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Das Konkursverfahren

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Bibliographic data

fullscreen: Das Konkursverfahren

Monograph

Identifikator:
898983401
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-14637
Document type:
Monograph
Author:
Stern, Bruno http://d-nb.info/gnd/124543715
Title:
Das Konkursverfahren
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 160 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Konkursverfahren
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Wesen des Konkurses
  • § 2. Voraussetzungen der Konkurseröffnung
  • § 3. Konkursantrag
  • § 4. Die Konkurseröffnung
  • § 5. Die Konkursmasse
  • § 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung
  • § 7. Die Sicherung der Konkursmasse
  • § 8. Der Konkursverwalter
  • § 9. Der Gemeinschuldner
  • § 10. Wirkung der Konkurseröffnung auf einzelne wichtige bei Konkurseröffnung schwebende Rechtsverhältnisse
  • § 11. Sonderstellung einzelner Gläubiger
  • § 12. Rechtsstellung der Konkursgläubiger
  • § 13. Die Rangordnung der Konkursgläubiger, Vorrechte einzelner Konkursgläubiger
  • § 14. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß
  • § 15. Die Anmeldung der Konkursforderungen
  • § 16. Die Prüfung und Feststellung der Konkursforderungen
  • § 17. Die Verteilung der Konkursmasse
  • § 18. Die Konkursbeendigung
  • § 19. Der Zwangsvergleich
  • § 20. Überblick über die Bestimmungen des Konkursstrafrechtes
  • Index

Full text

30 
Vas Konkursverfahren. 
stücke die Tatsache der Zahlungseinstellung oder der erfolgten 
Einreichung des Konkursantrags im Zeitpunkte der Vornahme 
der Rechtshandlung bekannt war. 
Wechsel- und Scheckzahlungen x ) des nachmaligen Ge 
meinschuldners sind der „Konkursanfechtung" nicht unterworfen, 
soferne der Empfänger die Zahlungen bei Verlust seines Rück- 
griffsrechts annehmen mußte und soferne nicht der Wechsel oder 
der Scheck in Kenntnis der Krise begeben war, um auf Schleich 
wegen eine sonst anfechtbare Leistung zu erzielen. 
Die Leweislast ist bei der „Konkursanfechtung" eine ver 
schiedene, je nachdem es sich um die Anfechtung einer Leistung 
handelt, welche ihrer Art und der Zeit nach vom Schuldner an 
den Empfänger geschuldet oder nicht geschuldet war. Der letztere 
Fall ist z. B. gegeben, wenn eine noch nicht fällige Schuld beglichen 
wurde oder wenn zur Tilgung einer Kaufpreisschuld Waren über 
lassen wurden, ohne daß dies von vornherein vereinbart war (in 
kongruente Deckung). Im ersteren Fall (also im Falle der kon 
gruenten Deckung) hat der anfechtende Konkursverwalter 
im Streitfälle nicht nur zu beweisen, daß der Schuldner im Zeit 
punkte der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung seine 
Zahlungen bereits eingestellt hatte oder daß gegen ihn Antrag 
auf Konkurseröffnung eingereicht war, sondern er muß weiter 
beweisen, daß diese Tatsachen dem anderen Teile im Zeitpunkte 
der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung bekannt waren. 
Die inkongruente Deckung hingegen erscheint von vorn 
herein verdächtig- es fällt auf, daß nicht die geschuldete Leistung 
gewährt wurde, sondern eine andere, sei es der Art oder der Zeit 
nach. In solchen Fällen muß der Verwalter nur das vorliegen 
der Zahlungseinstellung oder des Eröffnungsantrages für den 
Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung beweisen- der Emp 
fänger der inkongruenten Deckung?) aber seinerseits hat im Streit 
fälle die Unkenntnis der Krise und gleichzeitig die Unkenntnis 
der Absicht des Schuldners, ihn vor den übrigen Gläubigern zu 
begünstigen, zu beweisen. 
Die Erlangung einer inkongruenten Deckung ist auch dann an 
fechtbar, wenn sie nicht erst nach Zahlungseinstellung oder Ein 
reichung des Konkursantrages, sondern in den letzten zehn 
Tagen vorher erfolgt ist und der Empfänger der inkongruenten 
’) § 34 K®. 
3 ) Strafbarkeit siehe unten S. 124.
	        

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Das Konkursverfahren. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
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