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Taxämter oder private Schätzungen?

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Bibliographic data

fullscreen: Taxämter oder private Schätzungen?

Monograph

Identifikator:
898897718
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20842
Document type:
Monograph
Author:
Ecker, Alexander
Title:
Taxämter oder private Schätzungen?
Place of publication:
Essen-Ruhr
Publisher:
Verlag von W.F. Schulte
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (74 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Taxämter oder private Schätzungen?
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Wertschätzung städtischer Grundstücke zu Beleihungszwecken
  • II. Kritische Betrachtung der Schätzungsarten für Beleihungszwecke
  • III. Die Hilfsmittel der Wertschätzung zu Beleihungszwecken
  • IV. Reformvorschläge

Full text

35 ■■ - - - 
von 350 Mark pro Csuadratrute, die vor wenigen Wochen noch 
zu 200 Mark pro Csuadratrute zu haben waren." 
sehnliche Bedenken richten sich gegen Kaufpreiseund Kauf 
preissammlungen, besonders bei unbebauten Grundstücken, wäh 
rend bei bebauten Grundstücken allerdings eine größere Zuverlässigkeit 
gegeben ist, da der Bodenwert mit der Bebauung in der Regel ein 
konstanterer wird. 
Im Uebrigen ist aber in beiden Fällen zu berücksichtigen, daß 
die Kaufpreise sehr oft verschleiert werden und daß es oft noch so 
großer Sachkenntnis nicht gelingt, den Schleier zu lüften. In dem einen 
Falle hat der Verkäufer, in dem anderen der Käufer die ganzen mit 
dem Besitzwechfel entstehenden Lasten zu tragen. Lin äußerst oft 
eintretender Fall ist der, daß ein niedrigerer Kauf 
preis angegeben wird als vereinbart ist. Sehr oft — 
und besonders in den letzten Iahren ist dies der Fall 
— werden Wohngrund st ücke unter Wert verkauft. Ne 
benbei wirken aber noch eine große Anzahl willkürlicher Momente auf 
die Kaufpreise ein. Wir nennen hier nur die Hypothekenbedingungen und 
die höhe der Anzahlung. Alles das läßt die Verwertung des Kaufpreises 
für den Linzelfall sowohl wie für eine beschränkte Zahl von Fällen 
gewissermaßen in der Luft schweben. Anderseits sind die Kauf 
preise zu statistischen Zwecken, zur Feststellung gewisser Tendenzen 
usw. sehr wohl verwertbar. So kontrollieren die Hypothekenbanken 
mit außerordentlich großem Erfolge ihre Sachverständigen an Hand 
derselben. 
von nur geringfügiger Bedeutung sind die Feuertaxen und 
Feuerversicherungspolizen. Nicht selten schließen sie die Fun 
damente aus, in anderen Fällen, insbesondere bei der privaiversicherung 
handelt es sich nur um „angegebene", nicht tatsächlich geschätzte Werte. 
Wertvoller würde das in diesen Papieren zu Grunde gelegte Material 
sein, wenn es nach einheitlichen Gesichtspunkten geregelt würde 
und die Privatversicherung, was nicht mehr wie recht und billig 
wäre, genau wie die öffentliche, gezwungen würde, nur den wirk 
lichen Gebäudewert den Gebäudeversicherungen zu Grunde zu legen. 
Den größten Wert besitzen in diesem Zusammen 
hange die ermittelten Mietpreise, allerdings nur, soweit sie 
richtig sind. Die privaten Sachverständigen legen daher gerade diesem 
Hilfsmittel gegenüber die größte Sorgfalt an den Tag. Die Woh 
nungsmarktstatistik wird dabei vielfach zu Hilfe gezogen, überhaupt der 
Wohnungsmarkt genau studiert. Daß die genaue Erforschung der Ein 
zelheiten dieses Hilfsmittels richtig und angebracht ist, hat auch das 
Kaiserliche Aussichtsamt für Privatversicherung hervorgehoben. In dem 
Geschäftsbericht« dieses Amtes für das Iahr 1908 heißt es z. B.: 
„Das Amt selbst mißt der Nachprüfung der Lrtragswerte 
der Taxen an der Hand der tatsächlichen Mietergebnisse erhebliches 
Gewicht bei. Bei der Durchsicht der Beleihungsnachweisungen 
konnte in dieser Richtung ständig beobachtet werden, daß die
	        

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Taxämter Oder Private Schätzungen? Verlag von W.F. Schulte, 1913.
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