlich zurück; im Monat Mai 1916 konnten die Viehhandelsver 
bände jedoch mit Hilfe der Kommunalverbände, teilweise unter Anwendung behördlichen Zwangs 
den Anforderungen der Heeresverwaltung besser nachkommen. 
19
	        

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Das Land Der Unbegrenzten Möglichkeiten. F. Fontane & Co., 1911.
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