Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Das Konkursverfahren

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Das Konkursverfahren

Monograph

Identifikator:
898983401
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-14637
Document type:
Monograph
Author:
Stern, Bruno http://d-nb.info/gnd/124543715
Title:
Das Konkursverfahren
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von G.A. Gloeckner
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 160 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
§ 10. Wirkung der Konkurseröffnung auf einzelne wichtige bei Konkurseröffnung schwebende Rechtsverhältnisse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Konkursverfahren
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Wesen des Konkurses
  • § 2. Voraussetzungen der Konkurseröffnung
  • § 3. Konkursantrag
  • § 4. Die Konkurseröffnung
  • § 5. Die Konkursmasse
  • § 6. Erweiterung der Konkursmasse durch Anfechtung
  • § 7. Die Sicherung der Konkursmasse
  • § 8. Der Konkursverwalter
  • § 9. Der Gemeinschuldner
  • § 10. Wirkung der Konkurseröffnung auf einzelne wichtige bei Konkurseröffnung schwebende Rechtsverhältnisse
  • § 11. Sonderstellung einzelner Gläubiger
  • § 12. Rechtsstellung der Konkursgläubiger
  • § 13. Die Rangordnung der Konkursgläubiger, Vorrechte einzelner Konkursgläubiger
  • § 14. Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuß
  • § 15. Die Anmeldung der Konkursforderungen
  • § 16. Die Prüfung und Feststellung der Konkursforderungen
  • § 17. Die Verteilung der Konkursmasse
  • § 18. Die Konkursbeendigung
  • § 19. Der Zwangsvergleich
  • § 20. Überblick über die Bestimmungen des Konkursstrafrechtes
  • Index

Full text

Wirkung der Konkurseröffnung. 
57 
meinschuldner vor Konkursbeginn (10. März) mit viermonatlicher 
vertragsmäßiger Kündigungsfrist überlassene Wohnung, wiewohl 
nach dem vertrage eine Kündigung auf 1. Juli nicht mehr er 
folgen könnte, aus diesen Zeitpunkt gekündigt werden; denn nach 
dem Gesetze genügt die spätestens am dritten Werktag des Ka 
lendervierteljahres vorgenommene Kündigung zur Vertragslösung 
für den Schluß des Quartals. Kur muß die Kündigung dem an 
deren Teile spätestens am dritten Werktag des Kalenderviertel 
jahres zugegangen sein. Bei beweglichen Sachen, also z. B. 
bei der Miete eines Klaviers muß die Kündigung unter Ein 
haltung einer mindestens dreitägigen Kündigungsfrist erfolgen, 
also die Miete für das Klavier mindestens noch für drei Tage 
nach Konkurseröffnung aus der Konkursmasse an den Klavier 
verleiher bezahlt werden. Kündigt der Verwalter, so ist der 
andere Teil — der Vermieter — berechtigt, Ersatz des ihm 
durch die Aufhebung des Vertrags entstehenden Schadens zu ver 
langen. Dieser Schadensersatzanspruch berechtigt aber nur zur 
quotenmäßigen Befriedigung; er ist, entgegen den sonstigen laufen 
den Ansprüchen aus der Miete, durch das Vermieterpfandrecht 
nicht gedeckt. 
wenn der Gemeinschuldner Mieter ist und ihm der Mietgegen 
stand bei Konkurseröffnung bereits überlassen war, kann der Ver 
mieter seine Ansprüche für die Zeit vor Konkurseröffnung, inso 
weit er nicht auf Grund seines Vermieterpfandrechts abgesonderte 
Befriedigung erlangt, nur als einfache Konkursforderung ver 
folgen; der Anspruch auf abgesonderte Befriedigung für Miet 
rückstände besteht auf Grund des Vermieterpfandrechts nur für 
die auf das letzte Jahr vor Konkurseröffnung treffenden Forde 
rungen. Siehe hierzu auch die Ausführungen unten S. 69. Die 
Ansprüche des Vermieters für die Zeit seit Konkurseröffnung sind 
vorweg aus der Masse zu berichtigen; sie sind auch durch das 
Vermieterpfandrecht geschützt. 
Diese Regelung sucht den Interessen der beiden vertragsteile 
gerecht zu werden, wäre der Verwalter genötigt, das Vertrags 
verhältnis bis zum Ende der vertragsdauer auszuhalten, und 
für diese Zeit die Ansprüche des Vermieters aus der Masse zu 
befriedigen, so würde letztere hiedurch außerordentlich stark be 
lastet, wenn nicht vollständig aufgezehrt; schon heute wird manch 
mal ein nicht unerheblicher Teil der Konkursmasse durch das 
Absonderungsrecht des Vermieters erschöpft. Auf der anderen 
Seite erschien es als angezeigt, nicht allein dem Verwalter ein 
Stern, Das Konkursverfahren. 5
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Das Konkursverfahren. Verlag von G.A. Gloeckner, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.