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3. Fall: Die Nebenprodukte werden in der eigenen Fabrik
verbraucht, d. h. wiederverarbeitet oder weiterverarbeitet.
a) Wird ein Teil des Rohstoffes wiedergewonnen und kann er
bei der Erzeugung des Hauptproduktes wiederverarbeitet werden, so
ist sein Wert zum Anschaffungspreis des Rohstoffes von
den Materialkosten des Hauptproduktes abzurechnen. In dem Beispiel
S. 91 wurde Anilin I wiedergewonnen; da der Überschuß seiner
technischen Güte nach vollwertig ist, so wird er zum Einkaufspreis
eingesetzt und abgerechnet. Andere Betriebe berechnen den
Marktpreis.
Ist der Abfall an Rohstoffen infolge des Arbeitsprozesses g e -
ringwertiger geworden, dann ist der Einkaufswert mit einem vom
Betriebsleiter zu bestimmenden Abschlag anzurechnen. Würde z. B.
das wiedergewonnene Anilin I vor seiner Wiederverwendung einem
Reinigungsprozeß zu unterwerfen sein, dessen Kosten etwa 15 Pfg.
für 1 kg betragen, dann wäre es unrichtig, 8519 kg zu Mk. 1,40 oder
zu Mk. 1,55 (d. i. Einkaufswert -|- Kosten) von den Materialkosten in
Abzug zu bringen. Das minderwertige Nebenprodukt ist mit
Mk. 1,25 anzurechnen. Dadurch werden allerdings die Produktionskosten
des Hauptproduktes erhöht. Das ist an sich logisch. Eine
Wertminderung muß ebenso wie eine Wertzerstörung den Erzeugungskosten
des betr. Fabrikates zur Last geschrieben werden.
ß) Die Abfälle des einen Betriebes bilden Rohstoffe für einen
anderen, d. h. die Nebenprodukte werden im eigenen Betrieb weiterverarbeitet.
Ein Beispiel geben die vorstehenden Tabellen I und II.
Bei der Erzeugung von ß-Rot (Tabelle I) wird Anilin I wiedergewonnen
(Fall 3 a). Cerise und Marron werden als Nebenprodukte
neugewonnen; beide Stoffe werden zur Fabrikation von a-Gelb
(Tabelle II) verwendet. Der Hauptbetrieb ist für seine Leistung an
den a-Gelbbetrieb — Abgabe von Nebenprodukten — zu erkennen,
letzterer als Empfänger zu belasten. Welcher Materialwert ist einzusetzen
!) ? Der Selbstkostenpreis (Erzeugungspreis, nämlich' Materialkosten.
Anteil an Löhnen und allgemeinen Unkosten) ist kaum
bestimmbar. Einfacher ist es, den Marktpreis, d. h. den Einkaufswert
des Nebenproduktes zugrunde zu legen. Würde der a-Gelbbetrieb,
um bei dem angeführten Beispiel zu bleiben, die beiden
erwähnten Stoffe einkaufen, so dürfte er nur den Einkaufspreis
zuzüglich der Bezugsspesen als Materialpreis einsetzen. Dieser
Einkaufspreis bildet für den ß-Rotbetrieb den Verkaufspreis :■ würde
dieser Betrieb das Nebenprodukt veräußern, so würde er den Erlös,
in dem Produktionskosten und Gewinn stecken, seinem Fübrikationskonto
gutschreiben. Bei der Anrechnung eines geringeren
*) Vgl. auch die Ausführungen S. 92 f.